Die Studienbeiträge wurden durch die Verordnung von 2008 nicht grundsätzlich abgeschafft, es wurden aber Voraussetzungen bestimmt, unter denen Studierende vom Beitrag befreit sind. Studierende, die diese Voraussetzungen erfüllen, bekommen nur die Vorschreibung über den ÖH-Beitrag, der weiterhin von jeder/ jedem Studierenden entrichtet werden muss!

Für Studierende, die die Mindeststudiendauer inklusive zwei Toleranzsemester überschreiten, wurden spezielle Umstände bestimmt, unter denen eine weitere Studienbeitragsbefreiung möglich ist.

Studierende, für die eine dieser Ausnahmen gilt, können bis spätestens 31. März (für das Sommersemester) bzw. 31. Oktober (für das Wintersemester) einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages mit den entsprechenden Nachweisen stellen.

Sollte der Nachweis für den Erlass des Studienbeitrages nicht fristgerecht vorgelegt werden können, muss der Studienbeitrag innerhalb der Zulassungsfrist bezahlt werden. In diesem Fall kann aber innerhalb von sechs Monaten ab Bezahlung des Studienbeitrages ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden.

Detaillierte Informationen zum Studienbeitrag finden Sie auf der Homepage der Studienabteilung:
http://www.uibk.ac.at/studienabteilung/de/studienbeitrag.html


Alle Studierenden müssen nach Bezahlung des vorgeschriebenen Beitrages über LFU:online (http://lfuonline.uibk.ac.at) den ordnungsgemäßen Eingang kontrollieren. Durch Ausdruck des aktuellen Studienblattes, der Studienbestätigung und der Zahlungsbestätigung ist sofort ersichtlich, ob eine ordnungsgemäße Meldung des betreffenden Semesters stattgefunden hat. Eine Nichtkontrolle kann zur Exmatrikulation führen!

Bei allfälligen Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie das Team der Studienabteilung.


Exmatrikulation

Sollte der ordnungsgemäße Betrag nicht fristgerecht in der vorgeschriebenen Höhe einlangen, erlischt nach Ablauf der gesetzlichen Zulassungsfrist (30. November für das Wintersemester, 30. April für das Sommersemester) die Zulassung (§ 68 Universitätsgesetz 2002).

 

Nichtigerklärung von Prüfungen / Unterstellung unter das aktuelle Curriculum

Die Exmatrikulation hat zur Folge, dass abgelegte Prüfungen wie auch Beurteilungen wissenschaftlicher Arbeiten im nicht gemeldeten Semester absolut nichtig sind.
Zudem werden Studierende, die in einem alten Studienplan sind/waren, bei erneuter Zulassung dem aktuellen Curriculum (alt: Studienplan) unterstellt.

 

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