Leistungsstipendium
Auch heuer besteht wieder für alle Studierenden, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 Prüfungen abgelegt haben, die Möglichkeit, über das Studierendenportal LFU:online ein Leistungsstipendium zu beantragen, welches gemäß § 57 (1) Studienförderungsgesetz der Anerkennung hervorragender Studienleistungen dient. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, gleichgestellte Ausländer/innen sowie gleichgestellte Staatenlose.
- erforderlichen Ausschreibungskriterien der Fakultäten
Antragsfrist für Leistungsstipendien: 05. September 2022 bis 07. Oktober 2022.
Förderungsstipendium
Auch Anträge für ein Förderungsstipendium können über das Studierendenportal LFU:online eingereicht werden. Förderungsstipendien dienen der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten. Für eine Förderung vorgesehen sind Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen, die noch nicht abgeschlossen sind. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, gleichgestellte Ausländer/innen sowie gleichgestellte Staatenlose.
- erforderlichen Ausschreibungskriterien der Fakultäten
Antragsfristen für Förderungsstipendien: 09. Mai 2022 bis 27. Mai 2022 und 19. September 2022 bis 07. Oktober 2022.
Weitere Informationen
- Verteilung des zur Verfügung stehenden Budgets in den vergangenen Jahren für Leistungsstipendien und Förderungsstipendien.
- Nähere Informationen zu Leistungs- und Förderungsstipendien
Kontakt
Fakultäten Servicestelle
Innrain 52
Christoph-Probst-Platz
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0512/507-96002
0512/507-982
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