Masterstudium Philosophie
Fakultät | Philosophisch-Historische Fakultät |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Master of Arts (MA) |
Niveau der Qualifikation | Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0223 Philosophie und Ethik |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 941 |
Curriculum | Mitteilungsblatt vom 26.06.2023, 52. Stück, Nr. 616 |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung |
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
10 ECTS-AP: PM Spezielle Fragen der Theoretischen Philosophie
10 ECTS-AP: Wahlmodul
10 ECTS-AP: Wahlmodul
10 ECTS-AP: PM Spezielle Fragen der Praktischen Philosophie
10 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
2,5 ECTS-AP: Vorbereitung Masterarbeit
10 ECTS-AP: PM Forschung
10 ECTS-AP: Wahlmodul
10 ECTS-AP: Wahlmodul
2,5 ECTS-AP: Wahlmodul
25 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: PM Verteidigung der Masterarbeit
Information in Bearbeitung
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Masterstudium Philosophie ergänzt das Bachelorstudium Philosophie um weitere philosophische Teilgebiete und vertieft das philosophische Wissen der Absolventinnen und Absolventen, unter anderem durch die Möglichkeit einer Vertiefung in Praktischer Philosophie. Es führt zur selbstständigen kritischen Auseinandersetzung mit ideen- und kulturgeschichtlichen
Entwicklungen sowie zeitgenössischen Strömungen der Philosophie. Die während des Bachelorstudiums entwickelten Interessen können weiterverfolgt und mit anderen Fragestellungen in Beziehung gebracht werden. Darüber hinaus werden die Kompetenzen, die für die wissenschaftliche Arbeit im Bereich Philosophie erforderlich sind, vervollständigt und perfektioniert.
Erwartete Lernergebnisse
Das Masterstudium Philosophie dient der wissenschaftlichen Berufsausbildung und schafft außerdem die Voraussetzungen für die Absolvierung eines Doktoratsstudiums. Es vermittelt im Speziellen Kenntnisse und Kompetenzen, die berufliche Perspektiven in vielen Tätigkeitsfeldern eröffnen. Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Philosophie zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit neuen Herausforderungen umgehen und ihre analytischen und kommunikativen Kompetenzen in verschiedenen Bereichen einsetzen können.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Typische Tätigkeitsfelder von Philosophinnen und Philosophen findet man an oder im Umfeld von Universitäten, in wissenschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereichen, in den Medien sowie in Politik und Wirtschaft.
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Wahlpaket
Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-entrepreneurship
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
67 | |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
24,8 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
6,1 |
||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
2,1 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Fristenregelung
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragter
Univ.-Prof. Dr. Andreas Oberprantacher, MA
Studiendekanin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Brigitte Truschnegg