Rechtliche Grundlagen

Die zentrale rechtliche Grundlage stellt das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) dar, welches mit 01.10.2002 in Kraft getreten ist und in dem das Recht der Universität völlig neu geregelt wurde.

Mit 01.01.2004 wurden dann die österreichischen Universitäten auf Basis dieses Gesetzes aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und zu eigenständigen Rechtsträgern (juristischen Personen öffentlichen Rechtes).

Weitere wichtige rechtliche Bereiche für die Erfüllung der Abteilungsaufgaben sind:

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