Masterstudium Wirtschaftspädagogik

Ab dem Wintersemester 2024/2025 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen.
Die Regelungen für das nachfolgende Masterstudium finden Sie im Mitteilungsblatt vom 22.03.2024,
Das neue Studienprofil wird derzeit erstellt und demnächst veröffentlicht.

Fakultät Fakultät für Betriebswirtschaft
Dauer / ECTS-AP 5 Semester / 150 ECTS-AP
Akademischer Grad Master of Science (MSc)
Niveau der Qualifikation Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F 0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 066 970
Curriculum Informationen zum Curriculum (2010W)*
Unterrichtssprache Deutsch
Voraussetzung Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung


* Informationen zum Curriculum (2010W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck:

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:


  • 100 ECTS-AP aus dem Kernbereich Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester bzw. 150 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

1. Semester »

5,0 ECTS-AP: Einführung in die Wirtschaftspädagogik
10,0 ECTS-AP: Einführung in die Theorien sozio-ökonomischer Erziehung
10,0 ECTS-AP: Lehren und Lernen als Beruf
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1)

2. Semester »

5,0 ECTS-AP: Management und Entwicklung von Bildungsorganisationen
10,0 ECTS-AP: Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung I
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1)
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul (2)

3. Semester »

10,0 ECTS-AP: Didaktik der wirtschaftsberuflichen Bildung II
10,0 ECTS-AP: Wirtschaftspädagogische Forschungskompetenzen
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul (3)

4. Semester »

27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Begleitseminar zur Masterarbeit

5. Semester »

25,0 ECTS-AP: Schulpraktikum
5,0 ECTS-AP: Begleitveranstaltung zum Schulpraktikum


(1) Gemäß Curriculum ist ein Wahlmodul aus dem Katalog gemäß § 8 Abs. 1 im Umfang von je 5 ECTS-AP zu absolvieren.
(2) Gemäß Curriculum ist ein Wahlmodul aus dem Katalog gemäß § 8 Abs. 2 im Umfang von 10 ECTS-AP zu absolvieren.
(3) Gemäß Curriculum sind zwei weitere Wahlmodule aus dem Katalog gemäß § 8 Abs. 1 im Umfang von je 5 ECTS-AP zu absolvieren.


Grafische Darstellung »

Empfohlener Studienverlauf für das Masterstudium Wirtschaftspädagogik


Wahlmodule § 8 Abs. 1 »

5,0 ECTS-AP: Teaching-Learning-Relation-Management (I): Assessment beruflicher Kompetenz
5,0 ECTS-AP: Teaching-Learning-Relation-Management (II): Aktuelle Themen wirtschaftspädagogischer Forschung und Praxis
5,0 ECTS-AP: Teaching-Learning-Relation-Management (III): Coaching und Supervision
5,0 ECTS-AP: Human-Technology-Relation-Management (I): Lernen mit digitalen Medien
5,0 ECTS-AP: Human-Technology-Relation-Management (II): Digitale Geschäftsprozesse in der wirtschaftsberuflichen Bildung
5,0 ECTS-AP: Human-Technology-Relation-Management (III): Wirtschaftspädagogisches Handeln in der digitalisierten Ökonomie
5,0 ECTS-AP: Human-Relation-Management (I): Interkulturelle Personalentwicklung
5,0 ECTS-AP: Human-Relation-Management (II): Beschäftigungsorientierte Beratung
5,0 ECTS-AP: Human-Relation-Management (III): Lerngruppen moderieren, beraten und begleiten
5,0 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen

Wahlmodule § 8 Abs. 2 »

10,0 ECTS-AP: ein Modul aus den Modulen der an der Fakultät für Betriebswirtschaft oder der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik angebotenen Masterstudien

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik kombiniert eine bereits erworbene wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung mit einer pädagogischen Qualifizierung. Ausbildungsziel ist ein Kompetenzaufbau auf universitärem Niveau, der zu einer Berufsbefähigung sowohl in wirtschaftlichen, pädagogischen als auch wissenschaftlichen Handlungsfeldern führt. Dies schließt insbesondere die Förderung einer kritischen, ethisch-reflexiven Haltung und eine intensive Auseinandersetzung der Studierenden mit ihrer beruflichen Identitätsentwicklung ein.

Folgendes Kompetenzprofil soll im Studium erreicht werden:

  • Fachkompetenzen: Wissen und Urteilsfähigkeit im Hinblick auf zukünftige wirtschaftliche, pädagogische oder wissenschaftliche Tätigkeitsfelder

  • Sozialkompetenzen: insbesondere berufsfeldorientierte Ausprägung von Teamfähigkeit, Kommunikations-, Konflikt- und Kooperationsfähigkeiten sowie Führungsfähigkeiten

  • Selbstkompetenzen: Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbstorganisation und reflexiver Identitätsentwicklung

Entsprechend erwarten wir von den Studierenden ein hohes Maß an Engagement und Selbstverantwortung. Wir versuchen auf eine gründliche theoretische Ausbildung ebenso zu achten wie auf Praxisnähe und darauf, dass der Transfer der universitär erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in Praxissituationen erleichtert wird.

Erwartete Lernergebnisse

Die AbsolventInnen verfügen über hoch spezialisierte Kenntnisse im Bereich Berufsbildung. Sie sind in der Lage, ihre Kompetenz in schulischer und außerschulischer beruflicher Bildung und an den Schnittstellen zwischen erziehungswissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaflticher Forschung durch das wissenschaftlich korrekte Formulieren und Untermauern von Argumenten und das innovative Lösen von Problemen zu demonstrieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Das Masterstudium Wirtschaftspädagogik verfolgt das Ziel einer Professionalisierung ihrer Studierenden für

  • eine Berufstätigkeit in mittleren und höheren berufsbildenden Schulen,

  • Aufgaben im Management von Bildungsorganisationen sowie

  • eine leitende, planende, analysierende, forschende und beratende Tätigkeit, die eine Kombination betriebswirtschaftlicher und pädagogischer Qualifikationen verlangt, und

  • die Aufnahme eines weiterführenden wissenschaftlichen PhD-Studiums.

Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung
46,8

= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
40,7
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
10,6
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
1,9
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Anerkennungen

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15 Piktogramm barrierefreier Zugang

Studienbeauftragte
Ass.-Prof. Mag. Dr. Heike Welte

Studiendekan
Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters

Südtirol-Beratung
http://www.uibk.ac.at/italienisches-recht/suedtirol-beratung/

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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