Verfahrensdauer
Mehr als drei Viertel aller Zivilverfahren können binnen weniger Wochen
mit Erlassung eines schriftlichen Zahlungsbefehls rechtskräftig erledigt
werden. Als „streitige Zivilverfahren“ bezeichnet man im Wesentlichen
jene etwa zehn Prozent der Zivilverfahren, in denen die Parteien
unterschiedliche Rechtsstandpunkte einnehmen und diese in mündlichen
Verhandlungen „streitig“ austragen.
Die durchschnittliche Dauer
der im Jahr 2010 „streitig“ erledigten Zivilverfahren hat bei den
Bezirksgerichten 8,7 Monate und bei den Landesgerichten 15,3 Monate
betragen. Rund die Hälfte der insgesamt 56.362 streitigen Zivilverfahren
bei den Bezirksgerichten hat kürzer als sechs Monate gedauert.
Lediglich 3,2 Prozent der streitigen Verfahren dauerte länger als drei
Jahre. Wenn auch jedes länger anhängige Verfahren schmerzt, weisen die
österreichischen Gerichte im internationalen Vergleich bei der
Verfahrensdauer grundsätzlich gute Werte auf.
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