Über das Projekt

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Die Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Richtlinie [EU] 2019/1023), deren Herzstück die Regeln über einen präventiven Restrukturierungsrahmen bilden, ist aus Perspektive des österreichischen Rechts gewissenmaßen revolutionär. Denn sie führt ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren ein, das zwangsweise Eingriffe in geschützte Rechtspositionen von Gläubigern und Anteilsinhabern schon vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ermöglicht. Ziel der Richtlinie ist es, durch die Vermeidung von Insolvenzen den Verlust an Arbeitsplätzen und Kompetenzen zu minimieren und wirtschaftliche Werte bestmöglich zu erhalten.

Der österreichische Gesetzgeber hatte diese Vorgaben bis zum 17.7.2021 umzusetzen und dadurch in gewisser Hinsicht einen Paradigmenwechsel im Insolvenzrecht zu vollziehen. Bisher kannte die österreichische Rechtsordnung, deren Restrukturierungsrecht grundsätzlich erst ab Insolvenzeröffnung einsetzt, nämlich de facto kein vorinsolvenzliches Insolvenzvermeidungsverfahren (das Unternehmensreorganisationsgesetz [URG] erlangte nie praktische Bedeutung). 

Im Rahmen des Projekts "Präventiver Restrukturierungsrahmen durch Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 in Österreich" begleitet das Projektteam um Univ.-Prof. MMag. Dr. Martin Trenker diesen Umsetzungsprozess wissenschaftlich und unternimmt die Aufarbeitung seiner zentralen rechtsdogmatischen Fragestellungen. 

Das Projekt "Präventiver Restrukturierungsrahmen durch Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 in Österreich" wird durch den Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gefördert.

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