Masterstudium Nachhaltige Regional- und Destinationsentwicklung
Gemeinsames Masterstudium der Universität Innsbruck und der UMIT TIROL
Fakultät | Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Master of Science (MSc) |
Niveau der Qualifikation |
Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 1015 Reisebüros, Tourismus und Freizeitindustrie |
Studienart |
Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 996 |
Curriculum | Mitteilungsblatt vom 27.04.2022, 38. Stück, Nr. 457 |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung | » Die Zulassung zum gemeinsamen Masterstudium Nachhaltige Regional- und Destinationsentwicklung erfolgt zuerst an der UMIT TIROL und dann an der LFUI. An der UMIT TIROL fallen Studiengebühren an. |
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
- Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften
- Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus
- Bachelorstudium Sportmanagement
- Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Auch bei Abschluss eines anderen fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums ist die Zulassung zu diesem Masterstudium möglich. Im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- folgt in Kürze
Ergänzungsprüfungen, die zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede vorgeschrieben werden, müssen bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abgelegt werden.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
10,0 ECTS-AP: PM Ökonomik
10,0 ECTS-AP: PM Betriebswirtschaft
10,0 ECTS-AP: PM Methoden der Datenanalyse
10,0 ECTS-AP: PM Verhaltensökonomische Aspekte der Destinationsforschung
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul
5,0 ECTS-AP: Wissenschaftliches Arbeiten
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
22,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung Masterarbeit
folgt in Kürze
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
folgt in Kürze
Erwartete Lernergebnisse
folgt in Kürze
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
folgt in Kürze
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Wahlpaket
Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
![]() |
= 100% |
|
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
|||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
|||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
|||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Termine
Informationen zum Studium
- Informationen für Erstsemestrige
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Anmeldung der Masterarbeit UND Beilage
- Checkliste - Abgabe der Abschlussarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
Anerkennungen
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
Studienbeauftragter
Univ.-Prof. Dr. Gottfried Tappeiner
Studiendekanin
Univ.-Prof. Mag. Dr. Janette Walde
Südtirol-Beratung
www.uibk.ac.at/italienisches-recht/suedtirol-beratung/
Informationen für Studierende mit Behinderung