Masterstudium Pharmaceutical Sciences -
Drug Development and Regulatory Affairs
Gemeinsames Masterstudium der Universität Innsbruck und der Medizinischen Universität Innsbruck
Fakultät | Fakultät für Chemie und Pharmazie |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Master of Science (MSc) |
Niveau der Qualifikation | Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0916 Pharmazie |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 607 |
Curriculum | Information zum Curriculum (2022W)* |
Unterrichtssprache | Englisch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung | » Informationen zum Aufnahmeverfahren |
* Informationen zum Curriculum (2022W)
Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 31.01.2024, 23. Stück, Nr. 415 (Verordnung Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 30.01.2023, 17. Stück, Nr. 268 (Verordnung Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 22.02.2022, 21. Stück, Nr. 294 und Nr. 295 (Verordnungen Aufnahmeverfahren und Zuständigkeiten)
- Mitteilungsblatt vom 22.02.2022, 20. Stück, Nr. 293, PDF
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Medizinischen Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- Info folgt in Kürze
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
7,5 ECTS-AP: Einführungsmodul
15,0 ECTS-AP: Präklinische Forschung und Entwicklung
7,5 ECTS-AP: Qualitätsaspekte von Prüfpräparaten (IMP)
7,5 ECTS-AP: Klinische Entwicklung von Arzneimitteln
7,5 ECTS-AP: Biostatistik und Datenmanagement
7,5 ECTS-AP: Durchführung klinischer Studien
7,5 ECTS-AP: Arzneimittelregulierungsangelegenheiten und Marktzulassung
15,0 ECTS-AP: Antrag auf klinische Prüfung und Zulassung
15,0 ECTS-AP: Wahlmodul: „Praxis in der Industrie“ oder „Vertiefung Arzneimittelentwicklung und regulatorisches Umfeld“
2,5 ECTS-AP: Vorbereitung Masterarbeit
25,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
folgt in Kürze
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Ziele dieses gemeinsamen englischsprachigen Masterstudiums ist die Ausbildung von Expertinnen und Experten, welche die für die Entwicklung neuer Arzneimittel erforderlichen Prozesse in ihrer Gesamtheit verstehen und in ihrem späteren beruflichen Umfeld anwenden und erfolgreich umsetzen können. Dafür erhalten sie erhalten eine fachlich und wissenschaftlich fundierte Ausbildung im Bereich der Arzneimittelentwicklung und der dafür benötigten Regularien.
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des Masterstudiums in der Lage
- die Prozesse präklinischer Arzneimittelentwicklung zu verstehen, anzuwenden und deren Ergebnisse zu bewerten.
- die Prozesse der klinischen Prüfung von Arzneimitteln zu verstehen und unter Berücksichtigung wissenschaftlicher und regulatorischer Aspekte zu planen und zu beurteilen.
- die regulatorischen Rahmenbedingungen der Arzneimittelregulierung und Marktzulassung zu verstehen und die dafür nötige Dokumentation zu erstellen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiums Pharmazie an der Universität Innsbruck erfüllen aufgrund Ihrer Kenntnisse und Kompetenzen grundlegende Voraussetzungen für die berufliche Tätigkeit in den folgenden Gebieten:
- pharmazeutische Unternehmen
- klinische Prüforganisationen
- Arzneimittelbehörden
- andere Behörden und Einrichtungen im Bereich des Gesundheitssektors
- weiterführende Studien in nationalen und internationalen Doktoratsprogrammen
Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
|
= 100% | |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
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3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
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4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
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5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Fristenregelung
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte der Universität Innsbruck
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Koschak