Rechtswissenschaften

Allgemeine Bildungsziele

Bildungsziel für die Fächer des geltenden Rechts sind die Kenntnis der Hauptprobleme, die sichere Beherrschung der grundlegenden Normen und leitende Prinzipien des jeweiligen Faches, einschließlich ihrer Handhabung durch Rechtsprechung und Lehre und der dabei angewandten Methoden, die Einsicht in die gesetzgeberischen Grundentscheidungen und Wertungen sowie das Wissen um die aktuellen Tendenzen der Rechtsentwicklung und ihrer sozialwissenschaftlichen Verknüpfungen. Die Fähigkeit, den Kern eines juristischen Problems nicht nur unter dogmatischen, sondern auch unter rechtspolitischen Gesichtspunkten zu erkennen und es durch selbständiges Arbeiten mit den Rechtsvorschriften, der Judikatur und Literatur methodisch einwandfrei zu lösen, ist wichtiger als umfangreiche Detailkenntnisse.

Diese Befähigung zur selbständigen Falllösung ist für die Fächer, bei denen die Diplomprüfung auch einen schriftlichen Prüfungsteil umfasst, von besonderer Bedeutung. Angesichts der sich immer schneller ändernden sozialen Verhältnisse und des sich immer schneller vermehrenden Rechtsstoffs muss besonderes Bildungsziel die Bereitschaft zu dauerndem Lernen sein. Die Bildungsziele der Fächer, die nicht das geltende Recht zum Gegenstand haben, sind unter Beachtung ihrer jeweils besonderen Eigenart auf das Bildungsziel der Rechtsfächer hin auszurichten und dadurch definiert. Die Bildungsinhalte aller Fächer ergeben sich im wesentlichen aus den Bildungszielen. Die Lehr- und Lernfreiheit muss dabei gewahrt bleiben.

Das Studium an der Universität Innsbruck

In Österreich existieren 5 juristische Fakultäten, nämlich in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck. Die Studienvorschriften sind an allen fünf Fakultäten annähernd gleich (nur die Arten der Prüfungen unterscheiden sich), sodass es keinen Unterschied macht, an welcher Universität die Studentin / der Student seinen Abschluss erwirbt.

Die größte Fakultät ist Wien mit 13.000 Studierenden, die kleinste Salzburg mit 3.000 Studierenden. An der juristischen Fakultät der Universität Innsbruck studieren ca. 3.620 Hörer/innen, davon sind 19,4% Ausländer/innen, vor allem Deutsche und Südtiroler/innen. Die Anzahl der Student/innen ist in den letzten Jahren stark und kontinuierlich gewachsen, seit dem Wintersemester 1997/98 allerdings etwas rückläufig. Während 1983 nur 1.900 Student/innen an der juristischen Fakultät der Universität Innsbruck studierten, ist diese Zahl bis heute um 124% gestiegen. Die Fakultät mit ihren 10 Instituten ist heute fast zur Gänze im Hauptgebäude der Universität Innsbruck untergebracht. Nur das Institut für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Politikwissenschaft befindet sich in anderen Gebäuden in der Nähe des Hauptgebäudes. Dieses wurde in den letzten Jahren von Grund auf renoviert und verkörpert auf der einen Seite die Würde einer alten Universität, während es auf der anderen Seite den Bedürfnissen einer modernen Studieneinrichtung genügt. Die zahlreichen Fachbibliotheken bieten Gelegenheit zu Studium und Forschung, während das im Keller untergebrachte Buffet mit seiner Gelegenheit, im Innenhof im Freien zu sitzen, als Treffpunkt für Student/innen und für an der Universität Lehrende dient.

Bedingung für die Aufnahme an eine juristische Fakultät von österreichischen Staatsbürger/innen ist die Ablegung der österreichischen Reifeprüfung bzw. der Studienberechtigungsprüfung und Kenntnis der lateinischen Sprache.

Im Gegensatz zu den Studienordnungen mancher anderen Länder gibt es aber keine Gesamtprüfung am Ende des Studiums, sondern es muss über jedes Teilgebiet eine gesonderte Prüfung abgelegt werden. Graduieren kann, wer die Prüfungen aus allen vorgeschriebenen Gebieten abgelegt hat. Diese unterteilen sich in die sogenannten Kernfächer, die mündlich und schriftlich geprüft werden, in die übrigen Fächer, die nur mündlich geprüft werden, die Wahlfächer und die Diplomarbeit. Die Diplomarbeit ist in Form einer Hausarbeit abzufassen und muss ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Thema darstellen. Eine bestimmte Reihenfolge für die Prüfungen ist nicht vorgeschrieben. In Innsbruck besteht die Besonderheit, dass neben dem Studium des österreichischen Rechtes auch das Studium des italienischen Rechtes möglich ist. Der Lehrbetrieb wird zum größten Teil von Professor/innen der Universität Padua in italienischer Sprache durchgeführt. 

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