Akzeptierte Sprachnachweise (dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal 3 Jahre alt sein):
 

  • Zertifizierte Sprachtests (z.B. TOEFL, IELTS)
  • Sprachkompetenznachweis des Sprachenzentrums der Universität Innsbruck
  • Sprachkurszeugnisse, aus denen das erreichte Niveau hervorgeht (um als Sprachnachweis für ein Niveau zu gelten, muss jeweils die höchste am Sprachinstitut angebotene Phase dieses Niveaus abgeschlossen sein, z.B. B1: Phase 3 von 3 als Nachweis für B1; z.B. B2.2 als Nachweis für B2)
  • Maturazeugnis, wenn Sie entweder schriftlich oder mündlich in der jeweiligen Sprache maturiert haben und das erforderliche Niveau ausgewiesen ist, z.B. C1 für C1 (B2/C1 ist für C1 nicht ausreichend!)
  • wenn Sie an einer internationalen Schule maturiert haben, in der die jeweilige Sprache Unterrichtssprache war, und die Matura zur Gänze in dieser Sprache abgelegt haben (z.B. Lycée Français, IB-Diploma): Reifeprüfungszeugnis.


Als Sprachnachweise akzeptiert werden Sprachzertifikate nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, die an zertifizierten Sprachschulen bzw. Kulturinstituten ausgestellt wurden. Zusätzlich werden folgende Sprachnachweise anerkannt:


ENGLISCH

Cambridge Certificates:
Niveau B2: First Certificate in English
Niveau C1: Certificate in Advanced English


SPANISCH

DELE Diplom für Spanisch als Fremdsprache (ab Niveau B1)


FRANZÖSISCH

DELF – Diplôme d’études de langue francaise (ab Niveau B1)
DALF – Diplôme approfondi de langue francaise (ab Niveau C1


ITALIENISCH

CILS Certificazione di Italiano come Lingua Straniera (ab Niveau B1)
CELI Certificazione Italiano Generale (ab Niveau B1)

PORTUGIESISCH

Portugiesisch-Sprachzertifkate der Universität Lissabon:

Niveau B1: DEPLE (Diploma Elementar de Português Língua Estrangeira)
Niveau B2: DIPLE (Diploma Intermédio de Português Língua Estrangeira


Sprachkompetenzprüfung für Auslandssemester

Das Sprachenzentrum der Universität Innsbruck bietet Sprachkompetenzprüfungen kostengünstig für Studierende in Englisch (B2), Französisch (B1) und Spanisch (B1) an. Wird das Auslandssemester tatsächlich angetreten, wird die Hälfte der Kosten für den Sprachkompetenznachweis vom International Relations Office (nach Vorlage des Sprachkompetenznachweises) wieder refundiert.


Nicht als Sprachnachweis zählen: Schulbesuchsbestätigung, Sprachkurs-Teilnahmebestätigungen.

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