- Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes bzw. eines freiwilligen sozialen Jahres
- Schwangerschaft
- Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten
- Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
- Pflege von Angehörigen
Der Antrag muss bis zum Beginn des Semesters (1.3. bzw. 1.10.) eingebracht werden – am besten über LFU:online.
Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung von schriftlichen Arbeiten (z.B. Bachelor-, Diplomarbeiten, Dissertationen) ist aber unzulässig.
Vorteil: Ich verbleibe während der Beurlaubung in „meinem“ Curriculum.
ABER: Die Übergangsfrist für das Auslaufen des alten Curriculums bleibt durch eine Beurlaubung unberührt, d.h. die Frist wird nicht verlängert!
ACHTUNG: Eine rückwirkende Beurlaubung ist ausgeschlossen.
Näheres unter: www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/#beurlaubung