Karriereförderprogramm für begünstigt behinderte und/oder chronisch erkrankte Nachwuchswissenschaftler:innen der Universität Innsbruck 2022

Karriereprogramm zur Schaffung von Chancengleichheit

Um ausgezeichnete begünstigt behinderte Nachwuchswissenschaftler:innen zu fördern und wissenschaftliche Exzellenz zu sichern, schreibt die Universität Innsbruck ein Dissertationsförderprogramm für qualifizierte Forscher:innen aller Fachdisziplinen aus, die ein abgeschlossenes Masterstudium bzw. Diplomstudium vorweisen können und ein Dissertationsstudium anstreben.

Angeboten wird eine Dissertationsstelle (B1/1) in Form eines befristeten Arbeitsvertrages auf 4 Jahre mit 50 % Beschäftigungsausmaß sowie der Aufstockungsmöglichkeit auf 75 % ab Vorliegen der Dissertationsvereinbarung. Die Lehrverpflichtung beträgt je nach Beschäftigungsausmaß 1 bis 2 SSt. pro Semester.

Der/dem Antragsteller:in soll die Möglichkeit geboten werden,

- sich auf ihr/sein Dissertationsprojekt konzentrieren zu können, um dieses erfolgreich zum Abschluss zu bringen sowie

- sich in den Forschungsbetrieb der Universität einzubinden und sich auf die Aufgaben einer/s Wissenschaftler:in in Lehre und Forschung vorzubereiten.

Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerbungs- und Vergabebedingungen:

(1)

Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftler:innen aller Fachdisziplinen der Universität Innsbruck, die dem Personenkreis der begünstigt Behinderten angehören.

(https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Ausbildung__Beruf_und_Beschaeftigung/Beguenstigte_Behinderte/Beguenstigte_Behinderte.de.html)


(2)

Eine Dissertationsstelle (B1/1) in Form eines befristeten Arbeitsvertrages auf 4 Jahre mit 50 % Beschäftigungsausmaß sowie der Aufstockungsmöglichkeit auf 75 % ab Vorliegen der Dissertationsvereinbarung (Bruttomindestgehalt monatlich: 1.529,30 Euro) gemäß den Bestimmungen des Kollektivvertrages wird angeboten.

(3)

Die Lehrverpflichtung beträgt je nach Beschäftigungsausmaß 1 bis 2 SSt. pro Semester.

(4)

Die Vergabe erfolgt durch ein Gremium bestehend aus der Vizerektorin für Forschung, dem/der jeweilige/n Dekan:in, einem AKG-Mitglied, der/dem Behindertenbeauftragten sowie der Behindertenvertrauensperson für das wissenschaftliche Personal. Die Vergabe erfolgt gereiht nach der wissenschaftlichen Qualität der vorliegenden Anträge.

(5)

Pro Jahr soll eine Dissertationsstelle vergeben werden. Die Ausschreibung erfolgt im Frühjahr, die Anstellung voraussichtlich im Herbst des laufenden Jahres.

(6)

Für die Einreichung sind vorzulegen:

1    Antragsformular 

2    Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts (Einleitung/These, Stand der einschlägigen internationalen Forschung, Projektziele/Hypothesen, Erschließung wissenschaftlichen Neulands/Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte (innovative Aspekte, präzise, klar definiert), Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, Kooperationen (national und international), etwaige ethische Aspekte, Verzeichnis der projektrelevanten Literatur, Gesamtlänge 8–12 Seiten)

Zu beachten ist, dass der Projektantrag ein wichtiges Entscheidungskriterium darstellt

3    Abstract (ca. ½ Seite) in deutscher Sprache

4    Empfehlungsschreiben des Dissertationsbetreuers/der Dissertationsbetreuerin

5    Motivationsschreiben

6    Lebenslauf und Publikationsliste (falls vorhanden)

7    Sponsionsbescheid

8    Abschnittszeugnisse des Studiums, auf dem Ihre Dissertation aufbaut

9    Studienblatt und Studienzeitbestätigung (bitte nur 1 Blatt, ist online abrufbar)

10 Unterfertigte Dissertationsvereinbarung (Anmeldung der Dissertation), falls vorhanden

11 Diplomarbeits- oder Masterarbeitsgutachten (falls vorhanden)

12 Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten muss nachgewiesen werden (z.B. mittels Behindertenausweis, Feststellungsbescheid etc.)

Derzeit läuft keine Ausschreibung Karriereförderprogramm für begünstigt behinderte und/oder chronisch erkrankte Nachwuchswissenschaftler:innen. Informationen erhalten sie im Büro Forschungsförderung und Qualitätssicherung in der Forschung.

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