Masterstudium Wirtschaftspädagogik
Fakultät | Fakultät für Betriebswirtschaft |
Dauer / ECTS-AP | 5 Semester / 150 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Master of Science (MSc) |
Niveau der Qualifikation | Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 970 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2010W)* |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2010W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 03.07.2019, 71. Stück, Nr. 623 (Berichtigung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 65. Stück, Nr. 570 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2018)
- Mitteilungsblatt vom 26.07.2018, 60. Stück, Nr. 597 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 15.02.2018, 14. Stück, Nr. 204 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 10.03.2010, 15. Stück, Nr. 143
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck:
- Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften– Management and Economics
- Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 100 ECTS-AP aus dem Kernbereich Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester bzw. 150 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP: Einführung in die Wirtschaftspädagogik
10,0 ECTS-AP: Einführung in die Theorien sozio-ökonomischer Erziehung
10,0 ECTS-AP: Lehren und Lernen als Beruf
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1)
5,0 ECTS-AP: Management und Entwicklung von Bildungsorganisationen
10,0 ECTS-AP: Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung I
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1)
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul (2)
10,0 ECTS-AP: Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung II
10,0 ECTS-AP: Wirtschaftspädagogische Forschungskompetenzen
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul (3)
27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Begleitseminar zur Masterarbeit
25,0 ECTS-AP: Schulpraktikum
5,0 ECTS-AP: Begleitveranstaltung zum Schulpraktikum
(1) Gemäß Curriculum ist ein Wahlmodul aus dem Katalog gemäß § 8 Abs. 1 im Umfang von je 5 ECTS-AP zu absolvieren.
(2) Gemäß Curriculum ist ein Wahlmodul aus dem Katalog gemäß § 8 Abs. 2 im Umfang von 10 ECTS-AP zu absolvieren.
(3) Gemäß Curriculum sind zwei weitere Wahlmodule aus dem Katalog gemäß § 8 Abs. 1 im Umfang von je 5 ECTS-AP zu absolvieren.
5,0 ECTS-AP: Teaching-Learning-Relation-Management (I): Assessment beruflicher Kompetenz
5,0 ECTS-AP: Teaching-Learning-Relation-Management (II): Aktuelle Themen wirtschaftspädagogischer Forschung und Praxis
5,0 ECTS-AP: Teaching-Learning-Relation-Management (III): Coaching und Supervision
5,0 ECTS-AP: Human-Technology-Relation-Management (I): Lernen mit digitalen Medien
5,0 ECTS-AP: Human-Technology-Relation-Management (II): Digitale Geschäftsprozesse in der wirtschaftsberuflichen Bildung
5,0 ECTS-AP: Human-Technology-Relation-Management (III): Wirtschaftspädagogisches Handeln in der digitalisierten Ökonomie
5,0 ECTS-AP: Human-Relation-Management (I): Interkulturelle Personalentwicklung
5,0 ECTS-AP: Human-Relation-Management (II): Beschäftigungsorientierte Beratung
5,0 ECTS-AP: Human-Relation-Management (III): Lerngruppen moderieren, beraten und begleiten
5,0 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
10,0 ECTS-AP: ein Modul aus den Modulen der an der Fakultät für Betriebswirtschaft oder der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik angebotenen Masterstudien
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik kombiniert eine bereits erworbene wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung mit einer pädagogischen Qualifizierung. Ausbildungsziel ist ein Kompetenzaufbau auf universitärem Niveau, der zu einer Berufsbefähigung sowohl in wirtschaftlichen, pädagogischen als auch wissenschaftlichen Handlungsfeldern führt. Dies schließt insbesondere die Förderung einer kritischen, ethisch-reflexiven Haltung und eine intensive Auseinandersetzung der Studierenden mit ihrer beruflichen Identitätsentwicklung ein.
Folgendes Kompetenzprofil soll im Studium erreicht werden:
-
Fachkompetenzen: Wissen und Urteilsfähigkeit im Hinblick auf zukünftige wirtschaftliche, pädagogische oder wissenschaftliche Tätigkeitsfelder
-
Sozialkompetenzen: insbesondere berufsfeldorientierte Ausprägung von Teamfähigkeit, Kommunikations-, Konflikt- und Kooperationsfähigkeiten sowie Führungsfähigkeiten
-
Selbstkompetenzen: Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbstorganisation und reflexiver Identitätsentwicklung
Entsprechend erwarten wir von den Studierenden ein hohes Maß an Engagement und Selbstverantwortung. Wir versuchen auf eine gründliche theoretische Ausbildung ebenso zu achten wie auf Praxisnähe und darauf, dass der Transfer der universitär erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in Praxissituationen erleichtert wird.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen verfügen über hoch spezialisierte Kenntnisse im Bereich Berufsbildung. Sie sind in der Lage, ihre Kompetenz in schulischer und außerschulischer beruflicher Bildung und an den Schnittstellen zwischen erziehungswissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaflticher Forschung durch das wissenschaftlich korrekte Formulieren und Untermauern von Argumenten und das innovative Lösen von Problemen zu demonstrieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik verfolgt das Ziel einer Professionalisierung ihrer Studierenden für
-
eine Berufstätigkeit in mittleren und höheren berufsbildenden Schulen,
-
Aufgaben im Management von Bildungsorganisationen sowie
-
eine leitende, planende, analysierende, forschende und beratende Tätigkeit, die eine Kombination betriebswirtschaftlicher und pädagogischer Qualifikationen verlangt, und
-
die Aufnahme eines weiterführenden wissenschaftlichen PhD-Studiums.
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
46,8 |
![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
40,7 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
10,6 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
1,9 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Allgemeine Informationen
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Konzeption der Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
Anerkennungen
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
Studienbeauftragte
Ass.-Prof. Mag. Dr. Heike Welte
Studiendekan
Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters
Südtirol-Beratung
http://www.uibk.ac.at/italienisches-recht/suedtirol-beratung/