Universität Innsbruck

Procedere zur Anerkennung und Zuordnung von Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen sowie der Praxis

Während der lehrveranstaltungsfreien Zeit (Februar, Juli, August, September) findet keine Sprechstunde für Anrechnungen statt!

Zuordnungen

sind dann vorzunehmen, wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums Psychologie (Bachelor, Master, Doktorat, PhD) Prüfungen aus einer anderen Studienrichtung (z.B. Medizin, Pädagogik, etc.) unter Ihrer jeweiligen Psychologie Studienkennzahl abgelegt haben.

Formular: Zuordnung von Prüfungen

Anerkennungen

sind dann vorzunehmen, wenn Sie noch in einem anderen Studium inskribiert sind oder waren und sich Prüfungen aus diesem Studium für Ihr jetziges Psychologiestudium anerkennen lassen möchten. Handelt es sich um Veranstaltungen, die nicht an der Universität Innsbruck absolviert wurden, überlegen Sie bitte im Vorfeld, ob - und welche - Noten Sie sich eintragen lassen möchten. Ansonsten scheinen diese Lehrveranstaltungen als 'mit Erfolg teilgenommen' in Ihrem Transcript of Records auf. Eine spätere Änderung ist nicht mehr möglich.

Formular: Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen

Procedere für Anerkennungen:

  • Laden Sie sich das entsprechende Formular herunter
  • Folgende Unterlagen müssen per [e-mail] übermittel werden:
    • Das digitale ausgefüllte und ausgedruckte Formular
      Es werden ausschließlich digital ausgefüllte Formulare angenommen!
    • Aktuelles Studienblatt (finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich in LFU:online
    • Prüfungserfolgsnachweis (Kopie des Zeugnisses)
    • Inhaltliche Beschreibungen der Lehrveranstaltungen bei fremden oder ausländischen Prüfungen
Erasmus und Freemover

Um die Anerkennung durchführen zu können, benötigen

  • ERASMUS Studierende das vollständige Learning Agreement (Teile A, B und C) und eine Kopie des Zeugnisses der Gastuniversität;
  • FREEMOVER benötigen zusätzlich zu den unten angeführten Unterlagen eine Kopie der Voranerkennung. Die Voranerkennungen besprechen Sie bitte mit Herrn PD Dr. Thomas Höge.

 

Procedere für Erasmus und Freemover Anerkennungen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin unter [e-mail]
  • Folgende Unterlagen müssen Sie zum vereinbarten Termin mitbringen:
    • Das digitale ausgefüllte und ausgedruckte Learning Agreement (Teile A, B und C)
      Es werden ausschließlich digital ausgefüllte Formulare angenommen!
    • Aktuelles Studienblatt - finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich in LFU:online
    • Prüfungserfolgsnachweis (Kopie des Zeugnisses)
    • Inhaltliche Beschreibungen der Lehrveranstaltungen bei fremden oder ausländischen Prüfungen
  • Für Freemoveranerkennungen ist statt dem Learning Agreement das Formular Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen notwendig und zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen die Voranerkennung mitzubringen.
Alle Formulare zum Herunterladen

Anerkennung und Zuordnung von Prüfungen und Lehrveranstaltungen Bachelor- und Masterstudium Psychologie (UC 033 640, UC 066 840)

Studienbeauftragte:  Mag. Dr. Christine Unterrainer

Procedere für alle oben genannten Anerkennungen:

  • Laden Sie sich das entsprechende Formular herunter
  • Folgende Unterlagen sind per [e-mail] zu übermitteln:
    • Das digitale ausgefüllte und ausgedruckte Formular
      Es werden ausschließlich digital ausgefüllte Formulare angenommen!
    • Aktuelles Studienblatt  - finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich in LFU:online
    • Prüfungserfolgsnachweis (Kopie des Zeugnisses)
    • Inhaltliche Beschreibungen der Lehrveranstaltungen bei fremden oder ausländischen Prüfungen
  • Erasmusanerkennung können nur mit dem kompletten Learning Agreement (Teile A, B und C) erfolgen.
  • Bei Freemoveranerkennungen ist zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen die Voranerkennung mitzubringen.

Anerkennung und Zuordnung von Prüfungen und Lehrveranstaltungen Doktorat bzw. PhD Studium Psychologie

wenden Sie bitte an den Studiendekan:   Univ.-Prof. Dr. Tobias Greitemeyer

Anerkennung Praxis alle Studien Psychologie (UC 033 640, UC 066 840)

Ansprechpartnerin:  Ass.-Prof. Dr. M. Hildegard Walter

Anerkennung der Praxis im Bachelorstudium (Curriculum 2008)

Diese Information als pdf

 Formular: Anerkennung der Praxis im Bachelorstudium 2008

Bestätigung der Praxis im Ausmaß von 310 Stunden (290 Stunden Praxis und 20 Stunden Teilnahme an psychologischen Untersuchungen) gemäß § 9 des Bachelorstudienplans (vom 21. April 2008) der Studienrichtung Psychologie.

Sie können die vollständigen Unterlagen im Büro für Studienangelegenheiten (Zimmer 60418) einreichen:

  1. Das digital ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular,
  2. den Studienerfolgsnachweis über die Teilnahme an psychologischen Untersuchungen, die am Institut für Psychologie durchgeführt wurden, im Umfang von 20 Stunden,
  3. Studienblatt bzw. Studienzeitbestätigung,
  4. die Bestätigung (Kopie) der Fachpsychologin/ des Fachpsychologen, die/der die Praxis betreut hat und
  5. der Praxisbericht der – im Umfang von mindestens 2 Seiten – sowohl eine inhaltliche Beschreibung der in der Praxis geleisteten psychologischen Arbeit als auch eine persönliche Beurteilung der Praxisarbeit beinhalten soll.

Wenn Sie die vollständigen Unterlagen im Büro für Studienangelegenheiten abgegeben oder in den Postkasten geworfen haben, wird der Antrag von Frau Dr. Walter geprüft und ans Prüfungsreferat weitergeleitet. Sollten Sie die ECTS der Praxis vor Abschluss des Studiums im LFU:online aufgelistet haben wollen, wenden Sie sich direkt ans Prüfungsreferat mit der Bitte um vorzeitiges Eintragen der ECTS.

 

§ 9 Praxis (des Bachelorstudienplans vom 21. April 2008 der Studienrichtung Psychologie)

  1. Die Studierenden des Bachelorstudiums Psychologie haben zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten Praxis im Umfang von 310 Stunden bzw. 12,5 ECTSAP zu absolvieren.
  2. Die Praxis umfasst die Teilnahme an psychologischen Untersuchungen, die am Institut für Psychologie durchgeführt werden, im Umfang von 20 Stunden.
  3. Die verbleibenden 290 Stunden Praxis können am Stück oder in zwei Teilen abgelegt werden, wobei die einzelnen Teile mindestens 140 Stunden umfassen müssen.
  4. Die Praxis kann frühestens nach dem Abschluss des zweiten Semesters absolviert werden. Empfohlen wird, die Praxis erst ab dem vierten Semester zu absolvieren.
  5. Die Praxis ist in Einrichtungen zu erwerben, in denen psychologische Tätigkeiten durchgeführt werden und in denen eine Psychologin bzw. ein Psychologe tätig ist. Die Absolvierung des Praxiseinsatzes hat unter Anleitung einer Psychologin bzw. eines Psychologen zu erfolgen.
  6. Falls es Studierenden trotz nachweislicher Bemühungen bis zum Abschluss der Pflichtmodule 1 bis 15 nicht möglich war, die Praxis in einer Einrichtung, wie sie in Absatz 5 beschrieben wird, zu absolvieren, besteht die Möglichkeit, auf Antrag bei der Studienleiterin bzw. dem Studienleiter der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft Praxis in Einrichtungen zu absolvieren, in denen in erheblichen Ausmaß psychologisch relevante Tätigkeiten anfallen, in denen jedoch keine Psychologin bzw. kein Psychologe tätig ist und/oder die Absolvierung des Praxiseinsatzes nicht unter Anleitung einer Psychologin bzw. eines Psychologen erfolgen kann.
  7. Falls es Studierenden trotz nachweislich intensiver Bemühungen bis zum Abschluss aller Module nicht möglich war, die Praxis in einer in Abs. 5 und Abs. 6 beschriebenen Einrichtungen zu absolvieren, dann besteht nach Maßgabe der Ressourcen am Institut die Möglichkeit zum Praxisersatz in Form einer schriftlich dokumentierten Arbeit zu einem von der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter vorgegebenen Thema. Der Umfang der Arbeit und die Beurteilungskriterien werden ebenfalls von der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter festgelegt.
Anerkennung der Praxis im Bachelorstudium (Curriculum 2019W)

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Formular: Anerkennung der Praxis im Bachelorstudium (2019W)

Bestätigung der Praxis im Ausmaß von 300 Stunden (280 Stunden Praxis und 20 Stunden Teilnahme an psychologischen Untersuchungen) gemäß 18. Pflichtmodul: Praxis des Bachelorstudienplans (vom 9. April 2019) der Studienrichtung Psychologie.

Sie können die vollständigen Unterlagen im Büro für Studienangelegenheiten (Zimmer 60418) einreichen:

  1. Das digital ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular,
  2. den Studienerfolgsnachweis über die Teilnahme an psychologischen Untersuchungen, die am Institut für Psychologie durchgeführt wurden, im Umfang von 20 Stunden,
  3. Studienblatt bzw. Studienzeitbestätigung,
  4. die Bestätigung (Kopie) der Fachpsychologin/ des Fachpsychologen, die/der die Praxis betreut hat und
  5. ong> der – im Umfang von mindestens 2 Seiten – sowohl eine inhaltliche Beschreibung der in der Praxis geleisteten psychologischen Arbeit als auch eine persönliche Beurteilung der Praxisarbeit beinhalten soll.

Wenn Sie die vollständigen Unterlagen im Büro für Studienangelegenheiten abgegeben oder in den Postkasten geworfen haben, wird der Antrag von Frau Dr. Walter geprüft und ans Prüfungsreferat weitergeleitet. Sollten Sie die ECTS der Praxis vor Abschluss des Studiums im LFU:online aufgelistet haben wollen, wenden Sie sich direkt ans Prüfungsreferat mit der Bitte um vorzeitiges Eintragen der ECTS.

 

18. Pflichtmodul Praxis (des Bachelorstudienplans vom 9. April 2019 der Studienrichtung Psychologie)

a. Praxis

1. Die Studierenden haben zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten Praxis im Umfang von 300 Stunden zu absolvieren. Diese umfasst:

(a) die Teilnahme an psychologischen Untersuchungen, die am Institut für Psychologie durchgeführt werden, im Umfang von 20 Stunden und

(b) 280 Stunden Praxis in Einrichtungen, in denen eine Psychologin bzw. ein Psychologe tätig ist.

2. Die 280 Stunden Praxis sind in Einrichtungen zu absolvieren, in denen psychologische Tätigkeiten durchgeführt werden und in denen eine Psychologin bzw. ein Psychologe tätig ist. Die Absolvierung der Praxis hat unter Anleitung einer Psychologin bzw. eines Psychologen zu erfolgen. Die Praxis kann auch in zwei Teilen absolviert werden, wobei die einzelnen Teile 140 Stunden umfassen müssen.

3. Empfohlen wird, die Praxis frühestens nach dem Abschluss des zweiten Semesters zu absolvieren.

4. Falls es Studierenden trotz nachweislicher Bemühungen nicht möglich ist, die Praxis in einer der beschriebenen Einrichtungen zu absolvieren, kann dieses auch im Rahmen eines Forschungspraktikums am Institut für Psychologie durchgeführt werden.

Anerkennung der Praxis im Masterstudium

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 Formular: Anerkennung der Praxis im Masterstudium

Bestätigung der Praxis im Ausmaß von 225 Stunden gemäß § 6 des Masterstudienplans Pflichtmodul Praxis (vom 9. Juni 2011) der Studienrichtung Psychologie.

 Einzureichen sind:

  1. Das digital ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular,
  2. Studienblatt,
  3. die Bestätigung (Kopie) der Fachpsychologin / des Fachpsychologen, die/der die Praxis betreut hat,
  4. der Praxisbericht der eine inhaltliche Beschreibung der in der Praxis geleisteten psychologischen Arbeit beinhaltet und
  5. die Praxisreflexion die eine persönliche Beurteilung und Reflexion der Praxis enthalten muss.

 

§ 6 Punkt 10. Pflichtmodul: Praxis (aus Studienplan für das Masterstudium Psychologie)

  1. Praxis
    Die Studierenden haben zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten eine Praxis im Umfang von 225 Stunden in einer bzw. zwei psychologischen Institutionen zu absolvieren. Der Praxiseinsatz kann am Stück oder in zwei Teilen abgelegt werden, wobei die einzelnen Teile mindestens 110 Stunden umfassen müssen.
    Zu den psychologischen Institutionen werden Einrichtungen außerhalb der Universität Innsbruck gezählt, in denen psychologische Tätigkeiten durchgeführt werden und in denen eine Psychologin bzw. ein Psychologe tätig ist. Der Praxiseinsatz hat unter Anleitung einer Psychologin bzw. eines Psychologen zu erfolgen. Falls es Studierenden nicht möglich war, die Praxis in einer der beschriebenen Einrichtungen zu absolvieren, besteht nach Maßgabe der Ressourcen am Institut die Möglichkeit eines Forschungspraktikums.
  2. VL Praxisreflexion
    In dieser Lehrveranstaltung werden die Erfahrungen, die die Studierenden im Rahmen ihrer Praxis erworben haben, aus unterschiedlichen Perspektiven reflektiert. Zum einen sollen persönliche Aspekte der Praxiserfahrungen, wie z.B. Motivation, Entwicklung beruflicher Identität, Kompetenz‐ und Konflikterleben und soziale Aspekte, wie die Interaktion und Beziehung mit Klientinnen und Klienten einer psychologischen Analyse unterzogen werden. Zum anderen werden die institutionellen Rahmenbedingungen der psychologischen Praxis untersucht.

 

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