Auslandsrechnungen / Reverse Charge Inland


Insbesondere bei Geschäften mit dem Ausland kann statt dem Leistungserbringer der Leistungsempfänger (bei Eingangsrechnungen also die Universität Innsbruck) Umsatzsteuerschuldner werden. Diesen Übergang der Steuerschuld nennt man Reverse Charge. Davon betroffen sind bestimmte grenzüberschreitende Leistungen, aber auch bestimmte Leistungen im Inland wie z.B. Bauleistungen. Das bedeutet, dass obwohl auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, dennoch Umsatzsteuer zu bezahlen ist. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben in Österreich.  Auf der Rechnung sollte dann ein Hinweis stehen, so z.B. „Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über“. Nur weil der Hinweis fehlt, bedeutet nicht, dass dann keine Umsatzsteuer zu zahlen ist. Details finden Sie in den Reverse Charge-Regelungen.

Bei Fragen stehen wir auch gerne telefonisch zur Beratung zur Verfügung.

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