40-110 Prüfungseinsicht

Was Sie wissen müssen

Mithilfe der Prüfungseinsicht kann eine individuelle, feingranulare einstellbare Einsichtnahme für Klausuren konfiguriert werden. Bei Bedarf können zusätzliche Einschränkungen zum IP-Adressraum oder die Verwendung des Safe Exam Browsers konfiguriert werden. Das Anlegen mehrerer verschiedener Einsicht-Varianten ist möglich.

Die Prüfungseinsicht kann unabhängig von Sichtbarkeit und Zugang des Tests ermöglicht werde. Sie ist nützlich, wenn die Einsicht in Prüfungen unter kontrollierten Bedingungen (zB im Büro des LV Leiters) oder nur zu einem beschränkten Zeitraum (für jede:n Teilnehmer:in individuell einstellbar) gewährt werden soll.

Was Sie tun müssen

 

  1. Klicken Sie in Ihrem Kurs oben links unter Administration auf die Prüfungsverwaltung. Das Fenster der Prüfungsverwaltung öffnet sich.
  2. Falls noch nicht ausgwählt klicken Sie auf Prüfungseinsicht.
  3. Klicken Sie auf Prüfungseinsicht hinzufügen.
  4. Wählen Sie den Name der Prüfungseinsicht, die Einsichtsdauer in Minuten und welche Resultate gezeigt werden sollen.
  5. Wenn gewünscht kann eine Einschränkung auf IP Adressen gewählt werden und die Verwendung des Safe Exam Browsers aktiviert werden.

In der Kursansicht kann nun der gewünschte Baustein ausgewählt werden.

  1. Klicken Sie in Ihrem Kurs oben links unter Administration auf Bewertungswerkzeug.
  2. Klicken Sie links auf Prüfungseinsicht.
  3. Klicken Sie nun auf Teilnehmer:in hinzufügen.
  4. Wählen Sie den Kursbaustein, für welche die Einsicht erstellt werden soll. Klicken Sie auf Weiter.
  5. Wählen Sie die Teilnehmer:innen aus und klicken Sie auf Weiter.
  6. Wählen Sie den Einsichtszeitraum.
  7. Wahlweise kann ein Zugangscode eingestellt werden.
  8. Wenn gewünscht kann eine E-Mail Benachrichtigung versesendet werden.
  9. Klicken Sie auf Fertigstellen

Die Individuellen Einsichtnahmen können auch mit den 3-Punkt Menü angepasst und verändert werden:

  • Editieren: Der Einsichtszeitraum und der Zugangscode können verändert werden
  • Zurückziehen: Die Prüfungseinsicht wird zurückgezogen.
  • Einsichtsdauer ändern:  Die Einsichtsdauer in Minuten kann geändert werden.
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