Verfahrensdauer

Mehr als drei Viertel aller Zivilverfahren können binnen weniger Wochen mit Erlassung eines schriftlichen Zahlungsbefehls rechtskräftig erledigt werden. Als „streitige Zivilverfahren“ bezeichnet man im Wesentlichen jene etwa zehn Prozent der Zivilverfahren, in denen die Parteien unterschiedliche Rechtsstandpunkte einnehmen und diese in mündlichen Verhandlungen „streitig“ austragen.
 
Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2010 „streitig“ erledigten Zivilverfahren hat bei den Bezirksgerichten 8,7 Monate und bei den Landesgerichten 15,3 Monate betragen. Rund die Hälfte der insgesamt 56.362 streitigen Zivilverfahren bei den Bezirksgerichten hat kürzer als sechs Monate gedauert. Lediglich 3,2 Prozent der streitigen Verfahren dauerte länger als drei Jahre. Wenn auch jedes länger anhängige Verfahren schmerzt, weisen die österreichischen Gerichte im internationalen Vergleich bei der Verfahrensdauer grundsätzlich gute Werte auf.

 

 

© 2012, Bundesministerium für Justiz, 1070 Wien, Museumstr. 7

 

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