MASTERSTUDIUM VERGLEICHENDE LITERATURWISSENSCHAFT

Das Masterstudium Vergleichende Literaturwissenschaft an der Universität Innsbruck setzt auf eine enge Verknüpfung von wissenschaftlich-theoretischer Ausbildung mit praxisorientierten und auf Berufsfelder abzielenden Bereichen. Die Gestaltung des Studienprogramms nimmt darauf Rücksicht.

Ausdrücklich wollen wir berufstätige Studierende einladen, das Master-Studium Vergleichende Literaturwissenschaft zu belegen. Der Austausch zwischen berufserfahrenen Expert*innen und in beruflichen Bereichen noch Unerfahrenen ist ein wichtiges Fundament unseres Konzepts. Flexible Lehrformate (teilweise Blocklehre), eine relativ geringe Zahl von Präsenzstunden, die Möglichkeit, Teile des Studiums durch Berufspraxis zu ersetzen, berufspraktische Studieninhalte und ein intensives Betreuungssystem sollen Berufstätigen die Absolvierung des Master-Studiums ermöglichen.

Das Master-Studium Vergleichende Literaturwissenschaft beginnt jeweils im Wintersemester.

 

 

NEU:

Es gibt an der Universität Innsbruck neue Ergänzungen (= Wahlpaket) im Ausmaß von 30 ECTS-AP, die teils für unsere BA-Studierenden, teils für die MA-Studierenden sehr spannend (und natürlich auch anrechenbar) sind.

Wahlpaket (minor) "Gesellschaft und Politik" (BA) Wahlpaket (minor) "Medien und Kommunikation" (BA)

Wahlpaket (minor) "Methoden empirischer Sozialforschung" (BA)

Wahlpaket (minor) "Nachhaltigkeit" (BA)

Wahlpaket (minor) "Medienpraxis" (MA)

Informationen finden Sie hier:

https://www.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt/2019-2020/42/mitteil.pdf

Für Master-Studierende der Vergleichenden Literaturwissenschaft:

* Die Wahlpakete sind im Wahlmodul 1 ("Interdisziplinäre Kompetenzen"/10 ECTS-AP) und im Wahlbereich unter "Individuelle Schwerpunktsetzung" (20 ECTS-AP) anrechenbar. 

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Die Zulassung zum Masterstudium Vergleichende Literaturwissenschaft setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums,Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus (§ 64 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002). Studierende, die einen Bachelor der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät an der Universität Innsbruck abgeschlossen haben, erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen in jedem Fall.

Für das erfolgreiche Masterstudium Vergleichende Literaturwissenschaft sind folgende Kenntnisse erforderlich:

  • Einblick in kultur- und literaturgeschichtliche sowie in grundlegende, allgemein künstlerische Entwicklungen Europas.
  • Kenntnisse der englischen Sprache und einer weiteren lebenden Fremdsprache (Maturaniveau).
  • Grundsätzliche Sensibilität für interkulturelle und intermediale Zusammenhänge sowie Interesse an kulturwissenschaftlichen Fragestellungen.
  • Beherrschung der grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens (Zitieren, Recherchieren etc.).
  • Beherrschung von Präsentationstechniken und -formen.
  • Aktive und passive Textkompetenz (Gliedern, Begründen und Argumentieren).

Das Masterstudium Vergleichende Literaturwissenschaft richtet sich nicht nur an Studierende, die einen philologischen Bachelor, sondern an alle, die ein geistes- und kulturwissenschaftliches Studium absolviert haben. Auch Betriebswirt*innen oder Jurist*innen sind, wenn bei Nachweise der nötigen Kenntnisse, herzlich willkommen. Ein mehr als durchschnittliches Interesse an literarischen und künstlerischen Phänomenen (Theater, Fotografie, Film, Musik etc.) sowie an Phänomenen des Kulturkontakts sind sehr von Vorteil. Das Masterstudium Vergleichende Literaturwissenschaft eignet sich als Zusatzqualifikation für vielfältige Berufsfelder.

ZULASSUNG

Die am Masterstudium Vergleichende Literaturwissenschaft Interessierten, die ein anderes Studium abgeschlossen haben als einen Bachelor an der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, müssen bei der Studienabteilung der Universität Innsbruck einen Antrag auf Zulassung stellen (online). Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, dann sollten sich die Betroffenen bei der/dem Studienbeauftragten der Vergleichenden Literaturwissenschaft (Martin Sexl) melden.

STUDIENAUFBAU

Pflichtmodul 1 »Grundlagen der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft« führt in zwei Lehrveranstaltungen in die grundlegenden Bereiche und Begriffe der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft und in Fragen von Text-, Literatur- und Kulturtheorien ein.

Pflichtmodul 2 (»Weltliteratur und Intertextualität«) bietet eine theoretisch fundierte Auseinandersetzung mit Konzepten der Intertextualität und der Weltliteratur, wobei es um die Lektüre und Analyse von weltliterarisch einschlägigen Werken unterschiedlicher Provenienz geht. Das Modul besteht aus zwei Lehrveranstaltungen.

Pflichtmodul 3 (»Medien- und Kulturkomparatistik«) erarbeitet wiederum in zwei Lehrveranstaltungen zwei zentrale Felder der Komparatistik: das der Intermedialitätsforschung und das Feld, das mit Begriffen wie Kultur bzw. Inter- und Transkulturalität zu tun hat.

Die ersten drei Pflichtmodule bilden auch die Ergänzung, die von anderen Studienrichtungen der Fakultät als Wahlfach studiert werden können.

Pflichtmodul 4 (»Literarische Dispositive und Literaturvermittlung«) – wieder zwei Lehrveranstaltungen – setzt sich mit Gattungstheorien und Analysemöglichkeiten unterschiedlicher literarischer Gattungen sowie Gattungen anderer Kunst- und Medienformen auseinander und bieten anhand von Fallbeispielen einen Einblick in Phänomene der Literaturvermittlung im weitesten Sinne.

Pflichtmodul 5 und Pflichtmodul 6 bestehen aus jeweils einem umfangreichen Seminar, in denen man sich in jeweils einem Bereich der Komparatistik spezialisiert. Die Themen von Seminar I und II unterscheiden sich.

In der Übung »Diskussion der Masterarbeitsprojekte« werden die laufenden Masterarbeits-Projekte vorgestellt und diskutiert. Diese Übung hat mit den beiden Seminaren nichts zu tun und ›hängt‹ aus verwaltungstechnischen Gründen an einem der Seminar-Module. (Allerdings kann aus den Seminaren natürlich auch ein Thema für die Masterarbeit entwickelt werden.)

Pflichtmodul 7 besteht aus der Vorbereitung der Masterarbeit (Präzisierung der Fragestellung, Erstellung einer Auswahlbibliographie, Erarbeitung eines theoretisch und methodisch fundierten Exposés einschließlich der Beschreibung der weiteren Arbeitsschritte. Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit) im Ausmaß von 5 ECTS-AP. Dazu findet keine Lehrveranstaltung statt, die Betreuerin/der Betreuer der Masterarbeit vergibt die Beurteilung "mit Erfolg teilgenommen" oder "ohne Erfolg teilgenommen".

Pflichtmodul 8 besteht aus der abschließenden »Masterprüfung«.

Mit den sieben Pflichtmodulen (70 ECTS-AP) und der Masterarbeit (20 ECTS-AP) ist der Pflichtteil des Studiums (90 ECTS-AP) abgeschlossen.

 

WAHLBEREICH

 

Wahlbereich – Variante 1: Man kann eine Ergänzung studieren, das heißt ein von anderen Studienrichtungen fix geschnürtes Paket von 30 ECTS-AP, das auch auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen ist. (Informationen dazu auf der Homepage der Fakultät.)

Wahlbereich – Variante 2: Die Studierenden stellen selbst ein Paket zusammen. Dabei gibt es vier Möglichkeiten (die auch kombiniert werden können), und zwar

* sich Berufspraxis (Wahlmodul 2 und/oder 3) anzueignen (im Ausmaß von 5, 10 oder 15 ECTS-AP),

* ein Auslandssemester zu absolvieren (im Ausmaß von 30 ECTS-AP, die bei »Interdisziplinäre Kompetenzen/10 ECTS-AP« und »Individueller Schwerpunktsetzung/bis zu 20 ECTS-AP« angerechnet werden können),

* frei gewählte Lehrveranstaltungen (im Ausmaß von 10 ECTS-AP bei »Interdisziplinäre Kompetenzen«) und Module (im Ausmaß von bis zu 20 ECTS-AP bei »Individueller Schwerpunktsetzung«) aus anderen Master- und/oder Diplomstudienstudien der Universität Innsbruck anzurechnen,

* Komparatistik zu vertiefen, indem Kurse der Vergleichenden Literaturwissenschaft aus den Pflichtmodulen 1-6 besucht werden. Ein zwei- (oder auch mehr)maliger Besuch einer Lehrveranstaltung ist dann möglich, wenn sich die Themen der Lehrveranstaltungen unterscheiden, was im Untertitel der LV sichtbar sein muss. Um das Beispiel eines Masterseminars zu verwenden: Die Anrechnung von »Masterseminar I: Shakespeare und Goethe« (Sommersemester 2025) im Pflichtmodul 5 und von »Masterseminar I: Literaturverfilmungen« (Sommersemester 2026) im Wahlmodul 4 bzw. bei »Individueller Schwerpunktsetzung« ist also möglich. 

Wenn Sie wissen wollen, was Studierende und Absolvent*innen der Vergleichenden Literaturwissenschaft zum Studium und zum Fach sagen, dann klicken Sie hier.

ANSPRECHPARTNER

Wenn Sie unsicher sind, ob sich Ihre Kenntnisse, Qualifikationen und Interessen für ein Masterstudium Vergleichende Literaturwissenschaft eignen, zögern Sie nicht, sich an Martin Sexl zu wenden. Als Ansprechpartner für den Masterstudiengang berät Martin Sexl alle Interessierten per E-Mail (martin.sexl@uibk.ac.at) oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.

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