Schreibmaschine

Welche Auswirkungen hat Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie auf unseren Alltag? Wie sehr wird durch einen Uploadfilter unsere Freiheit eingeschränkt? Ist Artikel 13 ein Schritt in Richtung Zensur?

ANTWORT
von Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer
Rechtswissenschaftliche Fakultät

Die neue Richtlinie über das Urheber­recht im digitalen Binnenmarkt soll das geltende Urheber­recht in der EU modernisieren. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorgaben in ihr nationales Recht zu übernehmen.Kernpunkt – und besonders umstritten – ist die ursprünglich in Art 13 und jetzt in Art 17 enthaltene Vorgabe, auf Dauer ein „stay down“ geschützter Inhalte zu gewährleisten. Online-Diensteanbieter müssen verpflichtet werden, keine Nutzerinhalte wie Bilder, Texte, Videos oder Musik hochzuladen, die urheber­rechtlich geschützt sind, wenn keine Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt. Für Urheber­rechts­verletzungen müssen die Online-Plattformen haften.Zur Erfüllung dieser Vorgabe können Online-Diensteanbieter UploadFilter verwenden, die allerdings die marktmächtigen Plattformen bevorzugen und nicht immer treffsicher sind.

Daher sollten derartige Filter möglichst vermieden werden. Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie und unzensurierte Kommunikations­kanäle für die Zivil­gesellschaft zur Verfügung stehen. Leitlinien der Kommission sollen dies sicherstellen.

Nach oben scrollen