Masterstudium Pharmaceutical Sciences -
Drug Development and Regulatory Affairs

Gemeinsames Masterstudium der Universität Innsbruck und der Medizinischen Universität Innsbruck

Fakultät Fakultät für Chemie und Pharmazie
Dauer / ECTS-AP 4 Semester / 120 ECTS-AP
Akademischer Grad Master of Science (MSc)
Niveau der Qualifikation Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F 0916 Pharmazie
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 066 607
Curriculum Information zum Curriculum (2022W)*
Unterrichtssprache Englisch
Voraussetzung Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung  » Informationen zum Aufnahmeverfahren
 

 

* Informationen zum Curriculum (2022W)

Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Medizinischen Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • Info folgt in Kürze

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

1. Semester »

7,5 ECTS-AP: Einführungsmodul
15,0 ECTS-AP: Präklinische Forschung und Entwicklung
7,5 ECTS-AP: Qualitätsaspekte von Prüfpräparaten (IMP)

2. Semester »

7,5 ECTS-AP: Klinische Entwicklung von Arzneimitteln
7,5 ECTS-AP: Biostatistik und Datenmanagement
7,5 ECTS-AP: Durchführung klinischer Studien

7,5 ECTS-AP: Arzneimittelregulierungsangelegenheiten und Marktzulassung

3. Semester »

15,0 ECTS-AP: Antrag auf klinische Prüfung und Zulassung
15,0 ECTS-AP: Wahlmodul: „Praxis in der Industrie“ oder „Vertiefung Arzneimittelentwicklung und regulatorisches Umfeld“

4. Semester »

2,5 ECTS-AP: Vorbereitung Masterarbeit
25,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit

Grafische Darstellung »

folgt in Kürze

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Ziele dieses gemeinsamen englischsprachigen Masterstudiums ist die Ausbildung von Expertinnen und Experten, welche die für die Entwicklung neuer Arzneimittel erforderlichen Prozesse in ihrer Gesamtheit verstehen und in ihrem späteren beruflichen Umfeld anwenden und erfolgreich umsetzen können. Dafür erhalten sie erhalten eine fachlich und wissenschaftlich fundierte Ausbildung im Bereich der Arzneimittelentwicklung und der dafür benötigten Regularien.

Erwartete Lernergebnisse

Die Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des Masterstudiums in der Lage

  • die Prozesse präklinischer Arzneimittelentwicklung zu verstehen, anzuwenden und deren Ergebnisse zu bewerten.
  • die Prozesse der klinischen Prüfung von Arzneimitteln zu verstehen und unter Berücksichtigung wissenschaftlicher und regulatorischer Aspekte zu planen und zu beurteilen.
  • die regulatorischen Rahmenbedingungen der Arzneimittelregulierung und Marktzulassung zu verstehen und die dafür nötige Dokumentation zu erstellen.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiums Pharmazie an der Universität Innsbruck erfüllen aufgrund Ihrer Kenntnisse und Kompetenzen grundlegende Voraussetzungen für die berufliche Tätigkeit in den folgenden Gebieten:

  • pharmazeutische Unternehmen
  • klinische Prüforganisationen
  • Arzneimittelbehörden
  • andere Behörden und Einrichtungen im Bereich des Gesundheitssektors
  • weiterführende Studien in nationalen und internationalen Doktoratsprogrammen

Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Österreichische
Notenskala
Definition
%-Satz
   
1 SEHR GUT:
Hervorragende Leistung


= 100%

2

GUT:
Generell gut, einige Fehler

3 BEFRIEDIGEND:
Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler

4 GENÜGEND:
Leistung entspricht den Minimalkriterien

5 NICHT GENÜGEND:
Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

wird aktualisiert

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang 

Studienbeauftragte der Universität Innsbruck
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Koschak

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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