Doktoratsstudium Chemie

Fakultät Fakultät für Chemie und Pharmazie
Dauer / ECTS-AP 6 Semester / 180 ECTS-AP
Akademischer Grad Doktorin/Doktor der Naturwissenschaften (Dr.rer.nat)
Niveau der Qualifikation Doktorat (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F 0531 Chemie
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 791 xxx | UC 796 615 xxx
Curriculum Informationen zum Curriculum (2009W) *
Unterrichtssprache Deutsch / Englisch
Voraussetzung Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung


* Informationen zum Curriculum (2009W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

Pflichtmodule
30 ECTS-AP
Dissertation
150 ECTS-AP

Wissenschaftliche
Grundlagen/Kernkompetenzen
zum Dissertationsthema

7,5 ECTS-AP

Fachbereichsseminar
10 ECTS-AP

Reihe GÖCh / CMBI / Material- und Nanowissenschaften / HPC
2,5 ECTS-AP

Generische Kompetenzen
5 ECTS-AP

Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
5 ECTS-AP

Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit auf höchstem Niveau, die dem Nachweis der Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.

Das Thema der Dissertation ist dem Bereich der Chemie zu entnehmen oder hat in engem thematischen Bezug zur Chemie zu stehen.

Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen.

Die oder der Studierende hat das Thema und das Dissertationskomitee der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und das Dissertationskomitee gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Die Dissertation kann auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. Es gelten die im Curriculum genannten Qualitätskriterien.


Module und Dissertation bis zum Wintersemester 2015/2016 »

Pflichtmodule
60 ECTS-AP
Dissertation
120 ECTS-AP

Wissenschaftliche
Grundlagen/Kernkompetenzen
zum Dissertationsthema

10 ECTS-AP

Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten
17,5 ECTS-AP

Fachbereichsseminar
9 ECTS-AP

Reihe GÖCh / CMBI / Material- und Nanowissenschaften / HPC
2,5 ECTS-AP

Präsentation eigener Forschungsergebnisse
11 ECTS-AP

Generische Kompetenzen
5 ECTS-AP

Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
5 ECTS-AP

Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit auf höchstem Niveau, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.

Das Thema der Dissertation ist dem Bereich der Chemie zu entnehmen oder hat in engem thematischen Bezug zur Chemie zu stehen.

Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen.

Die oder der Studierende hat das Thema und das Dissertationskomitee der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und das Dissertationskomitee gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Die Dissertation kann auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. Es gelten die im Curriculum genannten Qualitätskriterien.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

AbsolventInnen des Doktoratsstudiums Chemie verfügen über ein systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden. Durch die Vorlage einer originären wissenschaftlichen Arbeit haben die AbsolventInnen einen eigenen Beitrag zur Forschung geleistet, der die Grenzen des Wissens erweitert und einer nationalen und internationalen Begutachtung durch FachwissenschaftlerInnen standhält. Durch die Qualität und die internationale Ausrichtung des Studiums wird die Mobilität der AbsolventInnen gefördert und der Blick über die Grenzen der eigenen Fachrichtung geschärft. Erworbene Schlüsselqualifikationen befähigen die AbsolventInnen, ihre Fachkompetenz an sich rasch wandelnde Anforderungen anzupassen.

Erwartete Lernergebnisse

AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

AbsolventInnen dieses Doktoratsstudiums sind in der Lage, naturwissenschaftliche Fragestellungen auf höchstem fachlichem und methodischem Niveau selbständig wissenschaftlich zu erarbeiten und darzustellen. Zusätzlich erwerben die Studierenden die allgemeinen wissenschaftlichen und kommunikativen Kompetenzen, die zur erfolgreichen Ausübung des Wissenschaftsberufes in leitender Position im akademischen, industriellen oder öffentlichen Bereich benötigt werden.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung
90,2
= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler

7

 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
2,4
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
0,4
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     
Dezember 2021
 

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

Studiendekan
Ass. Prof. Mag. Dr. Thomas Müller

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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