Doctor of Philosophy – Doktoratsstudium Biologie

Curriculum (2026W)

Doctor of Philosophy (PhD)

Dauer/ECTS-AP
6 Semester/180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch/Englisch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Biologie

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F
0511 Biologie

Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 650 xxx

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Informationen zum Curriculum (2026W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom-, Magister- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Zusätzlich ist als qualitative Zulassungsbedingung ein Dissertationskonzept erforderlich, das von einer in sinngemäßer Anwendung des § 21 Studienrechtliche Bestimmungen von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan zu bildenden Kommission als fachlich geeignet sowie als betreubar erachtet wurde.

Module und Dissertation

AB
Pflichtmodule 15 ECTS-APDissertation 150 ECTS-AP
Dissertationsvorhaben 5 ECTS-AP Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs5 ECTS-AP - Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation hat in einem sinnvollen Zusammenhang zu einem der an der Fakultät für Biologie der Universität Innsbruck angebotenen Masterstudien zu stehen. Die Dissertation kann auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. Es gelten die im Curriculum genannten Qualitätskriterien. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.
Wahlmodule 15 ECTS-AP
Automatisierung und Datenverarbeitung in der Biologie 5 ECTS-AP - Fortgeschrittene Statistik und Modellierung in der Biologie 5 ECTS-AP Wissenschaftliche Praxis und Wissenschaftskommunikation 5 ECTS-AP Forschungstraining 5 ECTS-AP Wissenschaftliches Publizieren 5 ECTS-AP Kernkompetenzen zum Dissertationsthema I 5 ECTS-AP Kernkompetenzen zum Dissertationsthema II 5 ECTS-AP, Generische Kompetenzen 5 ECTS-AP

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Absolventinnen und Absolventen des "Doctor of Philosophy"-Doktoratsstudium Biologie können naturwissenschaftliche Problemstellungen auf hohem fachlichen Niveau selbstständig, kreativ, unter Anwendung geeigneter Methoden und unter Einbeziehung des aktuellen Wissensstandes des jeweiligen Fachgebiets bearbeiten und einen originären, selbstständigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Fachs leisten. Dies umfasst insbesondere die Kompetenz,

  • biologische Fragestellungen im Feld der Dissertation wissenschaftlich weiter zu entwickeln und zu beurteilen,
  • geeignete Methoden der Forschung im Feld der Dissertation anzuwenden und zu reflektieren,
  • Forschungsprozesse eigenständig zu organisieren und durchzuführen sowie in Forschungsteams tätig zu sein,
  • wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen, die den internationalen Qualitätsstandards des jeweiligen Forschungsfeldes entsprechen,
  • die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis anzuwenden,
  • Schnittstellen mit verwandten Forschungsgebieten im Feld der Dissertation zu erkennen und Bezüge zu diesen herzustellen,
  • die eigenen Forschungsergebnisse im wissenschaftlichen Diskurs mit Fachleuten aus der wissenschaftlichen Praxis darzustellen und bei nationalen und internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen zu präsentieren.

Erwartete Lernergebnisse

  • Das "Doctor of Philosophy"-Doktoratsstudium Biologie dient der Weiterentwicklung der Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, aufbauend auf Diplom- und Masterstudien.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Absolventinnen und Absolventen des "Doctor of Philosophy"-Doktoratsstudium Biologie finden ihr berufliches Tätigkeitsfeld insbesondere

● an Forschungsinstitutionen, Universitäten Bildungseinrichtungen, und anderen postsekundären
● in Forschungsabteilungen öffentlicher und privater, nationaler und internationaler Institutionen.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
 1 SEHR GUT= 100%
 2  GUT
 3 BEFRIEDIGEND
 4 GENÜGEND
 5NICHT GENÜGEND

wird aktualisiert

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Formulare

Formulare und Ablauf der Einreichung der Dissertation

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