Zulassungsvoraussetzungen für das
Psychotherapeutische Propädeutikum
Seit 2025 gelten folgende Voraussetzungen, um das "Psychotherapeutische Propädeutikum" zu absolvieren:
Das Psychotherapeutische Propädeutikum darf beginnen, wer
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das 18. Lebensjahr vollendet hat und
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die Matura/Abitur oder
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eine Studienberechtigungsprüfung oder
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einen nostrifizierten, der Matura gleichwertigen Abschluss im Ausland abgelegt hat oder
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das Diplom des Krankenpflegefachdienstes oder
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das Diplom des medizinisch-technischen Dienstes erworben hat
Zulassungsvoraussetzungen für das Psychotherapeutische Fachspezifikum
Das Psychotherapeutische Fachspezifikum darf beginnen, wer
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das 24. Lebensjahr vollendet hat
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das Propädeutikum erfolgreich absolviert hat