Leistungsstipendien
Auch heuer besteht wieder für alle Studierenden, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 Prüfungen abgelegt haben, die Möglichkeit, über das Studierendenportal LFU:online ein Leistungsstipendium zu beantragen, welches gemäß § 57 (1) Studienförderungsgesetz der Anerkennung hervorragender Studienleistungen dient. Antragsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen, gleichgestellte AusländerInnen sowie gleichgestellte Staatenlose.
Die erforderlichen Ausschreibungskriterien der Fakultäten finden Sie hier.
Antragsfrist für Leistungsstipendien: 10. September 2018 bis 12. Oktober 2018.
Förderungsstipendien
Auch Anträge für ein Förderungsstipendium können über das Studierendenportal LFU:online eingereicht werden. Förderungsstipendien dienen der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten. Für eine Förderung vorgesehen sind Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen, die noch nicht abgeschlossen sind. Antragsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen, gleichgestellte AusländerInnen sowie gleichgestellte Staatenlose.
Die erforderlichen Ausschreibungskriterien der Fakultäten finden Sie hier.
Antragsfristen für Förderungsstipendien: 24. September 2018 bis 12. Oktober 2018.
Insgesamt stehen der Universität in diesem Jahr Euro 591.000,00.- an Budget für die Vergabe von Leistungs- und Förderungsstipendien zur Verfügung.
Sehen Sie hier die Verteilung des zur Verfügung stehenden Budgets in den vergangenen Jahren für Leistungsstipendien und Förderungsstipendien.
Nähere Informationen zu Leistungs- und Förderungsstipendien finden Sie hier.
Kontakt
Fakultäten Servicestelle
Christoph-Probst-Platz
Innrain 52
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 507-96002 | Fax:+43 512 507-9821 | E-Mail: fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at
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