Grundlagen
Die Aktivitäten und Einrichtungen zu Diversität und Gleichstellung basieren auf internationalen und nationalen rechtlichen Regelungen, sowie auf universitätsinternen Regelungen und Zielsetzungen.
Diversität – was geht mich das an?
Diversität meint Vielfalt – Menschen bringen ihre soziale Herkunft, ihr Geschlecht, ihre Ethnizität und ihre Kultur in die Institution Universität ein. Migrationsbewegungen und ökonomische Globalisierung haben die Erfahrungen mit Diversität vervielfacht, sie ist für viele von uns Teil des Alltags geworden. Verbunden sind damit sowohl Möglichkeiten und Chancen als auch Probleme. Damit alle ihre Potentiale ausschöpfen können, sind wir gefordert eine demokratische Kultur des Umgangs miteinander zu fördern und Barrieren abzubauen.
Rechtliche Grundlage
- Europäische Menschenrechtskonvention
- Vertrag von Amsterdam
- EU-Grundrechtecharta
- Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
- Universitätsgesetz
- Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
- Frauenförderungsplan
Universitätsinterne Grundlagen
- Leitbild der Universität Innsbruck
- Entwicklungsplan der Universität Innsbruck
- Leistungsvereinbarungen der Universität Innsbruck
-
Charta zur gesellschaftlichen Vielfalt
ProjektgruppeDie Grundzüge des universitären Diversitätsmanagements wurden im Jahr 2017 von einer Projektgruppe entwickelt, der Personen aus folgenden Organisationseinheiten angehörten:
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Vizerektorat für Lehre und Studierende
Vizerektorat für Personal
Personalentwicklung
Fakultäten Servicestelle
Österreichische HochschülerInnenschaft
Behindertenvertrauensperson und -beauftragte
Betriebsrat für das allgemeine Personal
Betriebsrat für das das wissenschaftliche Personal
Büro für Öffentlichkeitsarbeit
Maturant_innenberatung
SprecherIn der Dekan_innenrunde