Grundlagen
Die Aktivitäten und Einrichtungen zu Diversität und Gleichstellung basieren auf internationalen und nationalen rechtlichen Regelungen, sowie auf universitätsinternen Regelungen und Zielsetzungen.
Diversität – was geht mich das an?
Diversität meint Vielfalt – Menschen bringen ihre soziale Herkunft, ihr Geschlecht, ihre Ethnizität und ihre Kultur in die Institution Universität ein. Migrationsbewegungen und ökonomische Globalisierung haben die Erfahrungen mit Diversität vervielfacht, sie ist für viele von uns Teil des Alltags geworden. Verbunden sind damit sowohl Möglichkeiten und Chancen als auch Probleme. Damit alle ihre Potentiale ausschöpfen können, sind wir gefordert eine demokratische Kultur des Umgangs miteinander zu fördern und Barrieren abzubauen.
Rechtliche Grundlage
- Europäische Menschenrechtskonvention
- Vertrag von Amsterdam
- EU-Grundrechtecharta
- Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
- Universitätsgesetz
- Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
- Frauenförderungsplan
Universitätsinterne Grundlagen
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Diversitätsstrategie der Universität Innsbruck auf Basis des Entwicklungsplans 2022-2027
- Leitbild der Universität Innsbruck
- Entwicklungsplan der Universität Innsbruck
- Leistungsvereinbarungen der Universität Innsbruck
Charta zur gesellschaftlichen Vielfalt
Steuerungsgruppe
Die Grundzüge des universitären Diversitätsmanagements wurden im Jahr 2017 von einer Steuerungsgruppe (früher Projektgruppe) entwickelt, der Personen aus folgenden Organisationseinheiten angehörten:
- Arbeitskreis für GleichbehandlungsfragenBehindertenbeauftragteBetriebsrat für das allgemeine PersonalBetriebsrat für das wissenschaftliche PersonalBüro für Gleichstellung und Gender StudiesBüro für ÖffentlichkeitsarbeitBüro der RektorinFakultäten Servicestelle
Maturant:innenberatung
Österreichische HochschülerInnenschaftPersonalentwicklungVizerektorat für Lehre und StudierendeVertretung der Dekan:innenrunde - Zur aktuellen Steuerungsgruppe