Masterstudium Pharmazie
Fakultät | Fakultät für Chemie und Pharmazie |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Magistra/Magister der Pharmazie (Mag. pharm.) |
Niveau der Qualifikation | Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0916 Pharmazie |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 605 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2022W)* |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2022W)
Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
2,5 ECTS-AP: Biochemie und Molekularbiologie
12,5 ECTS-AP: Pharmakognosie – Biogene Arzneimittel
10,0 ECTS-AP: Pharmakologie und Arzneitherapie I
5,0 ECTS-AP: Medizinische Chemie
5,0 ECTS-AP: Pharmazeutische Technologie
10,0 ECTS-AP: Magistrale Arzneimittelherstellung
10,0 ECTS-AP: Pharmakologie und Arzneitherapie II
5,0 ECTS-AP: Chemische Diagnostik I
7,5 ECTS-AP: Chemische Diagnostik II
2,5 ECTS-AP: Pharmazeutische Praxis
5,0 ECTS-AP: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
5,0 ECTS-AP: Klinische Pharmazie
15,0 ECTS-AP: Wahlmodule
2,5 ECTS-AP: Vorbereitung der Masterarbeit
22,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Ziel des Masterstudiums Pharmazie ist die Vermittlung von umfangreichen Kenntnissen der Entwicklung, Herstellung, Qualitätssicherung, Zusammensetzung, Zubereitung und Lagerung, der biologischen Wirkung und Wechselwirkung von Arzneistoffen/Arzneimitteln sowie deren sichere Anwendungen.
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des Masterstudiums Pharmazie in der Lage:
- wissenschaftliche Arbeiten (inkl. Planung und Durchführung) auszuführen,
- wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse der pharmazeutischen Wissenschaften auf andere Fragestellungen zu übertragen und anzuwenden,
- wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse in verwandten Naturwissenschaften zur Anwendung zu bringen,
- Aufklärung und Beratung von Patientinnen und Patienten in relevanten Aspekten der Pharmazie zu leisten,
- Beratung von Ärztinnen und Ärzten in Bezug auf Pharmazie/Arzneimitteltherapie zu leisten.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiums Pharmazie an der Universität Innsbruck erfüllen aufgrund Ihrer Kenntnisse und Kompetenzen grundlegende Voraussetzungen für die berufliche Tätigkeit in den folgenden Gebieten:
- öffentliche Apotheke
- Krankenhaus (Apotheke, Klinische Pharmazie)
- Industrie (Forschung und Entwicklung, Herstellung, Zulassung, Qualitätssicherung),
- Universitäten (Forschung und Lehre)
- Prüfinstitutionen (Forensische Analytik, Umweltschutz, Suchtgiftanalytik, Heeressanitätsdienst, Rückstandsanalytik, Kontrolllaboratorien)
- Gesundheitsbehörden
- pharmazeutischer Großhandel
- Schulen (PKA-Ausbildung)
- Fachverlage
Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP oder das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter:
- https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-entrepreneurship/
- https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
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1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
|
= 100% | |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
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3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
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4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
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5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Fristenregelung
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit (inklusive Exposè)
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Koschak