Doktoratsstudium Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Curriculum (2026W)

Doktorin / Doktor der Philosophie (Dr.phil.)

Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F
0288 Interdisziplinäre Programme und Qualifikationenmit dem Schwerpunkt Geisteswissenschaften und Künste

Studienkennzahl
UC 792 xxx | UC 796 505 xxx

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Informationen zum Curriculum (2026W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom-, Magister- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:

  • Diplomstudium Anglistik und Amerikanistik
  • Diplomstudium Deutsche Philologie
  • Diplomstudium Klassische Philologie - Griechisch
  • Diplomstudium Klassische Philologie - Latein
  • Diplomstudium Romanistik: Französisch
  • Diplomstudium Romanistik: Italienisch
  • Diplomstudium Romanistik: Spanisch
  • Diplomstudium Sprachwissenschaft
  • Diplomstudium Studienzweig: Allgemeine und Angewandte Sprachwissenschaft
  • Diplomstudium Studienzweig: Indogermanistik
  • Diplomstudium Übersetzen und Dolmetschen
  • Diplomstudium Studienzweig: Übersetzen
  • Diplomstudium Studienzweig: Dolmetschen
  • Diplomstudium Studienzweig: Medienkommunikation
  • Diplomstudium Vergleichende Literaturwissenschaft
  • Unterrichtsfach Englisch
  • Unterrichtsfach Deutsch
  • Unterrichtsfach Französisch
  • Unterrichtsfach Italienisch
  • Unterrichtsfach Spanisch
  • Unterrichtsfach Russisch
  • Unterrichtsfach Griechisch
  • Unterrichtsfach Latein


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die Zulassung zum Doktoratsstudium setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums, eines fachlich infrage kommenden Fachhochschul- Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines anderen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus, welches sich vom Diplomstudium bzw. Masterstudium gemäß Abs. 2 nicht wesentlich unter scheidet.

Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen im Umfang von max. 30 ECTS-Anrechnungspunkten (im Folgenden: ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Zusätzlich ist als qualitative Zulassungsbedingung ein Dissertationskonzept erforderlich, das von einer in sinngemäßer Anwendung des § 21 Studienrechtliche Bestimmungen von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan zu bildenden Kommission als fachlich geeignet sowie als betreubar erachtet wurde.

Module und Dissertation

AB
Pflichtmodule 20 ECTS-APDissertation 150 ECTS-AP
1. Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema10 ECTS-AP 2. Interdisziplinäres DissertantInnen-Seminar 5 ECTS-AP 3. Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP Wahlmodule: 10 ECTS-AP. Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist den Bereichen Sprachwissenschaft und Medienwissenschaft zu entnehmen. Die oder der Studierende hat ein Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen bzw. Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen bzw. Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums der Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften verfügen über profunde Kenntnisse auf dem Gebiet ihrer Forschungs disziplin und beherrschen weitest fortgeschrittene und spezialisierte Theorien und Methoden, die zur Lösung zentraler Fragestellungen in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden. Durch das Verfassen einer originären wissenschaftlichen Arbeit haben die Absolventinnen und Absolventen einen eigenen Beitrag zur Forschung geleistet, der die Grenzen des Wissens durch die Entwicklung eines substantiellen Forschungswerks erweitert und einer nationalen und internationalen Begutachtung durch Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler stand hält. Sie identifizieren zentrale wissenschaftliche Fragestellungen und führen diese selbstständig einer kritischen Analyse zu. Sie können neue und komplexe Ideen und Methoden selbstständig entwickeln und miteinander verbinden.

Erwartete Lernergebnisse

Die Absolventinnen und Absolventen des Doktorats studiums der Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften verfügen über die Kompetenz, wesentliche Forschungsvorhaben selbstständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren. Sie handeln dabei wissenschaftlich integer und fühlen sich den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Sie sind qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Die Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums der Sprach-, Literatur- und Kultur wissenschaften sind befähigt, zum gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und/oder kulturellen Fortschritt einer Wissensgesellschaft in einem akademischen oder nicht-akademischen professio nellen Umfeld beizutragen. Sie sind qualifiziert, wissenschaftliche Foren zu organisieren, Erkenntnisse aus ihren Spezialgebieten mit Kolleginnen und Kollegen, Studierenden sowie Expertinnen und Experten national und international zu diskutieren und vor studentischem bzw. akademischem Publikum und interessierten fachfremden Personen vorzutragen bzw. diese Erkenntnisse zu vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums der Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften verfügen über die Kompetenz, sich konstruktiv in einen interdisziplinären Diskurs einzubringen. Sie sind befähigt, ihre Fachkompetenz an sich rasch wandelnde Anforderungen anzupassen.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Als berufliche Tätigkeiten kommen vor allem wissenschaftliche und leitende Tätigkeiten in öffentlichen und privaten Institutionen und Unternehmen in Frage. Dazu zählen neben Universitäten und Forschungseinrichtungen u.a. Tätigkeitsfelder in Journalismus, Verlagswesen, Rundfunk und Fernsehen, Theater, Film, Neuen Medien, Sprachberatung, technischer Redaktion, Fachkommunikation, Terminologiearbeit, inter- und intralingualer Translation bzw. inter- und intralingualem Projektmanagement.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition  %-Satz 
 1 SEHR GUT:  Hervorragende Leistung= 100%
 2  GUT:  Generell gut, einige Fehler
 3 BEFRIEDIGEND:  Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
 4 GENÜGEND:  Leistung entspricht den Minimalkriterien
 5 NICHT GENÜGEND:  Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

wird aktualisiert

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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