Fristen Bachelorarbeiten
Im Zusammenhang mit der Absolvierung von Bachelorarbeiten an der Fakultät für Technische Wissenschaften gelten folgende Fristen
Bachelorstudium Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
Lt. Curriculum § 6 Abs. (1) und (2) sind Bachelorarbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (Übungen) abzufassen und zu präsentieren. Mit dem Abschluss der jeweiligen Übung muss deshalb auch die
Bachelorarbeit abgeschlossen, präsentiert und benotet sein. Übungen sind spätestens am Anfang des auf die Lehrveranstaltung (LV) folgenden Semesters, d.h. spätestens bis zum 15. März bzw. 15. Oktober abzuschließen.
Die Studierenden haben die Bachelorarbeit bei Absolvierung im Wintersemester bis spätestens 30. November, bzw. bei Absolvierung im Sommersemester bis spätestens 30. April anzumelden.
Bachelorstudium Mechatronik und
Lt. Curriculum § 9 ist die Bachelorarbeit im Rahmen der Lehrveranstaltung „Seminar mit Bachelorarbeit “ abzufassen und zu präsentieren. Die LV Bachelorprojekt wird immer im Sommersemester durchgeführt und besitzt immanenten Prüfungscharakter. Die Studierenden haben die Bachelorarbeit bis spätestens 30. April anzumelden und bis 15. Oktober abzuschließen.
Bachelorstudium Elektrotechnik
Lt. Curriculum § 9 ist die Bachelorarbeit im Rahmen der Lehrveranstaltung „ Seminar mit Bachelorarbeit“ abzufassen und zu präsentieren. Die LV Bachelorprojekt wird immer im Sommersemester durchgeführt und besitzt immanenten Prüfungscharakter. Die Studierenden haben die Bachelorarbeit bis spätestens 30. April anzumelden und bis 15. Oktober abzuschließen.