Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

im Rahmen unseres Leistungsprogramms für MitarbeiterInnen bieten wir u. a. kostengünstige Parkmöglichkeiten an mehreren Universitätsstandorten in Innsbruck an. Diese werden derzeit je nach Standort mit bis zu EUR 91,00 pro Parkplatz/Monat durch die Universität bezuschusst.

In der Leistungsvereinbarung 2013-2015 ist die Entwicklung zur "Nachhaltigen Universität" als eines der Vorhaben in Bezug auf Gesellschaftliche Zielsetzungen genannt, wobei momentan der Fokus auf den Bereichen Ressourcen- und Energieverbrauch sowie Verkehr liegt. Ziel für den Bereich Verkehr ist eine Reduzierung des Individualverkehrs zugunsten des öffentlichen Verkehrs bzw. Fußgänger- und Radfahrverkehrs.

Vor diesem Hintergrund und im Sinne der Nachhaltigkeit hat sich das Rektorat, nachdem die beiden Betriebsräte entsprechend informiert wurden, dazu entschlossen, die Parkgebühr ab 01.04.2014 für MitarbeiterInnen von EUR 17,00 pro Parkplatz/Monat auf EUR 25,00 pro Parkplatz/Monat anzuheben.

Diese Maßnahme ermöglicht es uns, trotz Budgetknappheit weiterhin ein breit gefächertes Sozialleistungsprogramm anzubieten. Gleichzeitig trägt sie zu einem Ausgleich der Unterstützungen zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs (Topticket) und des privaten Verkehrs (Parkgebühr) bei, wobei die monatlichen Kosten für einen Parkplatz in Innsbruck immer noch unschlagbar günstig sind.

In den nächsten Monaten werden wir schrittweise ein betriebliches Mobilitätskonzept erstellen lassen. Als ersten Schritt dürfen wir Ihnen schon heute eine Erhebung der Mobilitätsbedürfnisse unserer MitarbeiterInnen und Studierenden ankündigen und um Ihre Teilnahme bitten. Auch die bisherige Vergabepraxis der Parkberechtigungen wird nochmals überprüft werden, ebenso sind wir weiterhin im Gespräch mit dem Verkehrsverbund Tirol, um nach Möglichkeit auch MitarbeiterInnen mit Wohnsitz außerhalb Innsbrucks eine attraktive Alternative zur Nutzung des Privat-Pkw anbieten zu können.

Sollten InhaberInnen von Parkberechtigungen mit der Erhöhung nicht einverstanden sein, so besteht die Möglichkeit, die Berechtigung zu jedem Monatsende zurückzulegen. Bitte geben Sie eine Rückgabe gem. Parkordnung mindestens einen Monat im Voraus an die Organisationseinheit für Gebäude und Infrastruktur bekannt.

Für allfällige Rückfragen steht Ihnen Frau Heike Poniewas, Assistentin der Vizerektorin für Infrastruktur, DW 9093, heike.poniewas@uibk.ac.at, gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Bockreis

Vizerektorin für Infrastruktur

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