Masterstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft
Fakultät | Fakultät für Bildungswissenschaften |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Master of Arts (MA) |
Niveau der Qualifikation | Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0111 Erziehungswissenschaft |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 848 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2017W) * |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2017W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 65. Stück, Nr. 572 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- Mitteilungsblatt vom 21.06.2017, 44. Stück, Nr. 619 (Berichtigung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 14.12.2016, 16. Stück, Nr. 139 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 14.12.2016, 15. Stück, Nr. 138
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Auch bei Abschluss eines anderen fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums ist die Zulassung zu diesem Masterstudium möglich. Im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 42,5 ECTS-AP aus dem Kernbereich PM 1/2/3/5: Grundlagen der Erziehungswissenschaft:
Geschichte und Begriffe I, II, III/IV - 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich PM 4/16: Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft und Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens / Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft
- 45 ECTS-AP aus dem Kernbereich PM 8/9/10/13/14/15: Grundlagen der Erziehungswissenschaft: Konzepte und Bereiche I/II/III/IV/V/VI
- 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich PM 11/12: Kommunikations- und Handlungskompetenzen I/II
- 12,5 ECTS-AP aus dem Kernbereich PM 18: Forschungspraxis: Bachelorarbeit
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
7,5 ECTS-AP: Allgemeine Erziehungswissenschaft
7,5 ECTS-AP: Subjekt und Gesellschaft unter der Perspektive sozialer Ungleichheit
7,5 ECTS-AP: Professionalisierung und Handlungskompetenzen
7,5 ECTS-AP: Methodologie & Forschungsmethoden der Erziehungs- und Bildungswissenschaft
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1)
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1)
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1)
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul (2)(3)
10,0 ECTS-AP: Methodisches Wahlmodul (2)(3)
2,5 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
7,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
5,0 ECTS-AP: Seminar zur Masterarbeit
20,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung zur Masterarbeit (Defensio)
(3) Anstelle des vertiefenden Wahlmoduls und/oder des methodischen Wahlmoduls können Module im Rahmen der Individuellen Schwerpunktsetzung absolviert werden.
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Erwartete Lernergebnisse
Der Erwerb von Schlüsselkompetenzen ist im Masterstudium selbst systematisch angelegt. Die erworbenen Schlüsselqualifikationen befähigen die Absolventinnen und Absolventen dazu, ihre Fachkompetenz in sich rasch wandelnde Rahmenbedingungen aktiv und gestaltend einzubringen. Absolventinnen und Absolventen verfügen über Lernstrategien, die es ihnen ermöglichen, ihre professionellen Tätigkeiten in unterschiedlichen Handlungsfeldern überwiegend selbstbestimmt um- und/oder autonom fortzusetzen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das Masterstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft bereitet
-
auf fachrelevante professionelle Tätigkeiten in Einrichtungen und Institutionen sowie auf die Aufnahme eines weiterführenden Doktoratsstudiums bzw. einer forschungsbezogenen Tätigkeit vor und/oder
-
auf leitende, planende, analysierende und beratende Tätigkeiten in erziehungs- und bildungsrelevanten Berufsfeldern und/oder
-
auf verantwortungsvolle Tätigkeiten in staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, lokal und international.
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
47,1 | ![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
33,1 |
||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
14,3 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
5,5 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
März 2019
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Fristenregelung
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Prüfungsprotokoll
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studiendekan
Assoz. Prof. Dr. Marc Hill
Studienbeauftragte
Dr. Petra Reinhartz
(Anerkennungen für Studierende mit Anfangsbuchstaben des Nachnamens A - M)
Assoz. Prof. Mag. Dr. Arthur Drexler
(Anerkennungen für Studierende mit Anfangsbuchstaben des Nachnamens N - Z)