Mit der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung im Mai 1999 wurde in Europa eine Reform der Studien eingeleitet. An der Universität Innsbruck wurden bereits fast alle Studien auf das neue europaweit vergleichbare System umgestellt.
 

Erfahrungen mit großen Mobilitätsprogrammen haben gezeigt, dass stets die gleichen Probleme mit Anerkennungen, Umrechnungen etc. zu bewältigen waren. Zunehmende Spannungen zwischen nationalen Systemen und der fortschreitenden Europäisierung / Internationalisierung (Abschlüsse werden national verliehen, akkreditiert aber auf einem europäischen Arbeitsmarkt eingesetzt) und hohe Drop-Out Raten bzw. die abnehmende Anziehungskraft europäischer Hochschulen (mangelnde Les- und Sichtbarkeit) zeigten die Notwendigkeit Systeme und Strukturen zu reformieren. Mit der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung im Mai 1999 durch 29 RegierungsvertreterInnen wurde der Bologna-Prozess des europäischen Hochschulwesens eingeleitet.

 

Fast alle Studien umgestellt

Der Prozess der Umstellung der Studien gemäß der Bologna-Deklaration, die die internationale Vergleichbarkeit der Studien erhöhen, die Drop-Out - Raten reduzieren und die Employability – also die Beschäftigungsfähigkeit – der Studierenden erhöhen soll, läuft an der Uni Innsbruck erfolgreich: Mit Wintersemester 2009/10 stehen 30 Bachelor-, 42 Master-, 9 Diplom-, das Lehramtsstudium in 16 Unterrichtsfächern sowie 27 Doktoratsstudien, die in der Regel mit dem akademischen Grad eines PhD abschließen, zur Auswahl. Ausnahmen bilden fast nur mehr Studien, für die die gesetzlichen bzw. berufsrechtlichen Grundlagen fehlen oder unzureichend sind (z.B. Lehramt oder Rechtswissenschaft).

 

Konsolidierung und Revision

Der Prozess kann allerdings auch nach Inkrafttreten fast aller Bachelor- Master- und Doktoratsstudien keinesfalls als abgeschlossen betrachtet werden. Der Phase der Implementierung muss nun eine Konsolidierung und Revision folgen. Erst danach kann über Erfolg oder Misserfolg geurteilt oder etwaige Korrekturen vorgenommen werden.

 

Kernelemente / Neuerungen des Bologna-Prozesses:

Diploma Supplement (DS)
Mit dem Diploma Supplement erhalten alle AbsolventInnen zusätzlich zum Verleihungsbescheid eine Urkunde, die alle erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen detailliert auflistet. Dies fördert die Vergleichbarkeit des absolvierten Studiums und erleichtert Anerkennungen im akademischen und im Berufsleben.

Zwei Hauptzyklen: Bachelor- und Masterstudien
Bachelor- und Masterstudien haben unterschiedliche Ausrichtungen und Profile, um eine Vielfalt von individuellen, akademischen und Arbeitsmarktanforderungen zu entsprechen. Die Abschlüsse der Bachelorstudien ermöglichen an der Universität Innsbruck den Zugang zum zweiten Zyklus (Masterstudien); Abschlüsse des zweiten Zyklus den Zugang zu den Doktoratsstudien (dritter Zyklus).

European Credit Transfer System (ECTS)
Dieses System hat sich zunehmend zu einer Grundlage für die Anerkennung von Leistungen, Kenntnissen, Wissen und Kompetenzen entwickelt. 1 ECTS Anrechnungspunkt entspricht 25 Stunden Arbeitsleistung. Die Arbeitsbelastung für Bachelorstudien beträgt 180 und für Masterstudien 120 ECTS Anrechnungspunkte; die Dauer von Doktoratsstudien beträgt mindestens drei Jahre (180 ECTS-Anrechnungspunkte).

Modularisierung, Lernziele
In den neuen Studien werden Module als thematische Einheiten definiert, die in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen bestehen und in einem Semester absolviert werden können. In Ausnahmen erstrecken sie sich über mehrere Semester bzw. beinhalten nur eine Lehrveranstaltung. Module ermöglichen es, sich in einem Teilgebiet zu vertiefen und es sich in einem zeitlichen Zusammenhang anzueignen. Lernziele definieren, wozu die Studierenden nach der positiven Absolvierung der einzelnen Module imstande sind, wissen bzw. können.

Bachelorarbeit
In den Bachelorstudien sind in der Regel zwei Bachelorarbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (Übungen, Proseminare, Seminare etc.) zu verfassen. Der Arbeitsaufwand für die Bachelorarbeiten einschließlich der dazugehörigen Lehrveranstaltung beträgt in der Regel 15 ECTS-Anrechnungspunkte.

Masterarbeit
Im Rahmen der Masterstudien ist eine Masterarbeit zu verfassen. Der Arbeitsaufwand für Masterarbeiten beträgt in der Regel zwischen 27,5 und 30 ECTS-Anrechnungspunkte. Im Rahmen des jeweiligen Studiums kann eine studienabschließende Verteidigung der Masterarbeit vorgesehen sein; die Arbeitsbelastung für diese studienabschließende Prüfung wird mit 2,5 ECTS-Anrechnungspunkten bestimmt.

Dissertation
In den Doktoratsstudien ist eine Dissertation zu verfassen. Sie dient dem Beleg der eigenen originären Forschungsleistung (selbstständige Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen) und umfasst abhängig vom jeweiligem Doktoratsstudium zwischen 75 bis 120 ECTS-Anrechnungspunkte. Die Dissertation kann, ebenfalls abhängig vom jeweiligen Studium, auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen (kumulative Dissertation).

Dissertationskomitee
Die Studierenden haben zukünftig ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche/n Hauptbetreuer/in zu benennen. Es ist auch zulässig BetreuerInnen – mit Ausnahme der/s Hauptbetreuerin/s – aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen.

Dissertationsvereinbarung
An der Universität Innsbruck wird das Instrument der Dissertationsvereinbarung Anwendung finden. Damit soll die individuelle (Aus-)Bildung auf ein den universitären Ansprüchen genügendes Niveau gehoben und dieses über die verschiedenen Wissenschaftsgrenzen hinweg gesichert werden. Zudem wird damit die individuelle Betreuung durch das Dissertationskomitee auf eine verbindliche Ebene gestellt. Den DissertantInnen wird die Vereinbarung als individuelles Planungsinstrument von der Anmeldung bis zur Abgabe der Dissertation zur Verfügung stehen. Zu erwerbendes, individuelles Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen sind mittels dieses Instruments individuell planbar.
In Folge ist geplant dieses Instrument auch verstärkt für die Masterstudierenden zu nützen.

 

Akademische Grade

Die akademischen Grade, die nach dem Abschluss des jeweiligen Studiums verliehen werden, lauten „Bachelor of“ und „Master of“ (mit einem im Curriculum festgelegten Zusatz) bzw. im Rahmen von „technischen Masterstudien“ „Diplom-Ingenieur“ / „Diplom-Ingenieurin“.
AbsolventInnen eins Doktoratsstudiums wird (wieder mit einem im Curriculum festgelegten Zusatz )der akademische Grad „Doktor/in“ beziehungsweise im Rahmen von Doktor of Philosophy - Doktoratsstudien „Doctor of Philosophy“, abgekürzt PhD verliehen.

 
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