Q: Ich beginne jetzt mit dem Lehramtsstudium und möchte im kommenden Studienjahr auf den verkürzten Studienplan umsteigen. Welche Lehrveranstaltungen soll ich besuchen?
Das erste Semester im neuen Studienplan wird voraussichtlich mehr Lehrveranstaltungen umfassen als das erste Semester im aktuellen Studienplan. Um gut auf den Umstieg vorbereitet zu sein, absolvieren Sie idealerweise daher zusätzlich zu den für das erste Semester empfohlenen Lehrveranstaltungen:
- VO Mensch und Umwelt 1 (--> anerkennbar für VO Wissenschaftliche Grundlagen der Geographie)
- VO Grundlagen der Volkswirtschaftslehre und Regionalpolitik (--> anerkennbar für VO Volkswirtschaftslehre und Regionalpolitik)
- VO Grundlagen der Fachdidaktik GW (--> anerkennbar für VO Fachdidaktik 1: Geographische und Wirtschaftliche Bildung im Kontext von Nachhaltigkeit und Innovation)
auch noch die beiden Vorlesungen - VO Grundzüge der Humangeographie 4: Wirtschaftsgeographie (--> anerkennbar für Humangeographie 1: Wirtschaftsgeographien) - VO Grundzüge der Physischen Geographie 3 (--> anerkennbar für Physische Geographie 3: Hydrologie) (alternativ kann auch VO Grundzüge der Physischen Geographie 1: Geomorphologie absolviert werden, diese wird aber erst im Sommersemester angeboten, oder VO Grundzüge der Physischen Geographie 4: Landschaftökologie, diese für das erste Semester aber sehr anspruchsvoll, weil auf Vorwissen aufgebaut wird.)
Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte nicht rechtlich verbindlich sind, weil das Curriculum derzeit noch in Begutachtung ist.
Q: Wie wird das neue Curriculum (ab WS 2026/27) voraussichtlich aussehen?
siehe pdf. Achtung: das Curriculum ist noch nicht verordnet, die Folien haben KEINEN rechtsverbindlichen Charakter.
Links: PDFQ: Ich bin im aktuellen Curriculum inskribiert. Muss ich im WS 2026/27 auf das neue Curriculum umsteigen?
Nein, Sie haben nach Inkrafttreten des neuen Curriculums noch zehn Semester Zeit, Ihr Studium innerhalb des derzeit gültigen Curriculums abzuschließen.
Q: Zählt der Umstieg auf das neue Curriculum als Studienwechsel?
Nein, ein Studienwechsel ist eine Änderung der Studienrichtung. Ein Umstieg auf ein neues Curriculum innerhalb der schon gewählten Studienrichtung ist kein Studienwechsel.
Q: Was ist bei der STEOP zu beachten?
STEOP bedeutet Studieneingangs- und Orientierungsphase. Das Universitätsgesetz schreibt vor, dass alle Studien eine STEOP im Umfang von mind. 8 und max. 20 ECTS haben müssen. Die STEOP dient der Orientierung über die wesentlichen Studieninhalte (sodass allfällige Studienwechsel möglichst früh im Studienverlauf erfolgen). Die STEOP-Lehrveranstaltungen sollen im ersten Semester absolviert werden, sie werden daher jedes Semester angeboten (damit auch Studierende, die im Sommersemester einsteigen, diese zeitgerecht absolvieren können). Nach dem ersten Semester gilt: Solange die STEOP noch nicht vollständig absolviert wurde, dürfen nur mehr 22 ECTS in weiteren Lehrveranstaltungen absolviert werden. Legen Sie somit am Beginn Ihres Studiums den Fokus auf die Absolvierung der STEOP-Lehrveranstaltungen, damit Sie Ihren weiteren Studienverlauf nicht behindern.
Q: Wie kann ich Lehrveranstaltungen aus anderen Studien anerkennen lassen?
Für die Anerkennung ist der/die Studienbeauftragte zuständig. Es empfiehlt sich, bei komplizierten Sachverhalten ein Vorabgespräch oder eine Vorabklärung per Mail durchzuführen. Für die eigentliche Anerkennung muss das Ansuchen ausgefüllt und auf BEIDEN Seiten unterschrieben werden. Das Beiblatt muss ebenfalls ausgefüllt werden und auf der letzten Seite unterschrieben werden. Beide Formulare (https://www.uibk.ac.at/de/studien/uf-sekundaerstufe/geographie-und-wirtschaftskunde/ba-2015w/) müssen dann gemeinsam mit dem Studienerfolgsnachweis über die anzuerkennenden Lehrveranstaltungen an den/die Studienbeauftragte/n übermittelt werden. (Bitte alle Seiten des Beiblatts übermitteln, auch jene, auf denen keine anzuerkennende LV eingetragen ist.)
Q: Ich bin bei einer Lehrveranstaltung schon dreimal negativ benotet worden. Was muss ich bei einem Wiederantritt tun?
Der vierte und fünfte Antritt sind kommissionell abzuhalten. D.h. Sie dürfen sich nicht mehr einfach über LFU-online für den nächsten Vorlesungsprüfungsantritt/den nächsten Kurs bei einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung anmelden, sondern müssen den Antritt kommissionell anmelden. Laden Sie dazu bitte unter https://www.uibk.ac.at/de/studien/uf-sekundaerstufe/geographie-und-wirtschaftskunde/ba-2015w/ (Abschnitt Formulare) den Antrag um Zulassung zur dritten und vierte Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung herunter. Organisieren Sie sich die Prüfungskommission. Als 1. Prüfer:in wird meistens der:die Lehrveranstaltungsleiter:in gewählt. Darüber hinaus benötigen Sie noch eine:n 2. Prüfer:in und eine Person als Vorsitz. Diese Personen müssen das Formular entweder unterschreiben oder Ihnen eine email-Bestätigung senden, die Sie dem Formular beilegen können. Anschließend reichen Sie das Formular SPÄTESTENS EINE WOCHE VOR PRÜFUNGSANTRITT im Prüfungsreferat ein. Bitte beachten Sie: der fünfte Antritt ist auch der letzte. Wenn Sie diesen nicht bestehen, erlischt die Zulassung zum Studium. (Ausnahme: Wenn die Lehrveranstaltung die einzige ist, die Ihnen zum Studienabschluss noch fehlt, gibt es noch eine sechste Antrittsmöglichkeit.)
Q: Ich habe eine Lehrveranstaltung positiv absolviert, bin aber mit der Note nicht zufrieden. Kann ich noch einmal antreten?
Ja, aber im Universitätsgesetz ist festgelegt, dass immer die letzte Note zählt. Die Note eines neuerlichen Antritts überschreibt also in jedem Fall die Note des vorangegangenen Antritts, unabhängig davon, ob sie besser oder schlechter ist.
Q: Ich habe eine HAK, eine HLW oder Oberschule mit wirtschaftlichem Schwerpunkt besucht und in BWL maturiert (= Oberstufe mit Wirtschaftsschwerpunkt und 5 Jahren Dauer). Kann ich mir die Grundlagen der BWL anerkennen lassen?
Ja. Zur Vorgangsweise siehe FAQ: Wie kann ich Lehrveranstaltungen aus anderen Studien anerkennen lassen. In der Zeile Grundlagen der BWL fügen Sie links bitte "Matura BWL" ein, ansonsten läuft die Anerkennung analog. Wenn das Maturazeugnis keine Auflistung der Fächer enthält (wie das z.B. bei Südtiroler Zeugnissen der Fall ist), legen Sie bitte noch das Jahreszeugnis der Abschlussklasse bei.
Q: Wie ist das Modul 3 zu verstehen?
Im Rahmen des Moduls 3 ist einerseits die VO Vertiefende Themen zur Volkswirtschaftslehre zu absolvieren. Andererseits sind 10 ECTS aus folgenden Lehrveranstaltungen zu absolvieren: - VO Grundzüge der Humangeographie 3 (3 ECTS) - VO Grundzüge der Humangeographie 4 (2 ECTS) - VO Grundzüge der Physischen Geographie 3 (3 ECTS) - VO Grundzüge der Physischen Geographie 4 (2 ECTS) - EU Humangeographie (5 ECTS) - EU Physische Geographie (5 ECTS) Sie können somit die vier Vorlesungen absolvieren ODER die zwei Übungen (EUs) ODER zwei Vorlesungen (wovon eine 3 ECTS haben muss) und eine Übung. Sie müssen aber eben nicht alle genannten Lehrveranstaltungen absolvieren. (Daher ist es wichtig, den Studienplan zu lesen und nicht nur einfach die auf LFU-online gelisteten Lehrveranstaltungen auszuwählen.)
Für Ihre und unsere Planung beachten Sie bitte: - Die Vorlesungen werden nur im Wintersemester angeboten. - Die Übungen werden nur im Sommersemester angeboten. Da die Übungen im BSc-Studium Pflichtfächer, im BEd-Studium jedoch Wahlfächer sind, müssen wir bei Platzknappheit leider den BSc-Studierenden den Vorzug geben. In der Vergangenheit kam es daher insbesondere bei der EU Physischen Geographie vor, dass Lehramtsstudierende zuerst auf der Warteliste landeten und erst nachrücken konnten, wenn doch noch ein Platz frei wurde (was häufig der Fall ist). - Bitte melden Sie sich für die EUs nur an, wenn Sie diese wirklich absolvieren wollen und auch benötigen!!
Q: Ich habe (aus Gründen der Platzverfügbarkeit) statt der Exkursion zur Regionalen Geographie Österreichs und der Ostalpen die EX Regionalgeographie aus dem BSc-Curriculum absolviert. Wie funktioniert die Anerkennung?
Sie können entweder ein Ansuchen auf Anerkennung der Exkursion stellen (siehe entsprechende FAQ) oder im Prüfungsprotokoll die EX an der richtigen Stelle eintragen. Das Prüfungsreferat legt das Prüfungsprotokoll dann (intern) der/dem Studienbeauftragten zur Unterschrift der Anerkennung vor.
Q: Wann soll ich die große Exkursion machen?
Es empfiehlt sich, die „große Exkursion“ (Modul 9: EX Regionalgeographie 4 SSt, 5 ECTS-AP) im 6. Semester zu absolvieren. Die großen Exkursionen finden üblicherweise in der vorlesungsfreien Zeit statt, also oft auch erst im September. Absolviert man die Exkursion erst im 8. Semester, kann sich dadurch der BEd-Studienabschluss verzögern. Um für die Exkursion zugelassen zu werden, muss jedoch das Modul 5 (Proseminare) abgeschlossen sein.
Q: ECTS-Verteilung im Modul 12: Im Studienplan lautet die ECTS-Verteilung im Modul 12 wie folgt: VO Regionale Geographie Österreichs und der Ostalpen 2,5 ECTS, Exkursion zur Regionalen Geographie Österreichs und der Ostalpen 2,5 ECTS. Auf LFU-online und im Studienerfolgsnachweis sind aber 3,5 ECTS für die Vorlesung eingetragen und 1,5 ECTS für die Exkursion. Was muss ich tun?
Nichts. Diese Verwirrung entsteht leider durch unterschiedliche Versionen in den Studienplänen (BSc und BEd). Der Fehler wird im neuen Studienplan korrigiert. Sie tragen am Ende des Studiums die absolvierten Lehrveranstaltungen ins Prüfungsprotokoll ein, die ECTS-Verteilung wird im Prüfungsreferat korrigiert.
Q: Wie komme ich zu einem Bachelorarbeitsthema?
Fragen rund um die Organisation eines Themas und einer Betreuungsperson sowie den Ablauf des Bachelorseminars werden hier beantwortet: https://geographie.uibk.ac.at/unicms/studium/bed/merkblatt_bed_arbeit.pdf
Q: Ich habe alle Lehrveranstaltungen absolviert. Wie komme ich zu meinem Bachelorzeugnis?
Bitte füllen Sie das Prüfungsprotokoll aus (https://www.uibk.ac.at/de/studien/uf-sekundaerstufe/geographie-und-wirtschaftskunde/ba-2015w/, Abschnitt Formulare) und reichen dieses beim Prüfungsreferat ein. Buchen Sie dazu einen Termin unter https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/standorte/innrain52d.html.
Q: Kann ich mit dem Masterstudium beginnen, obwohl ich das Bachelorstudium zwar in GW, aber im anderen Fach oder den bildungswissenschaftlichen Grundlagen noch nicht abgeschlossen habe?
Nein. Lehrveranstaltungen aus dem MEd-Studium dürfen gemäß der Satzung der Universität erst absolviert werden, wenn das BEd-Studium vollständig abgeschlossen ist (in beiden Fächern und bildungswissenschaftliche Grundlagen). Sofern Platz in den MEd-Seminaren ist, können BEd-Studierende zu Semesterbeginn mit Vorbehalt aufgenommen werden, müssen dann aber innerhalb der Anmeldefrist (also bis 31.10. im Wintersemester bzw. 31.3. im Sommersemester) in das MEd-Studium gewechselt sein, um den Kurs fortführen zu dürfen. Weisen Sie in diesem Fall in den Anmerkungen bei der Anmeldung bitte unbedingt auf den bevorstehenden Abschluss hin.
Planen Sie daher den BEd-Studienabschluss gut, damit Sie beim Wechsel vom BEd- ins MEd-Studium kein Semester verlieren!
Ausnahme: VO Raumplanung und Raumordnung sowie VO Angewandte Geographie, siehe eigene FAQ.
Q: Kann ich die VO Angewandte Geographie und die VO Raumplanung und Raumordnung aus dem MEd-Studium schon während des BEd-Studiums absolvieren?
Da die Vorlesungen Angewandte Geographie sowie Raumordnung und Raumplanung zwar einerseits dem MEd-Studium, gleichzeitig aber auch dem BSc- Studium zugeordnet sind, also sowohl dem Bachelor- als auch dem Masterniveau, können Sie diese zwei Vorlesungen auch schon während des BEd-Studiums absolvieren und dann, sobald Sie sich im MEd-Studium befinden, für das MEd-Studium anerkennen lassen. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass die Lehrveranstaltungen nicht zur Abdeckung von Wahlfächern im BEdStudium herangezogen werden, dann ist eine Anerkennung nicht mehr möglich.