Doktoratsstudium Technische Wissenschaften

Curriculum (2026W)

Doktorin/Doktor der technischen Wissenschaften (Dr. techn.)

Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch / Englisch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Technische Wissenschaften

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

Studienkennzahl
UC 786 xxx | UC 796 700 xxx

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Informationen zum Curriculum (2026W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die Zulassung zum Doktoratsstudium Technische Wissenschaften setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines anderen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus, welches sich vom Diplomstudium bzw. den Masterstudien gemäß Abs. 2 nicht wesentlich unterscheidet.

Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen im Umfang von max. 30 ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Zusätzlich ist als qualitative Zulassungsbedingung ein Dissertationskonzept erforderlich, das von einer in sinngemäßer Anwendung des § 21 Studienrechtliche Bestimmungen von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan zu bildenden Kommission als fachlich geeignet sowie als betreubar erachtet wurde.

Module und Dissertation

AB
Pflichtmodule  25 ECTS-APDissertation 150 ECTS-AP
Konzipierung der Dissertation 2,5 ECTS-APWissenschaftliche Methoden und Präsentation 5 ECTS-APWissenschaftliche Spezialisierung 2,5 ECTS-APPräsentation eigener Forschungsergebnisse  5 ECTS-APGenerische Kompetenzen 5 ECTS-APVerteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist einem der an der Fakultät für Technische Wissenschaften vertretenen wissenschaftlichen Fächer zu entnehmen und hat in einem wissenschaftlichen Zusammenhang mit einem der im Curriculum bzw. Studienplan der absolvierten Studienrichtung festgelegten Prüfungsfächer zu stehen. Die Dissertation kann auch aus mindestens drei inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln (peer-reviewed) bestehen, die in anerkannten Fachzeitschriften, welche im Web of Science oder Scopus gelistet sind. Es gelten die im Curriculum genannten Qualitätskriterien. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) als verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation dem Studienrechtlichen Organ vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn das Studienrechtliche Organ diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.
Wahlmodul 5 ECTS-AP
Gemäß Curriculum ist ein Wahlmodul im Umfang von 5 ECTS-AP zu absolvieren.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Doktoratsstudium Technische Wissenschaften an der Fakultät für Technische Wissenschaften der Universität Innsbruck dient der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses auf Grundlage von fachlich in Frage kommenden Diplom- und Masterstudien. Die mit diesem Studium erworbene Qualifikation einer „Doktorin der technischen Wissenschaften“ bzw. eines „Doktors der technischen Wissenschaften“ ist international mit der eines facheinschlägigen „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums, das mit einem akademischen Grad „Doctor of Philosophy“ (PhD) abschließt, vergleichbar.

Erwartete Lernergebnisse

Durch die Vorlage einer Dissertation, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Problem der Ingenieurwissenschaften auf hohem fachlichem Niveau selbstständig wissenschaftlich korrekt und methodisch einwandfrei zu lösen, haben die Absolventinnen und Absolventen einen eigenen Beitrag zur Forschung geleistet, der die Grenzen des Wissens erweitert und einer Begutachtung durch Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler standhält. Zur Erreichung dieser Ziele vertiefen und erweitern die Studierenden im Doktoratsstudium das in einem facheinschlägigen Master- oder Diplomstudium erworbene Wissen in Speziallehrveranstaltungen und im Selbststudium.

Die Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums Technische Wissenschaften haben ein systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden. Sie verfügen über die Kompetenz, Forschungsarbeiten selbstständig zu planen und durchzuführen, eigene originäre Beiträge zu Forschungsthemen der Ingenieurwissenschaften zu erarbeiten, die erzielten Forschungsergebnisse in renommierten nationalen und internationalen Fachzeitschriften zu veröffentlichen sowie auf nationalen und internationalen Konferenzen zu präsentieren und zu verteidigen.

Durch die Qualität und die internationale Ausrichtung des Studiums wird die Mobilität der Absolventinnen und Absolventen gefördert und der Blick über die Grenzen der eigenen Fachrichtung geschärft. Erworbene Schlüsselqualifikationen befähigen die Absolventinnen und Absolventen, ihre Fachkompetenz an sich rasch wandelnde Anforderungen anzupassen.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Die Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums Technische Wissenschaften sind zur Lösung komplexer Aufgaben der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung der Ingenieurwissenschaften entsprechend den anerkannten wissenschaftlichen Standards befähigt. Sie sind insbesondere auf Forschungstätigkeiten in Industrie, Wirtschaft und öffentlichem Dienst sowie auf Lehr- und Forschungstätigkeiten an Universitäten und anderen postsekundären Bildungs- und Forschungseinrichtungen vorbereitet.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
 1 SEHR GUT= 100%
 2  GUT
 3 BEFRIEDIGEND
 4 GENÜGEND
 5 NICHT GENÜGEND

wird aktualisiert

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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