Richtlinien des Frankreich-Schwerpunkts zur Vergabe von Fördermitteln

Grundsätzliches

Der Frankreich-Schwerpunkt verwendet den Großteil seines jährlichen Budgets für die Förderung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Veranstaltungen. Gemäß seiner interdisziplinären Ausrichtung stehen die Leistungen des Frankreich-Schwerpunkts allen Forschenden und Lehrenden der Universität Innsbruck offen, also unabhängig von wissenschaftlicher Disziplin oder Zugehörigkeit zu einer Fakultät.

Grundvoraussetzungen für eine Förderung durch den Frankreich-Schwerpunkt sind Wissenschaftlichkeit und Frankreich-Bezug. Letzteres heißt, dass Förderungen nur für Kooperationen vergeben werden, die mit französischen PartnerInnen entstanden sind.

Der Frankreich-Schwerpunkt fördert in erster Linie Reise- und Aufenthaltskosten (Incoming/Outgoing), bei Sonderprojekten* auch sonstige Kosten. Die Maximalförderung pro Person für eine Reise von Innsbruck nach Paris bzw. umgekehrt liegt bei € 250,--, für eine Reise von Innsbruck an einen anderen Ort in Frankreich bzw. umgekehrt bei € 300,--. Nächtigungskosten werden pro Person mit maximal € 240,-- (Nächtigung in Innsbruck und in Frankreich, 3 Nächte à € 80,--) subventioniert.

Honorare, Tagungsgebühren, Taxirechnungen, Arbeitsessen, Minibar, sowie Fahrkarten des öffentlichen Verkehrs (ausgenommen Transfer vom/bis Flughafen) etc. können nicht ersetzt werden

 

* Bei Sonderprojekten bitten wir Sie sich direkt mit uns  (telefonisch oder schriftlich) in Verbindung zu setzen.

 

Reiserichtlinien Neu

Genaue Informationen zu den nachfolgenden Reiserichtlinien: Link zum Uniwiki

  • Wenn der Reisezweck durch andere Mittel in gleicher Qualität erreicht werden kann, ist von dienstlichen Reisen abzusehen.
  • Die Beurteilung der Notwendigkeit und Unersetzbarkeit der Reise erfolgt durch den/die Mitarbeiter/-in selbst und liegt in der Verantwortung von Mitarbeiter/-in und dem/der Vorgesetzten.
  • Eine mögliche Preisersparnis, die durch die Nutzung von Flugverbindungen gegeben sein kann, ist generell kein rechtfertigendes Kriterium mehr für die Wahl dieses Reisemittels.
  • Kurzstreckenflüge an Orte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind, werden künftig nicht mehr unterstützt und daher entsprechende Auslagen auch nicht mehr refundiert. Hierunter fallen alle Inlandsflüge, alle Flüge in die Schweiz und Flüge mit den Zieldestinationen München, Frankfurt, Stuttgart, Straßburg, Venedig, Mailand, Turin und Genua. Bei erforderlichen Langstreckenflügen sind notwendige
  • Zwischenlandungen an diesen Destinationen von der Regelung ausgenommen.
  • Beginnend mit 01.10.2021 ist für alle Flüge ein Klimabeitrag aus dem jeweiligen Reisebudget oder ggf. auch aus einer alternativen Kontierung zu entrichten. Dieser beträgt für Flüge ab dem 01.10 2021 bei erstmaliger Reise im Kalenderjahr 10% der Flugkosten, mindestens jedoch 50 Euro pro Flug (ein Hin- und Rückflug wird als ein Flug gesehen). Ab dem zweiten Flug im Kalenderjahr beträgt der Klimabeitrag 20% der Flugkosten, mindestens jedoch 50 Euro (ein Hin- und Rückflug).

    Für externe Gäste, deren Reisekosten von der Universität Innsbruck übernommen werden, beträgt der Klimabeitrag 10%, mindestens jedoch 50 Euro.

 

Eine Antragstellung ist bis 1 Monat vor Abreise möglich.


Nachdem Sie Ihren Antrag auf Förderung gestellt haben, werden Sie schriftlich über die Förderzu- bzw. -absage und die Fördersumme informiert. 

Auszahlung der Förderung 

Nachdem Ihr Forschungsprojekt/Ihre Veranstaltung stattgefunden hat, bitten wir Sie, das Formular "Reisekostenersatz für Freistellung oder Dienstgang" auszufüllen und gemeinsam mit den Original-Belegen für Reise- und Unterkunftskosten (bei Onlinebelegen bitte mit entsprechendem Zahlungsnachweis) innerhalb eines Monats an den Frankreich-Schwerpunkt zu senden. In weiterer Folge wird der Frankreich-Schwerpunkt die zugesagte Förderung an das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

Im Falle bargeldloser Zahlung (z.B. in Form von Online-Buchungen) verlangt die Finanzabteilung für die Auszahlung unbedingt entsprechende Buchungsbelege, das heißt eine Kreditkartenabrechnung der betreffenden Person (auf der natürlich die übrigen Posten geschwärzt werden können) sowie die Online-Rechnung. Im Falle von Incomings ersuchen wir Sie, Ihre/n französische/n Kooperationspartner/in schon im Voraus darauf aufmerksam zu machen.

Ebenfalls benötigen wir einen kurzen Bericht über Ihr Projekt, den Sie bitte mittels folgendem Formular an france-focus@uibk.ac.at senden.

Sollte die Reise aus Krankheits- oder anderen Gründen abgesagt werden, kann der Frankreich-Schwerpunkt keinen Kostenersatz leisten. Es empfiehlt sich daher eine Stornoversicherung abzuschließen. Weitere Informationen zu einer „Storno-Business-Reiseversicherung“ finden Sie hier bzw. kontaktieren Sie ein Reisebüro.

Der Frankreich-Schwerpunkt behält sich Änderungen der oben beschriebenen Standards und Richtlinien vor. Diese werden umgehend auf dieser Seite bekanntgegeben.

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