Prüfungen

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu unseren Prüfungen.

 


 

Ergänzungsprüfung (Alt-)Griechisch

Allgemeines

Warum muss ich eine Ergänzungsprüfung/Zusatzprüfung (Alt-)Griechisch machen?

Für einige Studien ist der Nachweis von (Alt-)Griechisch-Kenntnissen erforderlich. Welche das sind, sehen Sie hier. Abhängig vom bisherigen Bildungsweg ist die Ergänzungsprüfung (Alt-)Griechisch oder eine entsprechende Prüfung abzulegen.

Kann ich die Leistung aus der Ergänzungsprüfung (Alt-)Griechisch für mein Studium anrechnen lassen?

Nein. Denn eine Ergänzungsprüfung ist eine Voraussetzung für das Studium.

Gibt es spezielle Kurse zur Vorbereitung für die Ergänzungsprüfung (Alt-)Griechisch?

Am Sprachenzentrum gibt es derzeit leider keinen eigenen Vorbereitungskurs. Gerne informieren wir Sie aber über geeignete Kurse an anderen Instituten.

Prüfungsanmeldung und -abmeldung (Stornierung), Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für wen ist der erste Antritt zur Ergänzungsprüfung kostenlos?

Für Studierende der Universität Innsbruck ist der erste Antritt kostenlos, sofern (Alt-)Griechisch-Kenntnisse eine Voraussetzung für das Studium sind. Sie können sich online oder direkt im Kursbüro anmelden.

Wie kann ich mich zur Ergänzungsprüfung (Alt-)Griechisch anmelden?

Sie können sich sowohl online als auch persönlich im Kursbüro anmelden.

Wie funktioniert die Online-Anmeldung?

Sie können sich unter für die Ergänzungsprüfung (Alt-)Griechisch online anmelden. Die Bezahlung der Prüfungsgebühr ist mittels Kreditkarte, Online-Banking oder PayPal möglich.

Studierende und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Universität Innsbruck benötigen dazu ihren Benutzernamen und Ihr E-Mail-Passwort.

Externe Sprachinteressierte müssen sich vor Benutzung der Online-Anmeldung und -Bezahlung bei LFU:online einmalig registrieren.

Wie kann ich mich persönlich im Kursbüro anmelden?

Bitte bringen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular mit. Sie können den Prüfungsbeitrag in bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen.

Ich möchte mich von der Prüfung abmelden. Wie kann ich das tun? Gilt für mich das 14-tägige Widerrufsrecht oder gelten die Stornobedingungen laut AGB?

Wenn Sie die Ergänzungsprüfung online gebucht haben, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Wenn Sie die Prüfung stornieren möchten, schicken Sie uns bitte ein E-Mail und/oder das Ihrer Anmeldebestätigung beigefügte ausgefüllte Widerrufsformular.
Die genauen Infos zum Widerrufsrecht im Fall eines Verbrauchergeschäftes im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wenn Sie die Ergänzungsprüfung direkt bei uns im Kursbüro gebucht haben, gelten die Stornobedingungen laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Schicken Sie uns bitte einfach eine E-Mail, wenn Sie sich von der Prüfung abmelden möchten. Bis eine Woche vor dem Prüfungstermin wird der geleistete Prüfungsbeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 25 Prozent rückerstattet. Bei einer Stornierung nach dieser Frist gibt es keine Refundierung der Prüfungsgebühren. Im Fall des kostenlosen Erstantritts: Wenn eine Abmeldung vom kostenlosen Erstantritt nach dieser Frist oder gar nicht erfolgt, fallen zwar keine Kosten an – alle weiteren Antritte sind dann jedoch kostenpflichtig. Die genauen Stornobedingungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wo finde ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Infos zum Widerrufsrecht?

Sie finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Infos zum Widerrufsrecht hier.

Prüfungsinhalt, -bewertung, Ablauf und Zeugnis

Gibt es eine Probeprüfung?

Ja, zwei Probeprüfungen finden Sie hier.

Was ist der Prüfungsinhalt?

Bei der Prüfung ist ein griechischer Originaltext (Prosa; 140-160 Wörter) beziehungsweise eine leicht abgeänderte Fassung mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs ins Deutsche zu übersetzen. Sie erhalten einen Hinweis auf den Zusammenhang, aus dem die Stelle stammt beziehungsweise einen Hinweis, der eine thematische Zuordnung ermöglicht. Der Text besteht entweder aus einem inhaltlich in sich geschlossenen Text oder aus zwei entsprechend kürzeren inhaltlich in sich geschlossenen Texten und beinhaltet wesentliche grammatikalische Konstruktionen.

Darf ich ein Wörterbuch verwenden?

Ja. Sie dürfen ein Griechisch-Deutsches Wörterbuch (z.B. Griechisch-deutsches Schul- und Handwörterbuch von Gemoll, Langenscheidts Großwörterbuch Altgriechisch-Deutsch) verwenden. Grammatiken und Verbtabellen sind nicht zugelassen.

Wie ist der Prüfungsmodus?

Die Ergänzungsprüfung ist eine schriftliche Prüfung. Sie dauert drei Stunden (180 Minuten).

Wie wird die Prüfung bewertet und benotet?

Bewertungskriterium für die Prüfung ist eine inhaltlich korrekte und den Sinn wiedergebende Übersetzung. Textverständnis und Nähe zum Originaltext müssen dabei gegeben sein. Die Korrektur der Übersetzungen erfolgt nach einer adaptierten Form des Beurteilungsmodells der neuen Reifeprüfung aus Griechisch.
Punkte werden für im Vorfeld festgelegte Sinneinheiten vergeben. Auf dem Korrekturblatt zeigt die Paraphrase der jeweiligen Sinneinheit die zentralen Inhalte an, die die Übersetzung aufweisen muss. Weitere Punkte werden in den Kategorien Lexik, Morphologie und Syntax vergeben, die anhand von mehreren im Vorhinein bestimmten Checkpoints überprüft werden. Die Benotung erfolgt anhand eines festgelegten Notenschlüssels. Die Prüfung ist positiv, wenn mindestens 51 Prozent der maximalen Punkteanzahl erreicht werden.

Notenschlüssel: 36-40 Punkte: Sehr gut (1), 31-35 Punkte: Gut (2), 26-30 Punkte: Befriedigend (3), 20-25 Punkte: Genügend (4), 0-19 Punkte: Nicht genügend (5).

Wann und wie bekomme ich das Prüfungsergebnis und das Zeugnis?

Als Student/Studentin der Universität Innsbruck können Sie Ihr Prüfungsergebnis etwa fünf Werktage nach der Prüfung direkt über LFU:online aufrufen bzw. ausdrucken. Der Nachweis von (Alt-)Griechisch-Kenntnisse ist damit erbracht.

Externe Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität Innsbruck erhalten das Zeugnis/den Erfolgsnachweis in digitaler Form per E-Mail.

Kann ich Einsicht in meine abgelegte Prüfung nehmen?

Ja. Die Prüfungsunterlagen werden sechs Monate am Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien (Innrain 52a, Ágnes-Heller-Haus) aufbewahrt. Dort haben Sie die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten des Sekretariats (Mo-Do, 09:00-12:00 Uhr sowie 13:30-16:00 Uhr) Einsicht in Ihre Unterlagen zu nehmen. Nach sechs Monaten werden die Prüfungsunterlagen vernichtet.

Nach welchen Regeln läuft die Prüfung selbst ab?

Bitte beachten Sie, dass sich bei der Prüfung ausschließlich Prüfungsunterlagen, Stifte und ein Griechisch-Deutsches Wörterbuch auf dem Schreibpult befinden dürfen. Wörterbücher werden auf persönliche Eintragungen hin kontrolliert. Jacken, Taschen, Handys etc. sind unter dem Sitzplatz zu verstauen. Übersetzungen/Notizen dürfen ausschließlich auf dem von dem Prüfer/der Prüferin ausgeteilten und gestempelten Papier gemacht werden.


Ergänzungsprüfung Latein

Allgemeines

Warum muss ich eine Ergänzungsprüfung/Zusatzprüfung Latein machen?

Für einige Studien ist der Nachweis von Lateinkenntnissen erforderlich. Welche das sind, sehen Sie hier. Abhängig vom bisherigen Bildungsweg ist die Ergänzungsprüfung Latein oder eine entsprechende Prüfung abzulegen.

An wen richtet sich die Ergänzungsprüfung Latein?

Die Ergänzungsprüfung Latein richtet sich an alle Studierenden, die den für ihr Studium erforderlichen Nachweis von Lateinkenntnissen noch nicht erbracht haben. Für Studierende der Rechtswissenschaften gibt es eine eigene auf das Studium abgestimmte Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen.

An wen richtet sich die Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen?

Die Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen richtet sich speziell an Studierende der Rechtswissenschaften. Die Prüfungsinhalte erfolgen in Übereinstimmung mit der Fachprüfung Römisches Privatrecht.

Kann ich die Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen ablegen, auch wenn ich nicht Rechtswissenschaften studiere?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie ein anders Latein-pflichtiges Studium (beispielsweise Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik, Bachelorstudium Geschichte etc.) studieren und den Vorbereitungskurs für die Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen nicht absolviert haben, raten wir aber von der Teilnahme an der Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen ab.

Wird die Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen auch für andere Latein-pflichtige Studien - und umgekehrt - anerkannt?

Ja. Die positiv abgelegte Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen gilt auch als Nachweis für alle anderen Latein-pflichtigen Studien (beispielsweise für das Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik, Bachelorstudium Geschichte etc.). Umgekehrt berechtigt ebenso die positiv absolvierte Ergänzungsprüfung Latein zum Studium der Rechtswissenschaften.

Kann ich die Leistung aus der Ergänzungsprüfung Latein für mein Studium anrechnen lassen?

Nein. Denn eine Ergänzungsprüfung ist eine Voraussetzung für das Studium.

Gibt es spezielle Kurse zur Vorbereitung für die Ergänzungsprüfung Latein?

Ja. Wir bieten jedes Semester Vorbereitungskurse auf die Ergänzungsprüfung Latein an. Diese Kurse finden Sie hier.

Prüfungsanmeldung- und -abmeldung (Stornierung), Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für wen ist der erste Antritt zur Ergänzungsprüfung kostenlos?

Für Studierende der Universität Innsbruck ist der erste Antritt kostenlos, sofern Lateinkenntnisse eine Voraussetzung für das Studium sind. Sie können sich online oder direkt im Kursbüro anmelden.

Wie kann ich mich zur Ergänzungsprüfung Latein anmelden?

Sie können sich sowohl online als auch persönlich im Kursbüro anmelden.

Wie funktioniert die Online-Anmeldung?

Sie können sich unter für die Ergänzungsprüfung Latein online anmelden. Die Bezahlung der Prüfungsgebühr ist mittels Kreditkarte, Online-Banking oder PayPal möglich.

Studierende und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Universität Innsbruck benötigen dazu ihren Benutzernamen und Ihr E-Mail-Passwort.

Externe Sprachinteressierte müssen sich vor Benutzung der Online-Anmeldung und -Bezahlung bei LFU:online einmalig registrieren.

Wie kann ich mich persönlich im Kursbüro anmelden?

Bitte bringen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular mit. Sie können den Prüfungsbeitrag in bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen.

Ich möchte mich von der Prüfung abmelden. Wie kann ich das tun? Gilt für mich das 14-tägige Widerrufsrecht oder gelten die Stornobedingungen laut AGB?

Wenn Sie die Ergänzungsprüfung online gebucht haben, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Wenn Sie die Prüfung stornieren möchten, schicken Sie uns bitte ein E-Mail und/oder das Ihrer Anmeldebestätigung beigefügte ausgefüllte Widerrufsformular.
Die genauen Infos zum Widerrufsrecht im Fall eines Verbrauchergeschäftes im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wenn Sie die Ergänzungsprüfung direkt bei uns im Kursbüro gebucht haben, gelten die Stornobedingungen laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Schicken Sie uns bitte einfach eine E-Mail, wenn Sie sich von der Prüfung abmelden möchten. Bis eine Woche vor dem Prüfungstermin wird der geleistete Prüfungsbeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 25 Prozent rückerstattet. Bei einer Stornierung nach dieser Frist gibt es keine Refundierung der Prüfungsgebühren. Im Fall des kostenlosen Erstantritts: Wenn eine Abmeldung vom kostenlosen Erstantritt nach dieser Frist oder gar nicht erfolgt, fallen zwar keine Kosten an – alle weiteren Antritte sind dann jedoch kostenpflichtig. Die genauen Stornobedingungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wo finde ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Infos zum Widerrufsrecht?

Sie finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Infos zum Widerrufsrecht hier.

Ergänzungsprüfung Latein: Prüfungsinhalt, -bewertung, Ablauf und Zeugnis

Gibt es eine Probeprüfung?

Ja. Sie finden zwei Probeprüfungen sowie eine korrigierte und mit der Note „Gut“ bzw. der Note „Genügend“ bewertete Probeprüfung (inklusive Korrekturraster) hier.

Was ist der Prüfungsinhalt?

Bei der Prüfung ist ein lateinischer Originaltext (Prosa; 160-180 Wörter) beziehungsweise eine leicht abgeänderte Fassung mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs ins Deutsche zu übersetzen. Sie erhalten einen Hinweis auf den Zusammenhang, aus dem die Stelle stammt beziehungsweise einen Hinweis, der eine thematische Zuordnung ermöglicht. Der Text besteht entweder aus einem inhaltlich in sich geschlossenen Text oder aus zwei entsprechend kürzeren inhaltlich in sich geschlossenen Texten und beinhaltet wesentliche grammatikalische Konstruktionen wie beispielsweise Participium coniunctum, Ablativus absolutus, Konjunktiv im Haupt- und Nebensatz, nd-Konstruktion, Accusativus cum Infinitivo, Nominativus cum Infinitivo u.a.

Darf ich ein Wörterbuch verwenden?

Ja. Sie dürfen folgende Lateinisch-Deutsche Wörterbücher verwenden: Stowasser und Stowasser primus, Schülerduden Lateinisch-Deutsch, Pons Lateinisch-Deutsch Wörterbuch, Langenscheidt Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch. Es ist erlaubt, mehrere dieser Wörterbücher bei der Prüfung zu verwenden. Andere Wörterbücher, Grammatiken oder Verbtabellen sind nicht zugelassen. Kompaktversionen für die Erst- bzw. Übergangslektüre (z.B. Stowasser Primus, Schülerduden Lateinisch-Deutsch) empfehlen wir nur in Kombination mit einem ausführlicheren Wörterbuch (z.B. Stowasser, Pons Lateinisch-Deutsch, Langenscheidt Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch).

Wie ist der Prüfungsmodus?

Die Ergänzungsprüfung ist eine schriftliche Prüfung. Sie dauert drei Stunden (180 Minuten).

Wie wird die Prüfung bewertet und benotet?

Bewertungskriterium für die Prüfung ist eine inhaltlich korrekte und den Sinn wiedergebende Übersetzung. Textverständnis und Nähe zum Originaltext müssen dabei gegeben sein. Die Korrektur der Übersetzungen erfolgt nach einer adaptierten Form des Beurteilungsmodells der neuen Reifeprüfung aus Latein.
Punkte werden für im Vorfeld festgelegte Sinneinheiten vergeben. Auf dem Korrekturblatt zeigt die Paraphrase der jeweiligen Sinneinheit die zentralen Inhalte an, die die Übersetzung aufweisen muss. Weitere Punkte werden in den Kategorien Lexik, Morphologie und Syntax vergeben, die anhand von mehreren im Vorhinein bestimmten Checkpoints überprüft werden. Die Benotung erfolgt anhand eines festgelegten Notenschlüssels. Die Prüfung ist positiv, wenn mindestens 51 Prozent der maximalen Punkteanzahl erreicht werden.

Notenschlüssel: 36-40 Punkte: Sehr gut (1), 31-35 Punkte: Gut (2), 26-30 Punkte: Befriedigend (3), 20-25 Punkte: Genügend (4), 0-19 Punkte: Nicht genügend (5).

Wann und wie bekomme ich das Prüfungsergebnis und das Zeugnis?

Als Student/Studentin der Universität Innsbruck können Sie Ihr Prüfungsergebnis etwa fünf Werktage nach der Prüfung direkt über LFU:online aufrufen bzw. ausdrucken. Der Nachweis von Lateinkenntnissen ist damit erbracht.

Externe Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität Innsbruck erhalten das Zeugnis/den Erfolgsnachweis in digitaler Form per E-Mail.

Kann ich Einsicht in meine abgelegte Prüfung nehmen?

Ja. Die Prüfungsunterlagen werden sechs Monate am Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien (Innrain 52a, Ágnes-Heller-Haus) aufbewahrt. Dort haben Sie die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten des Sekretariats (Mo-Do, 09:00-12:00 Uhr sowie 13:30-16:00 Uhr) Einsicht in Ihre Unterlagen zu nehmen. Nach sechs Monaten werden die Prüfungsunterlagen vernichtet.

Nach welchen Regeln läuft die Prüfung selbst ab?

Bitte beachten Sie, dass sich bei der Prüfung ausschließlich Prüfungsunterlagen, Stifte und ein Latein-Deutsches Wörterbuch und Ihr Ausweis auf dem Schreibpult befinden dürfen. Wörterbücher werden auf persönliche Eintragungen hin kontrolliert. Jacken, Taschen, Handys, Uhren etc. sind an der Seite abzulegen. Übersetzungen/Notizen dürfen ausschließlich auf dem vom Prüfer/von der Prüferin ausgeteilten und gestempelten Papier gemacht werden.

Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen: Prüfungsinhalt, -bewertung, Ablauf und Zeugnis

Was ist der Prüfungsinhalt?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Im ersten Teil werden die Kenntnisse der lateinischen Rechtsterminologie in Form von Vokabeltests überprüft. Lerngrundlage bildet eine vorgegebene Liste mit lateinischen Begriffen und Phrasen aus dem Bereich der juristischen Fachterminologie. Für diesen Prüfungsteil ist die Verwendung eines lateinisch-deutschen Wörterbuches nicht erlaubt.

Im zweiten Teil ist ein (gegebenenfalls adaptierter) lateinischer Originaltext (100-120 Wörter) aus dem Bereich der juristischen Fachschriftstellerei (v.a. "Institutiones" des Gaius) ins Deutsche zu übersetzen. Voraussetzung sind Grundkenntnisse der lateinischen Formenlehre und Syntax, die passive Beherrschung eines lateinischen Grundwortschatzes im Ausmaß, wie er in den gängigen lateinischen Lehrwerken (z.B. Medias in res!, Latinum, Cursus Brevis) vermittelt wird, sowie Übung im Übersetzen juristischer Fachtexte. Für die Übersetzung ist die Verwendung eine lateinisch-deutschen Wörterbuches erlaubt.

Darf ich ein Wörterbuch verwenden?

Für den ersten Prüfungsteil (Vokabeltest) ist kein Wörterbuch erlaubt.
Für den zweiten Prüfungsteil (Übersetzung) dürfen Sie ein lateinisch-deutsches Wörterbuch verwenden.

Wie ist der Prüfungsmodus?

Die Ergänzungsprüfung Latein für JuristInnen ist eine schriftliche Prüfung. Sie dauert drei Stunden (180 Minuten).

Wie wird die Prüfung bewertet und benotet?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Bewertungskriterium für Teil 1 ist die korrekte deutsche Wiedergabe der lateinischen Begriffe und Phrasen aus dem Bereich  der juristischen Fachterminologie. Bewertungskriterium für Teil 2 ist eine inhaltlich korrekte und den Sinn wiedergebende Übersetzung. Textverständnis und Nähe zum Originaltext müssen dabei gegeben sein. Die Bewertung der Übersetzung orientiert sich am Modell für die Korrektur der standardisierten Reifeprüfung aus Latein.
Die Gewichtung der Prüfungsteile 1 und 2 beträgt 30 Prozent bzw. 70 Prozent. Die erreichbare Höchstpunktezahl für den ersten Prüfungsteil (Vokabeltest) liegt bei 12 Punkten, die des zweiten Prüfungsteils (Übersetzung) bei 28 Punkten (11 Punkte für Sinneinheiten; 17 Punkte für  Checkpoints).
Die Benotung erfolgt anhand eines festgelegten Notenschlüssels. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 51 Prozent der maximalen Punktezahl (dies entspricht 20 von 40 Gesamtpunkten) erreicht werden.

Notenschlüssel: 36-40 Punkte: Sehr gut (1), 31-35 Punkte: Gut (2), 26-30 Punkte: Befriedigend (3), 20-25 Punkte: Genügend (4), 0-19 Punkte: Nicht genügend (5).

Wann und wie bekomme ich das Prüfungsergebnis und das Zeugnis?

Sobald die Prüfungsergebnisse vorliegen, informieren wir Sie per E-Mail über Ihre Note. Als Student/Studentin der Universität Innsbruck können Sie Ihr Prüfungsergebnis (Erfolgsnachweis) etwa fünf Werktage nach der Prüfung direkt über LFU:online abrufen bzw. ausdrucken. Der Nachweis von Lateinkenntnissen ist damit erbracht.

Externe Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität Innsbruck erhalten das Zeugnis/den Erfolgsnachweis in digitaler Form per E-Mail.

Kann ich Einsicht in meine abgelegte Prüfung nehmen?

Ja. Die Prüfungsunterlagen werden sechs Monate am Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien (Innrain 52a, Ágnes-Heller-Haus) aufbewahrt. Dort haben Sie die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten des Sekretariats (Mo-Do, 09:00-12:00 Uhr sowie 13:30-16:00 Uhr) Einsicht in Ihre Unterlagen zu nehmen. Nach sechs Monaten werden die Prüfungsunterlagen vernichtet.

Nach welchen Regeln läuft die Prüfung selbst ab?

Bitte beachten Sie, dass sich bei der Prüfung ausschließlich Prüfungsunterlagen, Stifte und ein Latein-Deutsches Wörterbuch und Ihr Ausweis auf dem Schreibpult befinden dürfen. Wörterbücher werden auf persönliche Eintragungen hin kontrolliert. Jacken, Taschen, Handys, Uhren etc. sind an der Seite abzulegen. Übersetzungen/Notizen dürfen ausschließlich auf dem vom Prüfer/von der Prüferin ausgeteilten und gestempelten Papier gemacht werden.


Sprachkompetenznachweise für Auslandssemester

Allgemeines

An wen richtet sich das Angebot der Sprachkompetenzprüfungen?

Das Angebot der Sprachkompetenzprüfung richtet sich an Studierende der Universität Innsbruck, die im Rahmen ihres Studiums an einem internationalen Austauschprogramm teilnehmen (beispielsweise Erasmus+, Joint Study) und einen Nachweis ihrer Fremdsprachenkenntnisse erbringen müssen. Einige Partneruniversitäten verlangen einen Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse.

Was ist ein Sprachkompetenznachweis?

Der Sprachkompetenznachweis ist ein Dokument, das Fremdsprachenkenntnisse auf einer bestimmten Niveaustufe laut GERS (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) bestätigt. Um eine solche Bestätigung des Sprachenzentrums zu erhalten, können Studierende der Universität Innsbruck eine eigene Prüfung am Sprachenzentrum ablegen. Die Prüfungen werden für die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch angeboten.

Für welche Fremdsprachen kann ich einen Sprachkompetenzprüfung ablegen?

Am Sprachenzentrum können Sie Prüfungen für die Fremdsprachen Englisch, Französisch und Spanisch ablegen und einen Sprachkompetenznachweis erhalten.

Für welche Niveaustufen gibt es Sprachkompetenzprüfungen und -nachweise? 

Sprachkompetenznachweise werden für Englisch für das Niveau B2 und für Französisch und Spanisch für das Niveau B1 ausgestellt.

Welchen Sprachkompetenznachweis brauche ich für mein Auslandssemester? 

Einen Überblick darüber, welche Partneruniversität welche Art von Sprachkenntnisnachweis verlangt, finden Sie hier. Für detaillierte Informationen besuchen Sie bitte die Website der jeweiligen Partneruniversität, bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das International Relations Office der Universität Innsbruck.

Wie oft finden die Sprachkompetenzprüfungen statt? 

Wir bieten viermal jährlich Sprachkompetenzprüfungen an: Mitte März, Ende März, Mitte April und Mitte September. Die nächsten Prüfungstermine sehen Sie hier.

Prüfungsanmeldung- und -abmeldung (Stornierung), Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wie kann ich mich zur Sprachkompetenzprüfung anmelden?

Sie können sich sowohl online als auch persönlich im Kursbüro anmelden. Bitte beachten Sie: Das Angebot der Sprachkompetenzprüfung richtet sich ausschließlich an Studierende der Universität Innsbruck.

Wie funktioniert die Online-Anmeldung?

Sie können sich online für die Sprachkompetenzprüfung anmelden. Die Bezahlung der Prüfungsgebühr ist mittels Kreditkarte, Online-Banking oder PayPal möglich.

Studierende der Universität Innsbruck benötigen dazu ihren Benutzernamen und Ihr E-Mail-Passwort.

Wie kann ich mich persönlich im Kursbüro anmelden? 

Bitte bringen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular mit. Sie können den Prüfungsbeitrag in bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen.

Ich möchte mich von der Prüfung abmelden. Wie kann ich das tun? Gilt für mich das 14-tägige Widerrufsrecht oder gelten die Stornobedingungen laut AGB?

Wenn Sie die Sprachkompetenzprüfung online gebucht haben, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Wenn Sie die Prüfung stornieren möchten, schicken Sie uns bitte ein E-Mail und/oder das Ihrer Anmeldebestätigung beigefügte ausgefüllte Widerrufsformular.
Die genauen Infos zum Widerrufsrecht im Fall eines Verbrauchergeschäftes im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wenn Sie die Sprachkompetenzprüfung direkt bei uns im Kursbüro gebucht haben, gelten die Stornobedingungen laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Schicken Sie uns bitte einfach eine E-Mail, wenn Sie sich von der Prüfung abmelden möchten. Bis eine Woche vor dem Prüfungstermin wird der geleistete Prüfungsbeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 25 Prozent rückerstattet. Bei einer Stornierung nach dieser Frist gibt es keine Refundierung der Prüfungsgebühren. Die genauen Stornobedingungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ich bin für einen Auslandsaufenthalt nominiert und habe die Sprachkompetenzprüfung am Sprachenzentrum bereits abgelegt. Bekomme ich einen Teil der Prüfungsgebühr rückerstattet? 

Ja, Sie bekommen Kosten in der Höhe von Euro 30,- rückerstattet, sofern Sie für einen Erasmus-Platz beziehungsweise für einen Platz in einem Austauschprogramm nominiert wurden und den erfolgreich abgelegten Sprachkompetenznachweis vorlegen können. Für die Rückerstattungen setzen Sie sich bitte direkt mit dem International Relations Office der Universität Innsbruck in Verbindung.

Wo finde ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Infos zum Widerrufsrecht? 

Sie finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Infos zum Widerrufsrecht hier.

Prüfungsinhalt, -bewertung, Ablauf und Zeugnis

Wie ist der Prüfungsmodus? Wie lange dauert die Sprachkompetenzprüfung?

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Die beiden Teile finden in der Regel am selben Tag statt. Bei der schriftlichen Prüfung werden die Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen und Schreiben überprüft, bei der mündlichen Prüfung die Fertigkeit Sprechen.

Der schriftliche Prüfungsteil dauert maximal 120 Minuten. Für die mündliche Prüfung erhalten die Kandidaten und Kandidatinnen zehn Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfung selbst dauert 10-15 Minuten pro Prüfungspaar.

Wie erfahre ich, wann mein mündlicher Prüfungstermin ist?

Nach Anmeldeschluss erhalten Sie eine E-Mail mit der genauen Uhrzeit Ihres mündlichen Prüfungstermins.

Was ist der Inhalt der Prüfung?

Die Inhalte der Prüfung variieren je nach Sprache und Niveaustufe. Grundsätzlich besteht die Sprachkompetenzprüfung aus vier Teilbereichen. Die Teilbereiche Hörverstehen und Leseverstehen überprüfen die rezeptiven Fertigkeiten und die Teilbereiche Schreiben und Sprechen die produktiven Fertigkeiten.

Hörverstehen
Sie hören zwei Hörtexte. Die Aufgabenstellungen umfassen das Zuordnen von Aussagen sowie das Notieren von Antworten in Stichworten. Überprüft wird dabei überwiegend das selektive Hörverstehen. Unter selektivem Hörverstehen ist das Erfassen von Details (z.B. Erfassen einzelner Aussagen oder bestimmter Informationen) gemeint. 

Leseverstehen
Sie erhalten zwei Lesetexte. Die Aufgabenstellungen umfassen das Zuordnen von Aussagen sowie das stichwortartige Vervollständigen von Aussagen. Der Teilbereich Leseverstehen überprüft das selektive Verstehen und das Detailverstehen.

Schreiben
Im Teilbereich Schreiben ist ein eigenständiger Text unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben zu verfassen.

Sprechen
Der mündliche Teilbereich überprüft Sprechen im Sinne von an Gesprächen teilnehmen (und nicht im Sinne von monologischem Sprechen). Der Teilbereich Sprechen findet daher in Form von Dialogen zwischen den Kandidaten/den Kandidatinnen statt. Nach einer zehnminütigen Vorbereitungszeit diskutieren die Kandidaten/die Kandidatinnen über das vorgegebene Thema.

Darf ich ein Wörterbuch verwenden? 

Ja, Sie dürfen ein Wörterbuch verwenden. Dies gilt für alle Sprachkompetenzprüfungen: Englisch B2, Französisch B1, Spanisch B1.

Wie wird die Prüfung bewertet und benotet? 

Die Sprachkompetenzprüfung gilt dann als bestanden, wenn alle vier Fertigkeiten (Hör-, Leseverstehen, Schreiben, Sprechen) positiv abgelegt wurden. Positiv bedeutet, dass in jeder Fertigkeit mindestens 60 Prozent erreicht werden müssen. Wird eine Fertigkeit nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Wann und wie bekomme ich das Prüfungsergebnis und den Sprachkompetenznachweis? 

Sie erhalten Ihr Ergebnis nach Möglichkeit direkt im Anschluss an die mündliche Prüfung durch den Prüfer/die Prüferin. Spätestens jedoch erhalten Sie fünf Werktage nach dem Prüfungstermin Ihr Ergebnis sowie Ihren Sprachkenntnisnachweis per E-Mail.


IELTS (International English Language Testing System)

Allgemeines

Was ist IELTS?

IELTS steht für International English Language Testing System und ist ein international anerkanntes Sprach- und Zulassungszertifikat. Weltweit verlangen an die 9000 Universitäten, Colleges und andere Bildungseinrichtungen in mehr als 135 Ländern einen IELTS-Test als Nachweis von Englischkenntnissen.

Welche Institutionen akzeptieren IELTS-Qualifikationen?

Hier finden Sie Institutionen, die IELTS akzeptieren: Who accepts IELTS?

Wie oft finden IELTS-Prüfungen am Sprachenzentrum statt?

Das Sprachenzentrum bietet zweimal jährlich, nach Möglichkeit jeweils im Mai und November, Prüfungstermine an. Hier finden Sie unsere IELTS-Prüfungstermine.

Prüfungsanmeldung

Wie melde ich mich zu den IELTS-Prüfungen an?

Alle Anmeldungen werden vom British Council Österreich bearbeitet. Die Anmeldung ist direkt beim British Council Austria möglich. Eine Anleitung zur Anmeldung finden Sie hier.

Wie lange kann ich mich anmelden?

Die Prüfungsplätze werden in Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Wir empfehlen Ihnen daher eine frühestmögliche Anmeldung. Die Anmeldefrist endet zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.

Prüfungsinhalt, Ablauf und Zertifikat

Wie kann ich mich auf die Prüfungen vorbereiten?

Spezielle Vorbereitungskurse bietet das Sprachenzentrum nicht an. Auf der Website des British Council Austria finden Sie Möglichkeiten, wie Sie sich konkret auf die IELTS-Prüfungen vorbereiten können .

Wie ist der Prüfungsmodus?

Die IELTS-Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die beiden Teile finden in der Regel an aufeinanderfolgenden Tagen statt. Überprüft werden die Fertigkeiten Listening, Reading, Writing und Speaking.

Wann und wie bekomme ich das Prüfungsergebnis und das Zertifikat?

Sie können Ihr Ergebnis 13 Tage nach dem schriftlichen Prüfungstermin online einsehen. Am selben Tag wird Ihnen auch das Zertifikat per Post zugeschickt. Die Bewertung erfolgt in Scores von 0 (Did not attempt the test) bis 9 (Expert user).

Darf ich ein Wörterbuch verwenden?

Nein. Wörterbücher sind bei den IELTS-Prüfungen nicht erlaubt.



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