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Neues aus der Studienabteilung

Änderung bei Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrags | Informationen zum Diplomstudium Lehramt

Änderung bei Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrags

„Erwerbstätigkeit“ als Grund für den Erlass und die Rückerstattung des Studienbeitrags wurde vom Verfassungsgerichtshof mit 30. Juni 2018 aufgehoben. Ein Erlass des Studienbeitrags aus diesem Grund ist daher nur noch für das Sommersemester 2018 möglich.

Die Anträge auf Rückerstattung des Studienbeitrags für das WS 2017/18 müssen unverändert bis zum 31. März 2018, jene für das SS 2018 bis spätestens 29. Juni 2018 eingebracht werden.

Diplomstudium Lehramt

Mit 30. April 2018 läuft der 1. Studienabschnitt des Diplomstudiums Lehramt endgültig aus. Falls der Abschnitt mit diesem Datum nicht in beiden Unterrichtsfächer abgeschlossen ist, werden die Betroffenen automatisch in das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) übergeleitet. Für die Eintragung der Prüfungsdaten sollte jedenfalls rechtzeitig mit dem zuständigen Prüfungsreferat, Innrain 52d, Kontakt aufgenommen werden.

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