Förderungen

FSP-Publikationsfonds

Aktuelle Ausschreibungen

// Förderansuchen für das Jahr 2023 können bis zum 12. Juni 2023 gestellt werden. Anträge mit den erforderlichen Beilagen im pdf-Format sind durch die/den zuständige/n Projektdatenbankbeauftragte/n des jeweiligen Instituts in die Projektdatenbank einzutragen. Gleichzeitig senden Sie bitte Ihren Antrag per E-Mail an fsp-kultur@uibk.ac.at.

Allgemeine Förderrichtlinien

Gefördert wird die verlagsmäßige Drucklegung von Monografien, Sammelbänden und Editionen, insbesondere von Qualifikationsschriften (herausragende MA-Arbeiten, Dissertationen und Habilitationsschriften), die an der Universität Innsbruck entstanden sind und bis Ende 2023 erscheinen.

Die Druckkosten werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel mit einem Zuschuss in der Höhe von bis zu € 1.000.- gefördert.

Vergabebedingungen und Antragsunterlagen

  1. Gefördert werden an der Universität Innsbruck entstandene Publikationsvorhaben aus den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften sowie aus den Theologischen Fächern, die von mindestens einem Mitglied des Forschungsschwerpunkts (FSP) „Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte“ initiiert und getragen werden (Informationen zur FSP-Mitgliedschaft unter fsp-kultur@uibk.ac.at). 
  2. Besonders gefördert werden Drucklegungen von Qualifikationsschriften, Publikationsvorhaben mit interdisziplinären Zugängen, Vorhaben mit einer Open-Access-Strategie (grün oder gold) sowie Publikationsvorhaben, die einem peer-review-Verfahren unterzogen werden.
  3. Einzureichen sind
    (a) eine Darstellung des Themas des Publikationsvorhabens im Umfang von etwa einer Seite,
    (b) Nennung des geplanten Zeitpunkts der Veröffentlichung (spätestens 31.12.2023) sowie des Bezug der antragstellenden Person zum FSP,
    (c) das vorläufige Inhaltsverzeichnis des Publikationsvorhabens,
    (d) bei Qualifikationsschriften: sämtliche Gutachten, 
    (e) eine vollständige Kostenaufstellung des Publikationsvorhabens,
    (f) eine Übersicht sonstiger gewährter oder beantragter Förderungen.
  4. Förderungen werden gegen Vorlage eines Belegexemplars und einer Originalrechnung direkt an den Rechnungsleger ausgezahlt. Der Förderanspruch verfällt sechs Monate nach dem im Antrag genannten Veröffentlichungsdatum.
  5. Mit der Annahme der Förderung ist die Verpflichtung verbunden, in der Titelei der geförderten Publikation auf den Fördergeber in folgender Form hinzuweisen: „[Gefördert durch den] Forschungsschwerpunkt ‚Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte‘ der [Leopold-Franzens-]Universität Innsbruck“.

Die Anträge werden im Kreis des FSP-Beirats einer fachlichen Begutachtung unterzogen.

Anträge mit den erforderlichen Beilagen im pdf-Format sind durch die/den zuständige/n Projektdatenbankbeauftragte/n des jeweiligen Instituts in die Projektdatenbank einzutragen. Gleichzeitig senden Sie bitte Ihren Antrag per E-Mail an fsp-kultur@uibk.ac.at.

Die Richtlinien sowie Informationen für die/den Projektdatenbankbeauftragte/n finden Sie hier .

FSP-Veranstaltungsförderung

Aktuelle Ausschreibungen

// Derzeit sind keine Förderungen ausgeschrieben. Die Ausschreibungen erfolgen zweimal jährlich, nämlich im Oktober für Veranstaltungen in der ersten Hälfte des folgenden Kalenderjahres und im April für Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte. 

Allgemeine Förderrichtlinien 

Der Forschungsschwerpunkt fördert inter- oder transdisziplinäre Vorhaben, die an der Schnittstelle zweier oder mehrerer Fächer angesiedelt sind. Bevorzugt gefördert werden Projekte, die von mindestens zwei Mitgliedern aus unterschiedlichen Disziplinen des Forschungsschwerpunkts getragen werden, international sichtbare Projekte, vorbereitende Arbeiten für Drittmittelanträge sowie prospektive Vernetzungsaktivitäten innerhalb des Forschungsschwerpunkts. Veranstaltungen sollten in Innsbruck oder Umgebung abgehalten werden, ansonsten bedarf es einer Begründung. Übersetzungsleistungen und Drucklegungen können nicht subventioniert werden (wir verweisen hierfür auf den FSP-Publikationsfonds). Honorare können nur im Ausnahmefall und für künstlerisch tätige Personen übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft im FSP eine Fördervoraussetzung ist. Wer seine Forschungsleistungen in der Forschungsleistungsdatenbank dem FSP zuordnet, ist automatisch Mitglied (Mehrfachanrechnungen sind möglich).

Gefördert werden im Zusammenhang mit dem Forschungsschwerpunkt stehende

  • Workshops,
  • Tagungen/Kongresse (mit externen Vortragenden),
  • transfer- bzw. anwendungsorientierte Projekte.

Nicht übernommen werden

  • Stipendien,
  • Forschungsaufenthalte (hierfür verweisen wir auf das Forschungsstipendium),
  • bereits abgeschlossene Projekte sowie
  • Aktivitäten ohne erkennbaren inhaltlichen und personellen Bezug zum Forschungsschwerpunkt.

Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel orientiert sich die Höhe der zuerkannten Fördergelder an den eingangs genannten Kriterien. Förderungen für Workshops und vergleichbare Aktivitäten betragen maximal 800 € und für Tagungen/Kongresse maximal 2.000 €. Einem Antrag ist eine detaillierte und nachvollziehbare Kostenaufstellung der Gesamtveranstaltung beizufügen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Zuerkannte Fördergelder sind bis Anfang Dezember eines Jahres abzurufen; andernfalls ist ein neuerlicher Antrag im Folgejahr zu stellen. Im Fall einer Förderzusage bitten wir darum, auf den Forschungsschwerpunkt zu verweisen, dessen  Logo auf Drucksachen und/oder in digitalen Formaten zu verwenden sowie die geförderte(n) Aktivität(en) in der Forschungsleistungsdokumentation dem Forschungsschwerpunkt zuzuweisen.

Zur Abwicklung von bewilligten Förderungen beachten Sie bitte unser  Merkblatt.

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