Datenschutzinformation für die Sicherheit am Universitätsareal 

Wachdienst

Zweck

Die Universität Innsbruck verarbeitet personenbezogene Daten zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen, Gebäuden, Anlagen und Sachwerten sowie zur Durchsetzung und Einhaltung der Hausordnung und zur Abwehr von Störungen des Universitätsbetriebs. Darunter fallen unter anderem

  • die Zutrittskontrolle,
  • das selbstständige Verweisen von Personen,
  • die Kontrollrundgänge durch das Universitätsareal,
  • die Durchführung von Kontrolldiensten an der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol,
  • der Kontakt mit der Polizei im Anlassfall,
  • die Aushändigung von Hausverboten sowie
  • die Dokumentation von sicherheitsrelevanten Vorfällen.

Verarbeitete Daten

Von der Verarbeitung betroffen sind Studierende, Bedienstete der Universität Innsbruck sowie externe Personen, die sich auf dem Universitätsareal aufhalten.

Abhängig von der Personengruppe werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet: Vor- und Nachname, Mitarbeiter*innenstatus, Studierendenstatus, Ausweisdaten (z.B. Studierendenausweis, Lichtbildausweis) und Bilddaten (z.B. Fotos im Rahmen der Vorfallsdokumentation).

Rechtsgrundlage

Grundlage für die Datenverarbeitung ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), das sich aus dem oben beschriebenen Zweck ergibt. Unser berechtigtes Interesse besteht sohin darin, die Sicherheit am Universitätsareal sowie den Schutz vor unerwünschten Störungen sicherzustellen.

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben und auch nicht für den Abschluss eines Vertrags erforderlich. Eine Nichtbereitstellung kann jedoch dazu führen, dass Sicherheitskontrollen nicht durchgeführt werden können oder Ihnen der Zugang zum Universitätsareal verwehrt wird.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang den Hinweis zum Widerspruchsrecht auf der Hauptseite.

Empfänger*innen

Im Rahmen des Wachdienstes werden Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen übermittelt:

  • Siwacht Bewachungsdienst GmbH
  • Polizei- und Sicherheitsbehörden, soweit dies im Anlassfall erforderlich ist

Speicherdauer

Routinemäßige Protokolldaten über Kontrollen werden nach 2 Jahren gelöscht.

Vorfallsdokumentationen (z.B. im Zusammenhang mit Hausverboten oder sicherheitsrelevanten Ereignissen) werden für die Dauer der Bearbeitung und Klärung gespeichert.

Soweit rechtliche Ansprüche geltend gemacht oder Verfahren eingeleitet werden, erfolgt eine Speicherung bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens.

Ihre Rechte, Kontaktdaten, Datenschutzbeauftragter

Informationen zu Ihren Rechten als betroffene Person sowie unsere Kontaktdaten und die des Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Hauptseite.

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