Masterstudium Chemieingenieurwissenschaften
Fakultät | Fakultät für Chemie und Pharmazie |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Diplomingenieurin/Diplomingenieur (Dipl.-Ing. oder DI) |
Niveau der Qualifikation | Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0711Chemie und Verfahrenstechnik |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 654 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2019W) * |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2019W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 66. Stück, Nr. 579 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 05.04.2019, 27. Stück, Nr. 374
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 10 ECTS-AP aus dem Kernbereich Mathematik/Physik
- 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Allgemeine Chemie/Anorganische Chemie
- 10 ECTS-AP aus dem Kernbereich Analytische Chemie
- 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Organische Chemie
- 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Physikalische Chemie
- 15 ECTS-AP aus dem Kernbereich Biochemie/Makromulekulare Chemie/Theoretische Chemie
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP: Reaktionstechnik I
5,0 ECTS-AP: Thermische Verfahrenstechnik
5,0 ECTS-AP: Wärme- und Stofftransport
5,0 ECTS-AP: Feststoffverfahrenstechnik
2,5 ECTS-AP: Polymere Materialien
7,5 ECTS-AP: aus den Wahlmodulen 1 - 15
2,5 ECTS-AP: Reaktionstechnik II
5,0 ECTS-AP: Reaktordesign
2,5 ECTS-AP: Thermische Verfahrenstechnik II
5,0 ECTS-AP: Labor zur Thermischen Verfahrenstechnik
5,0 ECTS-AP: Bioreaktionstechnik
2,5 ECTS-AP: Konzeptuelles Prozess-Design
7,5 ECTS-AP: aus den Wahlmodulen 1 - 15
7,5 ECTS-AP: CVT Labor
2,5 ECTS-AP: Angewandte Strömungsmechanik
2,5 ECTS-AP: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
5,0 ECTS-AP: Computerunterstützte Verfahrenstechnik
10,0 ECTS-AP: aus den Wahlmodulen 1 - 15
30,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Masterstudium Chemieingenieurwissenschaften ist der Gruppe der naturwissenschaftlichen Studien zugeordnet.
Das Masterstudium Chemieingenieurwissenschaften hat die berufsqualifizierende Ausbildung in der chemischen Verfahrenstechnik zum Ziel. Das Studium vermittelt die fachlichen Kompetenzen und Methoden zu wissenschaftlicher Forschung und verantwortungsbewusstem Handeln als Chemieingenieurin oder Chemieingenieur.
Das Masterstudium Chemieingenieurwissenschaften ist Grundlage für ein darauf aufbauendes Doktoratsstudium in fachverwandten Studien.
Das Masterstudium Chemieingenieurwissenschaften ist mit Fokus auf aktuelle verfahrenstechnische Forschungsfelder in enger Verknüpfung von theoretischer Ausbildung und experimentellen/praktischen Kompetenzen konzipiert. Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Chemieingenieurwissenschaften sind thematisch umfassend ausgebildet und haben sich gleichzeitig durch Auswahl geeigneter Inhalte entsprechend den Neigungen und Interessen weitgehend spezialisiert bzw. fachlich vertieft. Neben dem Erwerb fortgeschrittener Kenntnisse in Chemieingenieurwissenschaften nach dem aktuellen Wissensstand beinhaltet das Masterstudium auch fachübergreifende Schlüsselkompetenzen und vermittelt Verantwortungsbewusstsein für Nutzen und Risiken naturwissenschaftlicher Forschung und technologischer Anwendung.
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über hochspezialisierte Kenntnisse im Bereich der Chemischen Verfahrenstechnik. Sie sind in der Lage, ihre Kompetenzen in Chemieingenieurwissenschaften und an den Schnittstellen zu verwandten Naturwissenschaften durch wissenschaftlich korrekte Analyse, Argumentation und innovative Problemlösung zu demonstrieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das Masterstudium ist Basis für den Einstieg in den Beruf einer Chemieingenieurin oder eines Chemieingenieurs in Forschung, Technik, Industrie, Umwelt und chemieingenieurrelevanten behördlichen Tätigkeitsfeldern. Die Absolventinnen und Absolventen des Studiums sind befähigt, wissenschaftliche Forschung in der chemischen Verfahrenstechnik selbstständig und in leitender Funktion durchzuführen sowie diese erworbenen Kompetenzen fachübergreifend für die Lösung verfahrenstechnischer Fragestellungen einzusetzen.
Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP oder das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter:
- https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-entrepreneurship/
- https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
60,3 |
![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
28,3 |
||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
9,1 |
||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
2,3 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Fristenregelung
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit (inklusive Exposè)
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studiendekan
Assoz. Prof. Dr. Thomas Müller