Studium

Studienangebot

News

NEU: Buddy-/Mentoring-System an der Philosophisch-Historischen Fakultät

Mit dem Auf- und Ausbau eines Buddy-/Mentoring-Systems möchte die Universität Innsbruck den Studierenden in ihrem Studium eine optimale Unterstützung bieten! Werden Sie - über das Absolvieren der Lehrveranstaltungen und Prüfungen hinaus - zu einem Teil der universitären Gemeinschaft und lassen Sie sich inspirieren... weitere Informationen finden Sie hier.

NEU: Wahlpakete Digital Humanities (BA) und Digital Cultural Data (MA)

Die Philosophisch-Historische Fakultät sieht die Digitalisierung in den Geisteswissenschaften als Herausforderung und Chance. Die Arbeitsgruppe Digital Humanities entwickelte in enger Vernetzung mit dem interfakultären Digital Science Center DiSC und der Philologisch-Kulturwissenschafltichen Fakultät zwei Wahlpakete im Bereich Digital Humanities.

NEU: Wahlpaket Austrian Studies (BA)

Mit dem Wahlpaket „Austrian Studies“ werden Kenntnisse der Geschichte und Kultur Zentral- und Südostmitteleuropas erworben und die Bedeutung politischer und sozialer Strukturen für die gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Prozesse sowie für die kulturellen Entwicklungen (Architektur, Bildkunst, Literatur, Musik, etc.) in diesem Raum in seiner historischen Tiefe und in seiner Verflechtung vermittelt.

<span lang="de-AT">Kaiser Franz Josef I., Büste, Beisl Emma Wien

Austrian Studies (BA)

Dort finden Sie auch eine Zusammenstellung der Lehrveranstaltungen für das WS 2023/2024.

Gut zu wissen

Für Fragen zur formalen Zulassung zum Studium (Bachelor, Master, Doktorat) wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen der Studienabteilung.

Bei Fragen zu Prüfungsangelegenheiten kontaktieren Sie bitte die Prüfungsreferate.

Erasmus+ bietet verschiedene Mobilitäts- und Kooperationsmöglichkeiten, nicht nur in der Hochschulbildung, sondern auch in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schul- und Erwachsenenbildung sowie in der Jugendarbeit und im Sport. Informationen zu Erasmus+ speziell für die Geschichtswissenschaften finden sie hier:

Erasmus+ für die Geschichtswissenschaften

Studienbevollmächtigte werden vom Universitätsstudienleiter bevollmächtigt, Entscheidungen in bestimmten Angelegenheiten zu treffen. Vollständige Informationen zu Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnissen der Studienbevollmächtigten finden Sie im Mitteilungsblatt.

assoz. Prof. Dr. Brigitte Truschnegg (Studiendekanin) ist die Studienbevollmächtige für folgende Studien:

  • Dr. Philosophie
  • PhD-Dr. Philosophie
  • PhD-Dr. Kunstgeschichte und Musikwissenschaft
  • PhD-Dr. Archäologien
  • PhD-Dr. Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie
  • PhD-Dr. Alte Geschichte und Altorientalistik
  • Dr. der Philosophie (Curriculum 2014)

(Vertretung: Univ.-Prof. Dr. Dirk Rupnow)

Frau ao. Univ.-Prof. Dr. Monika Fink-Naumann ist die Studienbevollmächtige für folgende Studien:

  • BA Musikwissenschaft
  • MA Musikwissenschaft
  • Diplomstudium Musikwissenschaft

ao. Univ.-Prof. Dr. Lukas Madersbacherist der Studienbevollmächtige für folgende Studien:

  • BA Kunstgeschichte
  • MA Kunstwissenschaft
  • Diplomstudium Kunstgeschichte

Mag. Dr. Ingrid Böhlerist die Studienbevollmächtige für folgende Studien:

  • BA Geschichte
  • MA Geschichte
  • Diplomstudium Geschichte

Dr. Martin Auer ist der Studienbevollmächtige für folgende Studien:

  • BA Archäologien
  • MA Archäologien

Dr. Sebastian Finkist der Studienbevollmächtige für folgende Studien:

  • BA Classica et Orientalia
  • MA Alte Geschichte und Altorientalistik
  • MA Antike Welten

Prof. Dr. Andreas Oberprantacherist der Studienbevollmächtige für folgende Studien:

  • BA Philosophie
  • MA Philosophie
  • MA Peace and Conflict Studies

Ass.-Prof. Priv. Doz. Dr. Konrad Kuhn (ab 1.10.2023) ist der Studienbevollmächtige für folgende Studien:

  • BA Europäische Ethnologie
  • MA Europäische Ethnologie

Alte Geschichte und Altorientalistik, Classica et Orientalia
Renate Griessnig, Julia Hackhofer, Sebastian Knoflach stv-cleo@oeh.cc

Archäologien
Elena Matuella, Tommy Theine, Mira Naima Widner
stv-archaeologien@oeh.cc

Gender Studies
Nele Sophie Bulla, Sina Madeleine Manske,  Juliette Sörensen
stv-gender-oeh@uibk.ac.at

Europäische Ethnologie
Lara Eder, Pius Kasper Hartmann, Lea Zaletel
stv-europaeische-ethnologie-oeh@uibk.ac.at

Philosophie
Ralph Eichhübl, Lynn Faber, Vincent Nick Gogala, Eva Hupfer, Andreas Strobl
stv-philosophie-oeh@uibk.ac.at

Doktoratsstudium Phil.-Hist.
Anton Hager, Ivan Stecher
stv-doktorat-phil-hist-oeh@uibk.ac.at

Geschichtswissenschaften und Lehramt Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung
Jana-Marie Engl (BA Geschichtswissenschaften, Lehramtsstudium), Felix Mairhofer (BA Geschichte, 1. Stellvertreter), Selina Mittermaier (Lehramtsstudium, 2. Stellvertreterin), Johannes Pirchner (MA Geschichte), Barbara Jell (BA und MA Geschichte), Sarah Paganini (BA Geschichte, BA Archäologien), Yves van Goidsenoven (BA Geschichte)

stv-geschichte@uibk.ac.at

Die Fächer Kunstgeschichte, Classica et Orientalia / Antike Welten, Musikwissenschaften und Peace and Conflict Studies haben keine Studienvertretung und werden durch die FV Phil-Hist bereut. 

Umfangreiche Informationen zum vielfältigen Angebot an Förderungen, Preisen und Stipendien finden Sie auf der
Homepage des Vizerektorats für Forschung

Informationen zur "Richard & Emmy Bahr-Stiftung" gibt es als Download:
Richard und Emilie Bahr und ihre Stiftung

NEU! Ausschreibung des Marianne-Barcal-Preises2022 der Landeshauptstadt Innsbruck

Dieser Preis ist für Abschlussarbeiten (Diplom-, Masterarbeiten, Dissertationen) an der Universität Innsbruck aus den Geschichts- und Politikwissenschaften sowie verwandten Fächern vorgesehen. Deadline: 05.01.2023.

Wichtige Informationen für MA-Studierende

Lernziel des Moduls

Reflexion der Masterarbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums; dabei stehen theoretisches Verständnis, methodische Grundlagen, Vermittlung der Ergebnisse der Masterarbeit und Präsentationsfertigkeiten im Vordergrund.

Empfehlungen zur Durchführung und Leistungsbeurteilung des studienabschließenden Moduls „Verteidigung der Masterarbeit“

Im Pflichtmodul „Verteidigung der Masterarbeit“ präsentiert der Kandidat /die Kandidatin die Ergebnisse der Masterarbeit, woran sich eine Diskussion der Arbeit anschließt (insgesamt 20 Minuten). Hierauf erfolgt die Positionierung der Arbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums, wobei mit den beiden Prüfern /Prüferinnen je ein Schwerpunkt vereinbart werden kann (jeweils 20 Minuten). Die Festlegung auf ein erstes und zweites Prüfungsfach ist nicht mehr vorgesehen. Die Gesamtdauer der Defensio soll 60 Minuten nicht überschreiten. Kriterien, die für die Beurteilung des Moduls „Verteidigung der Masterarbeit“ herangezogen werden, sind: Klarheit der Darstellung, Stringenz der Argumentation, Methodenreflexion, vernetztes Fachwissen und sprachliche Kompetenz.

Die Verteidigung der Masterarbeit ist öffentlich, Fragerecht hat jedoch nur der Prüfungssenat. Diesem müssen einschließlich Betreuer bzw. Betreuerin der Masterarbeit drei Personen angehören, eine dieser Personen ist zum Vorsitzenden zu bestellen.

Die Regelung von § 13 des Satzungsteils "Studienrechtliche Bestimmungen" ist auch auf die Verteidigung der Masterarbeit anzuwenden. Die verpflichtende venia für den Vorsitzenden ist bei der letzten Satzungsnovelle abgemildert worden: Gemäß § 20 Abs. 2 des Satzungsteils "Studienrechtliche Bestimmungen" ist „in der Regel" ein Mitglied mit venia docendi zur oder zum Vorsitzenden zu bestellen. Grundsätzlich sind jedoch Personen mit venia docendi zuerst als PrüferInnen heranzuziehen, die anderen nur bei Bedarf.

Die Beurteilung der Masterarbeit sollte aufgrund einer kurzen Stellungnahme zu folgenden Kriterien erfolgen:

  1. Klarheit und Nachvollziehbarkeit von Thema, Fragestellung und Ziel
  2. Berücksichtigung und Anwendung der aktuellen Forschungslage
  3. Angemessenheit und Anwendung der Methodik
  4. Stringenz der Argumentation, Erkenntnisgewinn und Innovationsgehalt
  5. Angemessenheit der Form und Qualität der sprachlichen Darstellung
  6. Gesamteindruck und Bewertung (Benotungsskala: Sehr gut, Gut, Befriedigend, Genügend, Nicht genügend)


Gravierende Mängel in einem der unter 1 – 5 genannten Punkte führen zu einer negativen Beurteilung der Masterarbeit.

Mit 1. Oktober 2023 wurden die Fristen für die Anmeldung zur Defensio der MA-Arbeit analog zu den anderen Standorten vereinheitlicht:

Die Anmeldung zur Defensio kann erst nach Einlangen der positiven Beurteilung der Masterarbeit erfolgen. Die Defensio kann dann frühestens in 3 Wochen stattfinden. Diese Frist benötigt das Prüfungsreferat, um die die formalen Voraussetzungen zu prüfen, die notwendigen Unterschriften einzuholen sowie das Prüfungsprotokoll auszusenden.

Wichtige Informationen für Studierende in Doktoratsstudien

Empfehlungen zur Durchführung des Pflichtmoduls 1 (Konzept der Dissertation), gem. Curriculum für das Doktoratsstudium der Philosophie (Fassung ab 1. Oktober 2016)

Präsentationstermine im Sommersemester 2024: 22. März und 21. Juni!

  1. Für die Präsentationen der Dissertationskonzepte wird ein Termin pro Semester festgesetzt (ein Freitag in der Mitte des jeweiligen Semesters, ab 9 Uhr). Der Termin wird sechs Monate im Voraus durch die Studiendekanin bekanntgegeben. Falls es die Zahl der Anmeldungen erforderlich macht, kann auch ein weiterer Termin festgelegt werden.
  2. Insgesamt sind für jeden Doktoranden bzw. für jede Doktorandin 45 Minuten vorgesehen: 20 Minuten Präsentation, 25 Minuten für Fragen (hievon 15 Minuten für Fragen durch die FachvertreterInnen und 10 Minuten für offene Fragen durch das Auditorium).
  3. Die Studierenden melden sich spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin per mail bei Herrn Mag. Matthias König unter m.koenig@uibk.ac.at mit der Bekanntgabe des Themas (Arbeitstitel) und des BetreuerInnenteams an. Das BetreuerInnenteam (bestehend aus BetreuerIn und Ko-BetreuerIn) muss bei der Präsentation anwesend sein. Sollten externe BetreuerInnen verhindert sein, wird eine Skype-Schaltung angeregt.
  4. Die Einladung ergeht an alle Fakultätsmitglieder.
  5. Die Moderation der Präsentationen erfolgt durch das BetreuerInnenteam.
  6. Die Beurteilung (mit Erfolg teilgenommen/ohne Erfolg teilgenommen lt. § 9 Z. 1 des Doktoratsstudienplanes) erfolgt durch das BetreuerInnenteam.
  7. Nach erfolgter Beurteilung melden die Studierenden die Dissertation beim Prüfungsreferat an.

Lernziel des Moduls

Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls beherrschen die Studierenden die Darstellung, Reflexion und Analyse der Ergebnisse der Dissertation im Gesamtzusammenhang des Doktoratsstudiums. Dabei stehen die Zusammenfassung und Vermittlung der Ergebnisse der Forschungsarbeit, die Darstellung des Wissenszuwachses für die Disziplin, ihr Nutzen für die Gesellschaft, die Bewertungs- und Methodenkompetenzen sowie die Präsentation im Vordergrund.

Empfehlungen zur Durchführung und Leistungsbeurteilung des studienabschließenden Moduls „Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)“

Im Rahmen der Defensio präsentiert der Kandidat /die Kandidatin in ca. 15 bis maximal 30 Minuten die Ergebnisse der Arbeit. Hierauf folgt eine Diskussion der Arbeit sowie die Einbindung der Ergebnisse in den Gesamtkontext des Faches (mindestens 45 Minuten).

Kriterien, die für die Beurteilung des Moduls „Verteidigung der Dissertation“ herangezogen werden, sind: Klarheit der Darstellung, Stringenz der Argumentation, Methodenreflexion, vernetztes Fachwissen und sprachliche Kompetenz. Das Rigorosum ist öffentlich, Fragerecht hat jedoch nur der Prüfungssenat.

In allen an der Philosophisch-Historischen Fakultät angebotenen Doktoratsstudien (nach altem und neuem Studienplan) ist in der Prüfungsordnung des jeweiligen Curriculums festgelegt, dass der Prüfungssenat aus drei Prüfer/innen bestehen muss. Als Prüfer/innen dürfen nur Personen mit Lehrbefugnis für die Fächer ihrer Lehrbefugnis herangezogen werden (§ 14 des Satzungsteils "Studienrechtliche Bestimmungen"). Das bedeutet, dass für das Rigorosum durch den Studiendekan / die Studiendekanin ein aus drei Prüfern/innen mit venia docendi bestehender Prüfungssenat und hieraus eine Person als Vorsitzende/r bestellt wird. Zumindest ein Mitglied dieses Prüfungssenats darf nicht bereits als Betreuer/in oder Beurteiler/in der Dissertation gewirkt haben (§ 14 Abs. 3 des Satzungsteils "Studienrechtliche Bestimmungen").

Aufgrund von Vorgaben des Rektorats und auf Grundlage mehrfacher Diskussionen über Kriterien für Dissertationsgutachten in der Curriculums-Kommission sowie im Fakultätsrat hat eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern dieser beiden Gremien folgende Kriterien zusammengestellt, zu welchen bei der Abfassung von Dissertationsgutachten ab sofort Aussagen getroffen werden müssen:

  1. Klarheit und Nachvollziehbarkeit von Thema, Fragestellung und Ziel

  2. Berücksichtigung und Anwendung der aktuellen Forschungslage

  3. Angemessenheit und Anwendung der Methodik

  4. Stringenz der Argumentation, Erkenntnisgewinn und Innovationsgehalt

  5. Angemessenheit der Form und Qualität der sprachlichen Darstellung

  6. Gesamteindruck und Bewertung (Benotungsskala: Sehr gut, Gut, Befriedigend, Genügend, Nicht genügend)


Selbstverständlich können in den Gutachten gegebenenfalls auch weitere Punkte bzw. Fragen erörtert werden.

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