Geldtasche mit Geld © birgitH / pixelio.deDie Einnahmen durch Studienbeiträge stellen einen wichtigen Teil des Universitätsbudgets dar und können nicht ersatzlos kompensiert werden, ohne die Qualität der Lehre und Forschung zu beeinträchtigen. Da es keine gesetzliche Nachfolgeregelung für die Aufhebung der alten Bestimmungen gibt, hat Universität Innsbruck im autonomen Bereich eine Satzungsänderung beschlossen, die die Einhebung von Studienbeiträgen regelt. Diesbezüglich hat Rektor auch eine Garantieerklärung abgegeben.

Bild: Geldtasche mit Geld © birgitH / pixelio.de

Diese Satzungsregelung sieht vor - ähnlich der zwischen 2008-2011 gültigen Regelung - dass Studierende, die die vorgesehene Studiendauer und eine entsprechende Toleranzzeit überschreiten, sowie Nicht-EWR-BürgerInnen einen Semesterbeitrag in Höhe von € 363,36 zu entrichten haben.

Weiterhin gibt es für jene betroffenen Studierenden die Möglichkeit aus bestimmten Gründen um Erlass des Studienbeitrages anzusuchen. Diese sind kurz zusammengefasst folgende:

  1. Schwangerschaft und Krankheit
  2. Kinderbetreuung
  3. Erwerbstätigkeit/ Berufstätigkeit
  4. Präsenz- und Zivildienst
  5. Behinderung
  6. Mobilitätsprogramme
  7. Studienbeihilfenbezieher

Nähere Erläuterungen, wer anspruchsberechtigt ist bzw. wann und wie Anträge auf Erlass vom Studienbeitrag zu stellen sind, finden Sie auf unserer Homepage: www.uibk.ac.at/studienabteilung

Die Semesterzählung für die Berechnung der beitragsfreien Studiendauer, finden Sie im LFU:online unter der Rubrik „Mein Studienbeitrag“ aufgeschlüsselt und erläutert. Sollten Sie Fragen hierzu haben, ersuchen wir Sie sich umgehend bei uns zu melden.

Beachten Sie, dass bei Entrichtung der Studienbeiträge bereits ab 6.September 2012 ein 10vH höherer Studienbeitrag fällig wird, weil die allg. Zulassungsfrist ab diesem Studienjahr bereits am 5. 09. enden wird.

Die Vorschreibung des ÖH-Beitrages (€ 17,50) bzw. des Studierendenbeitrages plus ÖH-Beitrages werden wir Ihnen Anfang Juli an Ihre Emailadresse senden. Beachten Sie, die korrekten Kundendaten für die online Überweisung einzufügen.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen, stehen Ihnen unserer MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns diese via Email an studierenden@uibk.ac.at

 

English Version:

For the academic year 2012/13 the University Innsbruck decided that Non-EEC-Citizens will have to pay a tuition fee of Euro 363,36 per term plus Euro 17,50 for the Austrian Students’ Union membership fee (ÖH-Beitrag).

The payment period lasts until 5th September 2012.

Please note that when paying from 6th September 2012 until 30th November 2012 the tuition fee will rise by 10%.

Citizens of Lower or Least Developed Countries are exempt from the tuition fee, they have only to pay the Austrian Students’ Union membership fee (ÖH-Beitrag) Euro 17,50.

At the beginning of July you will receive an E-Mail form the admission office (Studienabteilung@uibk.ac.at) with the payment information: amount to pay, IBAN, BIC/Swift-Code and your reference number, which is necessary especially when using online-banking.

For any further information or questions please don’t hesitate to contact us: study@uibk.ac.at

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