Was tun, wenn Sie Ihre Kündigung im Briefkasten finden?

Wir alle hoffen, dass uns das nie passiert – eine Kündigung.

Die Realität im Arbeitsleben sieht leider anders aus. Der Arbeitgeber kann ihnen grundsätzlich mündlich oder schriftlich kündigen. Der Kollektivvertrag, dem viele unserer Arbeitsverhältnisse zu Grund liegen, sieht aber nur eine schriftliche Kündigung vor. Wichtig ist, dass sie die Kündigung erhalten haben. Juristisch ausgedrückt heißt das, dass ihnen die Kündigung zugegangen sein muss.

Eine Kündigung ist nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen möglich. Bei Arbeitsverhältnissen, die befristet sind, ist eine Kündigung nur möglich, wenn dies zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber so vereinbart wurde.

Zur Rechtswirksamkeit muss der Dienstgeber den Betriebsrat befassen; der Betriebsrat hat sodann die Möglichkeit, der Kündigung zuzustimmen, sie anzufechten oder sich nicht zu äußern.

Wenn Sie Ihre Kündigung erhalten haben, finden Sie unter https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Arbeitgeber-Kuendigung.html weitere nützliche Hinweise.

Und komme was wolle, Ihr Betriebsrat steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

 

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