Eugen Ehrlich’s ›Living Law‹ and the Use of Civil Justice in the Late Habsburg Monarchy

Walter Fuchs beschäftigt sich in diesem Beitrag mit Eugen Ehrlichs "Living Law" und der Ziviljustiz in der späten Habsburgermonarchie
Eugen Ehrlichs „lebendes Recht“ gilt als ein – für die Rechtssoziologie bahnbrechendes – Konzept von „Multinormativität“. Ehrlich beobachtete an seiner Wirkungsstätte, der multiethnischen Bukowina am östlichen Rand der ausgehenden Habsburgermonarchie, wie wenig die Rechtswirklichkeit oft dem Gesetz entsprach. Seit Gunther Teubners vielbeachtetem Aufsatz „Globale Bukowina“ ist diese historische Landschaft denn auch ein Synonym für rechtspluralistische Situationen geworden. Das in Lehrbüchern immer wieder reproduzierte Narrativ, das staatliche Recht sei in der Bukowina „tot“ oder abwesend gewesen, geht jedoch an der Wirklichkeit vorbei: Tatsächlich waren die Prozessraten in den östlichen Gebieten der österreichischen Reichshälfte außerordentlich hoch. Abgesehen von wirtschaftlichen Gründen war dies höchstwahrscheinlich eine unbeabsichtigte Folge der – vermeintlich „sozialen“ – Zivilprozessreformen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 

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