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Häufige Fragen
Es kann eine vorläufige Anmeldung in Lehrveranstaltungen des Masterstudiums erfolgen, kontaktieren Sie dazu die jeweilige Lehrveranstaltungsleiterin / den Lehrveranstaltungsleiter. Es können jedoch erst Prüfungen und prüfungsrelevante Teile einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung absolviert werden, sobald die Zulassung zum Masterstudium erfolgt ist.
Nein, allerdings besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden Anmeldung zu einzelnen Lehrveranstaltungen sofer das Bachelorstudum noch bis zum Ende der Zulassungsfrist des Masterstudiums abgeschlossen wird. Prüfungen aus dem Masterstudium können erst nach erfolgter Zulassung abgelegt werden.
Auflagen, üblicherweise Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium, müssen innerhalb der ersten beiden Semester erfüllt werden. Sollte dies nicht erfolgen erlischt die Zulassung zum Studium und es kann nicht fortgesetzt werden. Die Prüfungen müssen bei Studienbeginn im Wintersemester bis Ende des darauffolgenden Sommersemesters (30.9.) erfolgreich abgelegt werden.
Bei Lehrveranstaltungen mit begrenzten Plätzen haben Studierende, die diese Lehrveranstaltung als Auflage besuchen müssen, das Recht bevorzugt zugelassen zu werden damit die Frist eingehalten werden kann.
Zuständig für die Anrechnung, sind die jeweiligen Studienbeauftragten. Das entsprechende Formular finden Sie auf der jeweiligen Informationsseite des Studiums bzw. bekommen Sie beim Prüfungsreferat, Dort sind auch die Unterlagen einzureichen.
Zu beachten ist dabei dass für ein Masterstudium im Regelfall lediglich Lehrveranstaltungen anderer Masterstudien angerechnet werden können.
Durch Einreichung des entsprechenden Formulars unter https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-umweltingenieurwissenschaften/index.html bzw. https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-bauingenieurwissenschaften/index.html beim Prüfungsreferat
Ja, aber nur innerhalb des Moduls "Interdisziplinäre Kompetenzen"
Ja das ist möglich.
Eine nicht an der Universität Innsbruck verfasste Masterarbeit kann nicht anerkannt werden. Allerdings ist es möglich die Masterarbeit im Ausland in Kooperation mit einem Unternehmen / einer anderen Universität zu verfassen. Sie brauchen dafür aber immer eine Betreuerin oder einen Betreuer an der Universität Innsbruck und des gelten die selben Vorgaben wie für andere Masterarbeiten (Vorlagen etc.).
Ab dem Wintersemester 2022/2023 sind Studierende, die zu einem Bachelor- oder Diplomstudium neu zugelassen werden, dazu verpflichtet, in jedem Studium, zu dem eine Zulassung besteht, in den ersten vier Semestern eine Studienleistung von 16 ECTS-AP zu erbringen. Wird die Studienleistung nicht erbracht, erlischt für die/den betroffene/n Studierende/n die Zulassung zum Studium mit 1. November bzw. mit 1. April. Eine neuerliche Zulassung zu diesem Studium ist erst nach Ablauf von zwei Studienjahren möglich.
Eine Beurlaubung ist unter mehreren Gründen möglich (siehe https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/#beurlaubung) Eine Beurlaubung erfolgt immer für ein ganzes Semester, in diesem Semester können keine Lehrveranstaltungen besucht werden oder Prüfungen abgelegt werden. Eine Beurlaubung aufgrund eines Praktikums erfordert eine Stellungnahme des Studiendekans