#024: Digitaler Essensbon

Andrea Rumpold: Herzlich willkommen und Hallo bei einer neuen Folge des Betriebsrat-Podcasts. Wie bereits im Dezember angekündigt, ganz wichtige Neuigkeiten und ganz brisant, denn jetzt geht's los. Wie gesagt, schon angekündigt, eine weitere, neue betriebliche Zusatzleistung, nämlich den Zuschuss fürs Essen. Und ich freue mich heute wieder Christiane Mitterer, Mitarbeiterin im Rektorat und dort genauer im Human-Resources-Büro, begrüßen zu dürfen. Liebe Christiane, herzlich willkommen!

Christiane Mitterer: Danke für die Einladung!

Andrea Rumpold: Jetzt also zu einer weiteren Zusatzleistung: Der digitale Essensbon. Wir sind alle per Mail informiert worden, aber jetzt kommen die detaillierten Informationen. Freue ich mich sehr! Wir haben hier eine Fachfrau sitzen. Das Essensangebot an der Uni Innsbruck ist ja mit der neuen Uni-Lounge schon erweitert worden. Und jetzt ab März 2024 gibt es aber den Essenszuschuss, damit ich mir das Essen dann auch täglich leisten kann. Christiane, wie sieht das aus? Wie kann ich mir diesen Essensbon vorstellen?

Christiane Mitterer: Also bereitgestellt werden digitale Essensbons oder ein digitaler Essensbon monatlich im Nachhinein für geleistete Arbeitstage des Vormonats. Die Höhe beträgt 4 Euro pro Arbeitstag und man bezahlt dann mit einer App im Restaurant.

Andrea Rumpold: Über die App, da sprechen wir noch. Aber zuerst meine Frage: Wer bekommt denn diesen Zuschuss, diesen Essensbon?

Christiane Mitterer: Genau! Also zur Zielgruppe, das sind wissenschaftliche und allgemeine Mitarbeiter:innen im vollversicherten, aktiven Dienstverhältnis, das heißt Personen, die ein Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze haben und nicht beispielsweise in Karenz sind. Das Dienstverhältnis muss mindestens drei Monate aufrecht sein und es profitieren Voll- und Teilzeit-Mitarbeiter und auch Stamm- und Drittmittelpersonal gleichermaßen. Nicht umfasst von der Zielgruppe sind externe Lehrbeauftragte.

Andrea Rumpold: Und wie gehe ich da vor? Ich habe gelesen, ich muss einen Antrag stellen. Ich muss da schon was tun.

Christiane Mitterer: Man muss proaktiv einen Antrag stellen, um ins Programm aufgenommen zu werden. Also wer mit Mitte März jetzt starten will, müsste im Laufe des Februars den Antrag stellen, es ist einfach, ein VIS-Formular, unter meine Akten/Formulare, und im Folgemonat bekommt man dann die Zugangsdaten zur App und dann auch Mitte des Folgemonat die Gutschrift für den Vormonat. Das heißt in dem Fall wäre dann der erste Betrachtungsmonat der Februar.

Andrea Rumpold: Aha! Ich muss mir das dann noch einmal durchdenken. Aber wie gesagt, wir sprechen jetzt darüber. Ich kann das ja dann auch sehr gut nachlesen, das sagen wir am Ende des Gesprächs auch noch einmal.

Christiane Mitterer: Genau! Es gibt einen bzw. drei Uniwiki-Artikel, wo das im Detail erklärt wird, auch wie ein Arbeitstag bemessen wird. Also, die Gutschrift gibt es nur für geleistete Arbeitstage, das heißt nicht umfasst sind beispielsweise Urlaubstage oder Krankenstandtage, auch nicht Tage auf dienstlichen Reisen. Das ist detailliert im Uniwiki dann nachzulesen, wie genau sich der Betrag errechnet.

Andrea Rumpold: Genau, das muss man so und so immer wieder durchlesen, weil wahrscheinlich merkt man sich selbst aufs Erste gar nicht so richtig. Stichwort App: Ich habe gelesen, ich brauche ein NFC-fähiges Mobiltelefon. Was ist das?

Christiane Mitterer: Also das ist ein Handy, mit dem man kontaktlos bezahlen kann. Das müssten alle Android-Handys ab der Version 4 sein, bzw. iPhones ab dem iPhone 6 mit dem das funktioniert. Und dann mit so einem Telefon – da muss man ein eigenes Privates verwenden – kann man dann im Restaurantbetrieb bezahlen.

Andrea Rumpold: Also ich muss mein privates Handy nehmen. Und Stichwort Datenschutz: Ich brauche die App, ich muss mir was runterladen. Aber was passiert denn mit meinen Daten? Wie oder wo kann ich mich hier drüber informieren?

Christiane Mitterer: Also wir haben einen Vertragspartner gewählt, der recht bekannt ist. Das ist die Firma Sodexo heißt mittlerweile Pluxee. Der Begriff ist jetzt noch nicht so bekannt. Die Firma ist aber recht etabliert. Auch das Innenministerium, die Polizei, sind da mit dabei. Es gibt einen eigenen Uniwiki-Artikel zum Thema Datenschutz. Aber vielleicht, um es kurz zu fassen: Der Restaurantbetreiber sieht nicht, wer bei ihm ist. Der kriegt nur einen Visa-Prepaid-Code angezeigt, und die Uni sieht auch nicht, wo die Mitarbeiter:innen konsumieren. 

Andrea Rumpold: Ja, und wenn es jetzt weitergeht? Ich habe mich also angemeldet im VIS, und das Rahmenprogramm angenommen und ich habe die App heruntergeladen. Wie komme ich jetzt zu meinem Guthaben?

Christiane Mitterer: Also man stellt den VIS-Antrag, kriegt eine automatische E-Mail, im Folgemonat kriegt man dann die Zugangsdaten und Mitte des Folgemonat auch das Guthaben. Das wird dann in der App angezeigt und da sieht man dann auch, wie viel noch übrig ist, wie viel man wo konsumiert hat, also einfach ein Konsumationsverlauf. 

Andrea Rumpold: Sehr gut! Aber ich muss aufpassen, weil auch wenn sich Guthaben anhäuft, wir werden da kurz noch drüber reden, das könnte verfallen oder das kann verfallen.

Christiane Mitterer: Also prinzipiell bewegen wir uns im Rahmen der Grenzen des Steuerrechts. Das ist so, da können wir auch nichts machen. Guthaben, das generiert wird für den Zeitraum 1.1. bis 31.8. eines Kalenderjahres, verfällt mit Ende dieses Kalenderjahres, wenn es nicht konsumiert wird, und Guthaben, das ab 1.9., also für den Zeitraum ab 1. September eines Kalenderjahres generiert wird, verfällt dann mit Ende des Folgejahres. Das Guthaben verfällt nicht, wenn ein Mitarbeiter austritt, nicht automatisch und auch nicht, wenn jemand die Anspruchsvoraussetzungen verliert, beispielsweise weil er oder sie in Karenz geht, sondern es ist so entschieden worden, dass es nur im Rahmen der Grenzen verfällt, in der es auch steuerrechtlich verfallen muss.

Andrea Rumpold: Ja, und vor allem wollen wir es ja so und so in Anspruch nehmen und verwenden. Oder?

Christiane Mitterer: Eben, eben, bestenfalls verfällt gar nichts, weil es konsumiert wird.

Andrea Rumpold: Jetzt haben wir besprochen wie und was usw. Aber jetzt die wichtigste Frage: Wo kann ich denn mein Guthaben einlösen?

Christiane Mitterer: Überall. Also man kann sich vorweg informieren auf der Sodexo-Seite, wer im Rahmenprogramm dabei ist, das sind sehr viele Restaurantbetreiber. Also wir haben es jetzt im Rahmen der Testphase ausprobiert, schon erfolgreich bei der Mensa, auch in der Uni-Lounge. Da dürfte es schon einiges geben, wo man das einlösen kann, wo man es nicht verwenden kann, ist in Supermärkten. Das hat den Grund, dass Lebensmittelgutscheine mit 2 Euro pro Tag steuerlich, also für die Steuerfreiheit, begrenzt sind. Deswegen geht das nicht. Aber dort, wo warmes Mittagessen angeboten wird, gibt es sehr viele, sehr viele Partnerbetriebe, beispielsweise auch Baguette. Also da hat hoffentlich an jedem Standort jemand die Möglichkeit es einzulösen.

Andrea Rumpold: Ich habe mir natürlich den Link schon angeschaut mit den Akzeptanzstellen. Ja, das klingt ja überhaupt nicht kulinarisch jetzt.

Christiane Mitterer: Akzeptanzstellen, ein sperriger Begriff.

Andrea Rumpold: Aber wenn man da reinschaut und Innsbruck eingibt oder auch Innrain eingibt, man sieht eine ganze Bandbreite, also wirklich Restaurants, dann eben die Baguettes usw., eben das einzige, wie du gesagt hast, ich kann also nicht zum Spar gehen und dort einkaufen, um mir ein Mittagessen selbst zuzubereiten. Nein, ich muss also entweder ins Baguette oder eben was Fertiges haben, das verstehe ich.

Christiane Mitterer: Es geht darum, dass es Mittagessen gibt. Genau, weil eben die Steuerfreigrenzen dann diesen Betrag von 4 Euro zulassen, sonst wäre das gedeckelt gewesen. 

Andrea Rumpold: Und jetzt frage ich aber noch einmal: Beim Baguette gibt es ja warmes Mittagessen, aber auch ein kaltes Schnitzel.

Christiane Mitterer: Das ist dann nicht mehr nachvollziehbar.

Andrea Rumpold: Okay!

Christiane Mitterer: Es muss die prinzipielle Möglichkeit geben. Wer was genau kauft, ist auch mit Blick auf den Datenschutz sowieso nicht nachvollziehbar.

Andrea Rumpold: Ich gehe einfach zum Baguette und das Angebot dort kann ich nutzen. Ja, sehr gut. Und sonst? Am besten gehe ich in die Mensa, da bekomme ich ein gutes warmes Essen, sage ich jetzt mal auch.

Christiane Mitterer: Ja, ja, genau, genau. Oder in die Uni Lounge. Oder das Tech-Cafe.

Andrea Rumpold: Meine nächste Frage: Muss ich immer mittags Mittagessen gehen?

Christiane Mitterer: Nein. Das ist bei den meisten Dienstgebern in Tirol, die so digitale Essen anbieten, so, dass die Mitarbeiter:innen nur in der Mittagspause essen gehen dürfen. An der Uni Innsbruck ist das nicht so, man kann auch in der Freizeit konsumieren, man kann auch den Betrag kumulieren. Das heißt, wer Montag bis Freitag nicht essen geht, könnte am Samstag um 20 Euro essen gehen. Es gibt auch keine Mindeststunden am Tag, die jemand leisten muss, damit der Arbeitstag dann als Arbeitstag zählt. Auch das ist eher unüblich, auch weil es früher andere Vorgaben seitens der Gesetzgebung gegeben hat, die aber dann liberalisiert worden sind. Die uns bekannten großen Firmen in Tirol verlangen, dass mindestens sechs Stunden am Tag geleistet werden. An der Uni Innsbruck ist das nicht so.

Andrea Rumpold: Also, ich könnte wirklich irgendwo hingehen, jetzt bleiben wir noch mal in der Uni-Lounge zum Beispiel, könnte hingehen, könnte mir mein Mittagessen bestellen, aber auch solange jetzt die Lounge offen hat, was Warmes und ein Getränk dazu und kann meinen Bon einlösen, mit meinem Handy dann bezahlen an der Kasse.

Ja, sehr gut! Wenn ich jetzt weitere Fragen habe, das ist ja sehr viel gewesen, und gerade mit wann einzulösen oder von wann bis wann, wie melde ich mich an und wann gilt es dann, haben wir zuerst gesagt, da muss man wahrscheinlich noch mal nachlesen. Wenn ich aber jetzt Fragen habe, weil irgendwas hängt, weil irgendwas nicht geht mit der App oder was auch immer, an wen kann ich mich denn wenden?

Christiane Mitterer: Also prinzipiell muss dazu gesagt werden, die Uni Innsbruck kann keinen technischen Support leisten, auch aus Datenschutzgründen. Wir können da auch nichts warten oder so, es gibt aber wirklich einen sehr umfangreichen Kundensupport von Pluxee. Das haben wir verlinkt im Uniwiki-Artikel, die verschiedenen Stellen, an die man sich wenden kann, per Mail oder anrufen oder Kontaktformular aufsetzen. Was die Uni leisten kann ist, inhaltliche Rückfragen zu beantworten, vor allem eben mit Blick auf Guthaben. Wenn jemandem unklar ist, warum das Guthaben vielleicht in einem Monat weniger ist, als man selber gerechnet hätte. Da gibt es eine eigene Mailadresse von der Uni Innsbruck, die wird – betreut von der Personalabteilung – und lautet digitaler-essensbon@uibk.ac.at.

Andrea Rumpold: Also da, wende ich mich hin, wenn ich jetzt diese dezidierten Fragen habe. Aber wir hoffen einfach, es läuft alles und ich habe gar keine Fragen. Ich kann einfach hingehen und mir was Gutes kaufen. Ja, wie gesagt, ich bin sehr gespannt und ich freue mich schon. Und ich wünsche allen Nutzer:innen und allen Beteiligten vor allem einen guten Start in den Frühling mit einer sinnvollen Zusatzleistungen und vor allem einer Zusatzleistungen, die administrativ sicher sehr aufwendig war und ist.

Christiane Mitterer: Also, die Implementierung war durchaus sehr aufwendig. An der Stelle möchte ich mir beim gesamten Projektteam bedanken, die da mit beteiligt waren. Im laufenden Betrieb hoffen wir, dass es dann nicht mehr so aufwendig ist. Ja, wir haben schon darauf geachtet, dass es dann für den laufenden Betrieb durchaus verwaltungsarm ist, das Programm, um das auch so betreiben zu können für so einen großen Betrieb, wie gesagt, wir sind die erste Uni österreichweit, die so etwas anbietet. Und ja, wir sind zuversichtlich, dass das gut dann funktionieren wird.

Andrea Rumpold: Ja, wir sind zuversichtlich. Liebe Christiane, vielen herzlichen Dank für dieses Gespräch. 

Christiane Mitterer: Danke für die Einladung. 

Andrea Rumpold: Sehr gerne, und ich freue mich, wenn wir uns wieder treffen, mittags vielleicht einmal. Danke dir!


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