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Masterstudium Vergleichende Literaturwissenschaft

Fakultät Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Dauer / ECTS-AP 4 Semester / 120 ECTS-AP
Akademischer Grad Master of Arts (MA)
Niveau der Qualifikation Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F 0232 Literatur und Linguistik
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 066 870
Curriculum Informationen zum Curriculum (2009W) *
Unterrichtssprache Deutsch
Voraussetzung Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung


* Informationen zum Curriculum (2009W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:

  • Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik (2009W)
  • Bachelorstudium Französisch (2009W)
  • Bachelorstudium Germanistik (2009W)
  • Bachelorstudium Italienisch (2009W)
  • Bachelorstudium Slawistik (2009W)
  • Bachelorstudium Spanisch (2009W)


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • 15 ECTS-AP aus dem Kernbereich Literaturwissenschaft
  • 10 ECTS-AP aus dem Kernbereich Literatur- Kunst- und Kulturgeschichte
  • 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Kulturwissenschaft

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

1. Semester »

10,0 ECTS-AP: Grundlagen der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft
10,0 ECTS-AP: Weltliteratur und Intertextualität
10,0 ECTS-AP: Medien- und Kulturkomparatistik

2. Semester »

10,0 ECTS-AP: Literarische Dispositive und Literaturvermittlung
20,0 ECTS-AP: Ergänzung oder Wahlmodule 

3. Semester »

10,0 ECTS-AP: Wissenschaftliche Vertiefung 1 / Masterseminar I
10,0 ECTS-AP: Wissenschaftliche Vertiefung 2 / Masterseminar II
10,0 ECTS-AP: Ergänzung oder Wahlmodule und/oder Praxis

4. Semester »

2,5 ECTS-AP: Wissenschaftliche Vertiefung 2 / Diskussion der Masterarbeitsprojekte
5,0 ECTS-AP: Vorbereitung der Masterarbeit
20,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit

Grafische Darstellung »

MA Vergleichende Literaturwissenschaft_Studienverlauf_Stand 01.10.2019

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

  • Kenntnis der Geschichte und Entwicklung literarischer Phänomene; Verständnis für die Geschichte und die Entwicklung des Faches Vergleichende Literaturwissenschaft (Fachbewusstsein) sowie Fähigkeit, die im Studium erworbenen Kenntnisse zu vermitteln (Vermittlungskompetenz)
  • Kompetenz im Bereich der Rezeption, der Produktion, der Vermittlung und der Adaption von Texten im weiteren Sinne, die zur offenen und kritischen Auseinandersetzung mit literarischen Prozessen und anderen Kunstformen befähigt. 
  • Fähigkeit, die im Studium erprobten Fremdsprachenkenntnisse in einer Vielzahl von Situationen und in Bezug auf eine Vielfalt von Themen sicher, kreativ und richtig einzusetzen.
  • Kompetenz in der Analyse und im praktischen Umgang mit Medien.
  • Allgemeinwissen im kulturellen und geisteswissenschaftlichen Bereich sowie die Fähigkeit, geisteswissenschaftliche Erkenntnisse zu popularisieren. 
  • Fähigkeit, die eigene Kultur zu vermitteln und das Verständnis für andere Kulturen sowie für geschlechterspezifische Unterschiede zu fördern; Fähigkeit, auch zukünftige kulturelle und gesellschaftliche Entwicklungen beurteilen zu können; Problembewusstsein für gesellschaftlich marginalisierte und benachteiligte Bereiche.
  • Kompetenz im interdisziplinären Arbeiten; Kompetenz für die Gestaltung von organisatorischen Prozessen

Erwartete Lernergebnisse

Die AbsolventInnen verfügen über hoch spezialisierte Kenntnisse in den im Qualifikationsprofil genannten Bereichen. Sie sind in der Lage, ihre Kompetenz in diesen Bereichen und an den Schnittstellen zu anderen Disziplinen und zur Gesellschaft durch das wissenschaftlich korrekte Formulieren und Untermauern von Argumenten und das innovative Lösen von Problemen zu demonstrieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Wissenschaftliche Tätigkeit in universitären sowie außeruniversitären Institutionen:

  • Verlagslektorate; Sachbuchautoren; Redaktionsarbeit und Herausgebertätigkeit im Printmedienbereich, Rundfunk und Fernsehen; Fachbuchhandlungen; Pressearbeit für Kulturbetriebe, PR-Agenturen; Musik- und Filmjournalismus
  • Beratungsfunktionen in der Politik; Erwachsenenbildung; Museums- und Ausstellungswesen;
  • Beratungsfunktionen für Management und (Kultur-)Politik; organisatorische und administrative Aufgaben in öffentlichen und privaten Institutionen und Organisationen (Kulturmanagement); Bereich Theater (Dramaturgie etc.)
  • Kulturvermittlung im Ausland

Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck

Wahlpaket

Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.

Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-entrepreneurship

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung
62,3
= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
26,5
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
8,4
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
2,8
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

Studienbeauftragter
Univ.-Prof. Dr. Martin Sexl

Studienbeauftragter
Univ.-Prof. Dr. Martin Sexl

Studiendekanin
Mag. Dr. Elisabeth De Felip-Jaud 

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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