Auch nächstes Jahr besteht wieder für alle Studierenden, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 Prüfungen abgelegt haben, die Möglichkeit, über das Studierendenportal LFU:online ein Leistungsstipendium zu beantragen, welches gemäß § 57 (1) Studienförderungsgesetz der Anerkennung hervorragender Studienleistungen dient. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, gleichgestellte Ausländer/innen sowie gleichgestellte Staatenlose.
erforderliche Ausschreibungskriterien der Fakultäten
Antragsfrist für Leistungsstipendien: 07. September 2020 bis 09. Oktober 2020
Auch Anträge für ein Förderungsstipendium können über das Studierendenportal LFU:online eingereicht werden. Förderungsstipendien dienen der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten. Für eine Förderung vorgesehen sind Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen, die noch nicht abgeschlossen sind. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, gleichgestellte Ausländer/innen sowie gleichgestellte Staatenlose.
erforderliche Ausschreibungskriterien der Fakultäten
Antragsfristen für Förderungsstipendien: 11. Mai 2020 bis 29. Mai 2020 und 21. September 2020 bis 09. Oktober 2020
Kontakt:
Fakultäten Servicestelle
Innrain 52| Christoph-Probst-Platz |6020 Innsbruck
Telefon: 0512/507-96002 | Fax: 0512/507-9821 |E-Mail: fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at
Homepage: http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/