20.-23.09.2023 | Nachfrist Call for Papers: Zugänge zum Recht – zugängliche Rechte?

Der Call for Papers für den 5. Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck wurde verlängert
“Solche Schwierigkeiten hat der Mann vom Lande nicht erwartet;
das Gesetz soll doch jedem und immer zugänglich sein, denkt er...”
Franz Kafka, Vor dem Gesetz

“Zugang zum Recht” ist ein klassisches rechtssoziologisches Thema und  ̶  im Plural  ̶  Ausgangspunkt für den interdisziplinären Kongress im September 2023, auf dem aktuelle Überlegungen sowie Debatten rund um „Zugänge zum Recht“ und „zugängliche Rechte“ vorgestellt werden können – gerade vor dem Hintergrund aktueller Krisen und Herausforderungen (Wirtschaft, Klima, Gesundheit, Migration etc.) und technologischer Entwicklungen (allen voran Digitalisierung und Mediatisierung). Dabei geht es um die Zugänglichkeit des Rechts im sozialen Sinne genauso wie um theoretische und methodische Zugänge der Rechtsforschung. Die Zugänglichkeit des Rechts ist, wie empirische Studien immer wieder zeigen, für Menschen abhängig von Herkunft, sozialer Schicht, Geschlecht, Behinderung etc. in sehr unterschiedlichem Maße gegeben. 

Wissenschaftler*innen aller Disziplinen sind eingeladen, ihre empirischen Forschungsergebnisse und theoretischen Perspektiven im Kontext des Generalthemas zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Die Konferenz ist in neun thematische Stränge (Tracks) gegliedert:

  • Wissen über Recht, Wissen im Recht, Wissen für das Recht
  • Rechtssubjektivität und Rechtssubjekte
  • (Nicht-)Mobilisierung von Recht und Rechten
  • Zugänge zum Strafrecht
  • Zugang zu sozialen Rechten, Zugang zum Sozialrecht
  • Globale Zugänge zum Recht
  • Gerichte in der Krise
  • Umwelt im Recht
  • Societal Security – Gesellschaftliche Sicherheit, Sicherheitsgefühl und der Zugang zum Recht 

Grundsätzlich kann jedes Thema mit interdisziplinärem Rechtsbezug innerhalb eines thematisch passenden Tracks oder im Track „General Papers“ eingereicht werden. Beiträge, die inhaltlich Bezug auf das Konferenzthema nehmen, haben bei gleicher Qualität bessere Chancen, berücksichtigt zu werden. Vorschläge für Vorträge oder ganze Panels/Sessions (mit bis zu vier Vorträgen) können ab sofort eingereicht werden. Wir freuen uns besonders über international/vergleichend zusammengesetzte Panels. Außerdem sind wir offen für alternative Formate in allen Tracks, etwa Buchpräsentationen, „author meets critics“, Roundtables, „Fishbowls“ mit kurzen Statements von Forschenden zu einem Thema aus der Perspektive ihrer Arbeiten, Interviews oder Kurzdiskussionen mit Gästen, Filmvorführungen oder künstlerische Interventionen.

 Vorschläge (maximaler Umfang 1500 Zeichen) können ausschließlich online über unser Konferenzverwaltungssystem eingereicht werden.

Einsendeschluss ist der 16.01.2023.

Nachfrist bis 30.01.2023

Bereits erfolgte Einreichungen können im Konferenzsystem ebenso bis 30.1.2023 nachbearbeitet werden.

 


Kontakt: rechtssoziologie2023@uibk.ac.at

Konferenzwebseite: www.recht-und-gesellschaft.info/innsbruck2023

 

Beteiligte Organisationen:

  • Arbeitskreis Politik und Recht, Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft
  • Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit
  • Forschungskomitee Rechtssoziologie und Rechtswirklichkeitsforschung der Schweizer
    Gesellschaft für Soziologie
  • Integrative Research Institute Law & Society (LSI), Humboldt-Universität zu Berlin
  • Institut für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie, Universität Innsbruck, Innsbruck/Wien
  • Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck
  • Institut für Theorie und Zukunft des Recht, Universität Innsbruck
  • Sektion „Recht & Gesellschaft“ der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie
  • Sektion Rechtssoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie
  • Vereinigung für Recht und Gesellschaft


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