FSS Leistungs- und Förderungsstipendien

TalenteSTIFTUNG Günther Berghofer

Die TalenteSTIFTUNG Günther Berghofer fördert Studierende definierter Studienrichtungen, z.B. Physik, Chemie und Wirtschaftswissenschaften.

Prämie für Studieneinsteiger

Studierende, die zuvor eine Leistungsprämie für Schüler der TalenteStiftung Günther Berghofer erhalten haben und unmittelbar nach der Matura oder nach Ableistung des Präsenzdienstes ihr Studium beginnen, können eine Prämie für Studieneinsteiger in Höhe von einmalig € 500,– (netto) beantragen. Die Antragstellung erfolgt im März bzw. Oktober für das jeweils beginnende Semester.

Leistungsstipendium für Studierende

Exzellente Studierende ab dem 2. Studiensemester, die eine Prämie für Studieneinsteiger erhalten haben, können ein Leistungsstipendium beantragen, sofern sie folgende Fördervoraussetzungen erfüllen:

  • 2. Semester: Erfolgreich absolvierte Studieneingangsphase, 50 ECTS-Punkte in den ersten beiden Semestern
  • ab 3. Semester: 30 ECTS-Punkte pro Semester / 60 pro Studienjahr
  • Masterstudium: Bachelorstudium in Mindeststudiendauer, 30 ECTS-Punkte pro Semester / 60 pro Studienjahr

Darüber hinaus werden weitere Kriterien wie ehrenamtliches Engagement, Zusatzausbildungen, Soft Skills etc. miteinbezogen.

Die Förderung beträgt € 2.000,– (netto) pro Studierenden und Studiensemester und kann einmal jährlich im Oktober rückwirkend für das abgelaufene Studienjahr beantragt werden.

Zusatzförderung für Studierende

Exzellente, sozial benachteiligte Studierende, die ein Leistungsstipendium erhalten, können darüber hinaus eine Zusatzförderung beantragen. Voraussetzung dafür ist neben der Zuerkennung eines Leistungsstipendiums der TalenteStiftung Günther Berghofer die Vorlage eines positiven Bescheides der Studienbeihilfestelle des jeweiligen Landes.

Die Zusatzförderung beträgt maximal € 2.000,– (netto) pro Studierendem und Studienjahr; die Förderung wird als Zuschuss (additiv) zu einem Leistungsstipendium vergeben und gemeinsam mit diesem beantragt.

Ergänzende Förderungen

Stipendiaten, die eine Förderung der TalenteStiftung Günther Berghofer erhalten haben, kann darüber hinaus eine einmalige individuelle Zusatzausbildung in den Bereichen Management, Wirtschaft, Rhetorik, Präsentationstechniken o.Ä. ermöglicht werden. Diese erfolgt vorwiegend in Form von kompakten Seminaren an renommierten Instituten oder im Rahmen des Ausbildungsprogrammes der ADLER-Werk Lackfabrik.

Um eine derartige Förderung zu erhalten, können Stipendiaten frühestens ab Erreichen des Bachelor-Titels einen Antrag an die Talente-Stiftung Günther Berghofer stellen.

Einreichfristen

StudieneinsteigerInnen können ihren Antrag für eine Prämie für Studieneinsteiger zum Beginn ihres ersten Studiensemesters zwischen zwischen 1. und 31. Oktober bzw. 1. und 31. März einreichen. Der erste Einreichtermin ist Oktober 2020.

Studierende höherer Semester können ihren Antrag für ein Leistungsstipendium für Studierende rückwirkend für das abgelaufende Studiensemester bzw. Studienjahr jeweils zwischen 1. und 31. Oktober einreichen. Der erste Einreichtermin ist Oktober 2021.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Zusatzförderung für Studierende, so können Sie dieses gleichzeitig mit einem Leistungsstipendium beantragen.

Anträge für ergänzende Förderungen z.B. für eine Zusatzausbildung können jederzeit eingereicht werden, sofern Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Informationen und Bewerbungs-Links  


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