Zulassungsvoraussetzungen für das
Psychotherapeutische Propädeutikum

Seit 2025 gelten folgende Voraussetzungen, um das "Psychotherapeutische Propädeutikum" zu absolvieren:

Das Psychotherapeutische Propädeutikum darf beginnen, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und

  • die Matura/Abitur oder

  • eine Studienberechtigungsprüfung oder

  • einen nostrifizierten, der Matura gleichwertigen Abschluss im Ausland abgelegt hat oder

  • das Diplom des Krankenpflegefachdienstes oder

  • das Diplom des medizinisch-technischen Dienstes erworben hat 

 


Zulassungsvoraussetzungen für das Psychotherapeutische Fachspezifikum

Das Psychotherapeutische Fachspezifikum darf beginnen, wer

  • das 24. Lebensjahr vollendet hat

  • das Propädeutikum erfolgreich absolviert hat 

 

Nach oben scrollen