Doctor of Philosophy-Doktoratsstudium Pharmazeutische Wissenschaften 

Fakultät Fakultät für Chemie und Pharmazie
Dauer / ECTS-AP 6 Semester / 180 ECTS-AP
Akademischer Grad Doctor of Philosophy (PhD)
Niveau der Qualifikation Doktorat (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F 0916 Pharmazie
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 094 xxx |UC 794 665 xxx
Curriculum Informationen zum Curriculum (2009S) *
Unterrichtssprache Deutsch / Englisch
Voraussetzung Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung


* Informationen zum Curriculum (2009S)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

Pflichtmodule
30 ECTS-AP
Dissertation
150 ECTS-AP

Wissenschaftliche
Grundlagen/Kernkompetenzen

6 ECTS-AP

Analyse und kritische Bewertung eigener Forschungsergebnisse sowie Progress Reports
6 ECTS-AP

Diskussion aktueller Forschungsergebnisse
6 ECTS-AP

Präsentation eigener Forschungsergebnisse
2 ECTS-AP

Generische Kompetenzen
5 ECTS-AP

Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
5 ECTS-AP

Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.

Das Thema der Dissertation ist aus dem Bereich der Pharmazeutischen Wissenschaften oder thematisch in Bezug zu diesen Wissenschaftsgebieten stehend auszuwählen.

Die Dissertation kann als Monografie verfasst werden oder aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. Es gelten die im Curriculum genannten Qualitätskriterien.

Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) als verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen.

Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.


Module und Dissertation bis Wintersemester 2015/2016 »

Pflichtmodule
60 ECTS-AP
Dissertation
120 ECTS-AP

Wissenschaftliche Kernkompetenzen
10 ECTS-AP

Analyse und kritische Bewertung eigener Forschungsergebnisse
12,5 ECTS-AP

Diskussion aktueller Forschungsergebnisse
12,5 ECTS-AP

Präsentation eigener Forschungsergebnisse
15 ECTS-AP

Generische wissenschaftliche Kompetenzen
5 ECTS-AP

Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
5 ECTS-AP

Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.

Das Thema der Dissertation ist aus dem Bereich der Pharmazeutischen Wissenschaften oder thematisch in Bezug zu diesen Wissenschaftsgebieten stehend auszuwählen.

Die Dissertation kann auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. Es gelten die im Curriculum genannten Qualitätskriterien.

Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen.

Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Doktoratsstudium der Pharmazeutischen Wissenschaften an der Universität Innsbruck dient der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Pharmazeutischen Wissenschaften mit besonderer Berücksichtigung aktueller Verfahren zur Entwicklung und Charakterisierung von Arznei- und Wirkstoffen und ihrer therapeutischen Anwendung, ihrer Wirkungen auf wichtige physiologische und pathophysiologische Prozesse in Säugerorganismen oder andere Modellorganismen, der Identifikation neuer krankheitsrelevanter Signalprozesse und moderner Methoden der Arzneimittelentwicklung. AbsolventInnen dieses Doktoratsstudiums sind in der Lage, naturwissenschaftliche Problemstellungen auf hohem fachlichem und methodischem Niveau selbständig wissenschaftlich zu erarbeiten und darzustellen. Neben höchstem fachlichem und methodischem Kompetenzerwerb trainieren die Studierenden jene allgemeinen wissenschaftlichen und kommunikativen Fähigkeiten, die zur erfolgreichen Ausübung des Wissenschaftsberufes im akademischen, industriellen oder im öffentlichen Bereich benötigt werden.

Erwartete Lernergebnisse

AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Durch dieses Studium eröffnen sich den AbsolventInnen folgende Tätigkeitsfelder:

  • Pharmaindustrie (Forschung, Arzneimittel-Herstellung, Qualitätsmanagement, Arzneimittelsicherheit – Drug Safety, Pharmacovigilance, Arzneimittelzulassung – Drug Regulatory Affairs, Marketing und Verkauf),
  • öffentliches Gesundheits-/Pharmaziewesen,
  • Prüfinstitutionen/Umweltschutz,
  • PKA- und PTA-Schulen,
  • Fachverlage,
  • Hochschulen und Universitäten (Forschung- und Lehre).

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung
81,3

= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
12,8
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
4,1
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
1,8
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

Studiendekan
Ass. Prof. Mag. Dr. Thomas Müller

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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